Antragstellung Zuckerrübe 2024

29.04.2024 zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen zur Vorbeugung und im Falle eines massiven Derbrüsselkäferbefalls auf Zuckerrübenflächen ist ab 29.04.2024 möglich

Die Förderung wird von Bund und folgenden Bundesländern finanziert:

  • Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien

Rahmenbedingungen

  • Abgabe des Mehrfachantrags 2024
  • auf zumindest 1 ha Zuckerrübenflächen 2024 erfolgt die Anlage und der Betrieb von Pheromonfallen aufgrund des zu erwartenden massiven Befalls des Derbrüsselkäfers
  • es gibt vollständige Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen, sowie diesbezügliche Belege und Nachweise aus 2024, die auf den Namen der Förderwerberin oder des Förderwerbers lauten und einen eindeutigen Hinweis auf die Anzahl der bezogenen Pheromonfallen zulassen
  • die Gewährung der Förderung erfolgt unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1408/2013
  • die Abwicklung der Förderung erfolgt gemäß Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2024

Die Beantragung ist ab 29.04.2024 über www.eama.at möglich. Das Ende der Antragsfrist ist der 31.05.2024.

Antragstellung mit ID Austria

Die Antragstellung im Serviceportal www.eama.at ist nur über den login mit einer aktivierten ID Austria möglich. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine AMA-Kundennummer oder eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.

Nähere Informationen zur Aktivierung von ID Austria sind unter www.oesterreich.gv.at zu finden.

Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online unter dem Punkt „Zuckerrübe“ zur Verfügung.

  • Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und
  • für fachliche Fragen unter az@ama.gv.at oder der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Bereich Ausgleichszulage) gerne zur Verfügung.