DIZA - Auszahlung im August 2018

Neuerliche Berechnung der Zahlungsanspruchswerte bei Mutterkuhbetrieben mit Almauftrieb

Bei der Berechnung des Werts der Zahlungsansprüche im Zuge der Erstzuweisung im Jahr 2015 wurde bei Betrieben mit einer Mutterkuhprämie 2014 und einer gekoppelten Almprämie für Kühe 2015, die Mutterkuhprämien 2014 entsprechend dem Kuhauftrieb 2015 um die gekoppelte Almprämie für Kühe in Höhe von 62,- € reduziert (200,- € minus 62,- €) und daher ein Prämienbetrag von 138,- € für die Berechnung der Zahlungsansprüche berücksichtigt. Die über den Almauftrieb 2015 hinausgehenden Mutterkuhprämien dieser Betriebe wurden mit 200,- € in die ZA-Wert-Berechnung einbezogen.

In Folge einer Prüfung durch die Europäische Kommission musste bei Betrieben mit Mutterkuhprämien 2014 und einem höheren Auftrieb von Kühen in den Jahren 2016 bzw. 2017 eine Neuberechnung der Zahlungsansprüche ab 2015 durchgeführt werden. Dabei erfolgte die Berechnung der Zahlungsansprüche im Dezember 2017 derart, dass bei allen noch nicht gegengerechneten Mutterkuhprämien die gekoppelte Almprämie für Kühe in Höhe von 62,- € abgezogen wurde und ein Betrag von lediglich 138,- €/Stück für die Berechnung der Höhe der Zahlungsansprüche berücksichtigt wurde, unabhängig davon ob eine Alpung tatsächlich erfolgt ist oder nicht. Diese Maßnahme musste ergriffen werden, um eine Doppelförderung bis zum Jahr 2019 gänzlich ausschließen zu können.

Nach Vorlage der endgültigen Berechnungsergebnisse wurde die Neuberechnung der Zahlungsansprüche einer intensiven Prüfung unterzogen, mit dem Ergebnis, dass bei den betroffenen Betrieben eine nochmalige Richtigstellung der Zahlungsanspruchswerte ab dem Jahr 2015 erfolgen wird. Bei dieser Richtigstellung wird auf den tatsächlichen höheren Kuhauftrieb abgestellt werden. Diese Richtigstellung der ZA-Wert-Berechnung und Wiederauszahlung der zu viel gekürzten Prämien wird im Rahmen der Auszahlung im August 2018 erfolgen.

Beispiele

DIZA -  Auszahlung im August 2018 - Einbeziehung Mutterkuhprämie (MK-Prämien) in die Zahlungsansprüche (ZA)

Beispiel 1

Betrieb 1 hat im Jahr 2014 für 25 Mutterkühe (MK) Prämien erhalten.

a) Im Jahr 2015 wurden 10 Kühe auf eine Alm aufgetrieben.

Der Almauftrieb von den 10 Kühen wurde bei der Berechnung der ZA im Jahr 2015 wie folgt berücksichtigt:

  • 10 (Kühe) * € 138,-- und 15 (Kühe) * € 200,--, in Summe: € 4.380,--

b) Im Jahr 2016 wurden von diesem Betrieb 15 Kühe und im Jahr 2017 18 Kühe auf Almen aufgetrieben.

Auszahlung der Direktzahlungen für das Jahr 2015 im Dezember 2017: Um eine Doppelförderung ausschließen zu können, wurde bei allen 25 Mutterkühen der reduzierte Prämienbetrag (25 Kühe * € 138,--, in Summe: € 3.450,--) in die ZA-Berechnung einbezogen. Die ZA wurden dadurch für 2015 bis 2017 neu berechnet und der Differenzbetrag rückgefordert.

Bei der Nachberechnung im August 2018 wird der reduzierte Mutterkuh-Prämienbetrag in der Höhe von € 138,-- nur mehr für jene Kühe angewandt, die tatsächlich auf Almen aufgetrieben werden.

Im konkreten Beispiel lautet die ZA-Berechnung dann:

  • 18 (Kühe)* € 138,-- und 7 (Kühe) * € 200,--, in Summe: € 3.884,--

Die ZA werden an dieses Ergebnis im Rahmen der Berechnung neuerlich angepasst. Es kommt zu Nachzahlungen für 2015 bis 2017.


 

Beispiel 2

Betrieb 2 hat im Jahr 2014 für 10 Mutterkühe (MK) Prämien erhalten.

a) Im Jahr 2015 wurden 5 Kühe auf eine Alm aufgetrieben.

Der Almauftrieb von den 5 Kühen wurde bei der Erstberechnung der ZA im Jahr 2015 wie folgt berücksichtigt:

  • 5 (Kühe) * € 138,-- und 5 (Kühe) * € 200,--, in Summe € 1.690,--.

b) Im Jahr 2016 wurden von diesem Betrieb 6 Kühe auf Almen aufgetrieben, im Jahr 2017 dann 5 Kühe.

Auszahlung der Direktzahlungen für das Jahr 2015 im Dezember 2017: Um eine Doppelförderung ausschließen zu können, wurde bei allen 10 Mutterkühen der reduzierte Prämienbetrag (10 Kühe * € 138,--; in Summe: € 1.380,--) in die ZA-Berechnung einbezogen. Die ZA wurden dadurch für 2015 bis 2017 neu berechnet und der Differenzbetrag rückgefordert. Bei der Nachberechnung im August 2018 wird der reduzierte Prämienbetrag in der Höhe von € 138,-- nur mehr für jene Kühe angewandt, die tatsächlich auf Almen aufgetrieben werden.

Im konkreten Beispiel lautet die ZA-Berechnung dann:

  • 6 (Kühe)* € 138,-- und 4 (Kühe) * € 200,--, in Summe: € 1.628,--.

Die ZA werden an dieses Ergebnis im Rahmen der Berechnung neuerlich angepasst. Es kommt zu Nachzahlungen für 2015 bis 2017.


 

Beispiel 3

Betrieb 3 hat im Jahr 2014 für 100 Mutterkühe (MK) Prämien erhalten.

a) Im Jahr 2015 wurden 10 Kühe auf eine Alm aufgetrieben.

Der Almauftrieb von den 10 Kühen wurde bei der Erstberechnung der ZA im Jahr 2015 wie folgt berücksichtigt:

  • 10 (Kühe) * € 138,-- und 90 (Kühe) * € 200,--, in Summe € 19.380,--.

 b) Im Jahr 2016 wurden von diesem Betrieb 9 Kühe auf Almen aufgetrieben, im Jahr 2017 dann 12 Kühe.

Auszahlung der Direktzahlungen für das Jahr 2015 im Dezember 2017: Um eine Doppelförderung ausschließen zu können, wurde bei allen 100 Mutterkühen der reduzierte Prämienbetrag (100 Kühe * € 138,--,  € 13.800,--) in die ZA-Berechnung einbezogen. Die ZA wurden dadurch für 2015 bis 2017 neu berechnet und der Differenzbetrag rückgefordert.Bei der Nachberechnung im August 2018 wird der reduzierte Prämienbetrag in der Höhe von € 138,-- nur mehr für jene Kühe angewandt, die tatsächlich auf Almen aufgetrieben werden.

Im konkreten Beispiel lautet die ZA-Berechnung dann:

  • 12 (Kühe)* € 138,-- und 88 (Kühe) * € 200,--; in Summe € 19.256,--

Die ZA werden an dieses Ergebnis im Rahmen der Berechnung neuerlich angepasst. Es kommt zu Nachzahlungen für 2015 bis 2017.