Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen für eine Beantragung von Zahlungen aus der Ausgleichszulage sind
- mindestens 1,5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche im benachteiligten Gebiet in Österreich. (Die Heimgutflächen müssen nicht notwendigerweise im benachteiligten Gebiet liegen, um anspruchsberechtigt zu sein, da auch Almfutterflächen zur Mindestfläche gezählt werden.)
- eine ganzjährige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch den Antragssteller im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Gefahr.
Bemessung der Förderung
Höhe und Ausmaß der Förderung hängen ab von
- der förderfähigen Fläche am Heimbetrieb und den anrechenbaren Almfördereinheiten.
- der Bewirtschaftungsform. (EEs wird zwischen tierhaltenden oder nicht-tierhaltenden Betrieben unterschieden. Tierhaltend = durchschnittlich mind. 0,3 RGVE pro ha landwirtschaftlicher Fläche und ganzjährig zumindest 1,00 RGVE am Betrieb.)
- der einzelbetrieblichen Erschwernis. (Die Anzahl der Erschwernispunkte ist abhängig von Topografie und Klima- bzw. Bodenwerten. Eine genaue Aufstellung finden Sie im AZ-Merkblatt.)
Der Mindestbetrag der Förderung liegt bei 25 Euro je ha und Jahr.
Die Antragsstellung erfolgt im Mehrfachantrag Flächen durch Ankreuzen der Maßnahme "Ausgleichszulage (AZ)". Den Antrag finden Sie auf unserem Service-Portal unter www.eama.at.
Weitere Informationen zu Antragsstellung und Berechnungsformeln finden Sie in den Merkblättern. Über die rechtlichen Grundlagen können Sie sich in der Sonderrichtlinie informieren.