Ein- und Ausfuhrregelung - Allgemeine Informationen
Lizenzen sind auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union(EU) für Einfuhren und Ausfuhren von bestimmten Erzeugnissen der gemeinsamen Marktorganisation von bzw. nach Drittländern erforderlich. Dieses System liefert der Europäischen Kommission für sensible Produkte kurzfristig die Daten der Warenbewegungen zwischen der EU und Drittländern und dient auch der Verwaltung von mengenmäßigen Obergrenzen. Weiters werden mit Lizenzen einzelne Importkontingente verwaltet, welche einen zollbegünstigten Import unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.
Die in der GAP theoretisch möglichen Erstattungsbeträge sind mittlerweile auf den Satz „NULL“ reduziert worden. Der Erstattungsbetrag diente als Differenz zwischen EU- und Weltmarktpreis. Dieser wurde dem Ausführer bezahlt, damit die Ware international wettbewerbsfähig blieb.
Ein- bzw. Ausführer, die in der EU ansässig sind, können anhand der bei der Agrarmarkt Austria (AMA) eingerichteten Internetapplikation „eLizenzantrag“ unter gleichzeitiger Hinterlegung einer entsprechenden Sicherheit einen Antrag einreichen. Die Lizenz berechtigt und verpflichtet innerhalb der Gültigkeitsdauer das Erzeugnis ein- oder auszuführen. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, verfällt die geleistete Sicherheit in entsprechender Höhe.
Die Lizenz ist der Ein- bzw. Ausfuhrzollstelle vorzulegen und kann in jedem Mitgliedstaat der EU für die Zollabfertigung verwendet werden. Die Lizenzen sind grundsätzlich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der ausstellenden Stelle (Agrarmarkt Austria) vorzulegen. Im Rahmen von Ausfuhren wird ein zusätzlicher Nachweis verlangt, welcher innerhalb von 180 Tagen vorzulegen ist.
In Österreich besteht auch die Möglichkeit eine elektronische Lizenz zu beantragen, der elektronische Datensatz wird den österreichischen Zollbehörden für die Zollabwicklung zur Verfügung gestellt. Die Abfertigungsdaten werden täglich automatisiert an die Agrarmarkt Austria übermittelt.
Die Bereiche in der AMA teilen sich in pflanzliche Erzeugnisse (gemeinsame Marktorganisation für Getreide, Reis, Zucker, Fette, Hanf, Obst und Gemüse, sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse), tierische Erzeugnisse (gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milchprodukte, Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eier, Schafe und Ziegen).