Krisen- und Ernährungsvorsorge - Nahrungsmittelvorsorge

Nahrungsmittelvorsorge in Österreich

Nahrungsmittelvorsorge ist ein komplexes Thema und bedarf einer eingehenden Analyse, um ein letztendlich umfassendes, von einer breiten Basis getragenes und daher im Notfall funktionierendes Konzept entwickeln zu können. Folgende Elemente müssen beachtet und sorgfältig erhoben bzw. vorbereitet werden:

  1. Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen
  2. Erhebung von Kennzahlen: z.B. Pro-Kopf Verbrauch, Selbstversorgungsgrad, empfohlene tägliche Aufnahme von Nährstoffen,  statistische Daten über die Bevölkerung wie Altersstruktur, regionale Verteilung, u.s.w.
  3. Bevorratung bei den Haushalten und Bevorratung durch den Staat
  4. Risiko- und Krisenmanagement von Unternehmen der Versorgungskette
  5. Disposition (Lenkung) der wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte sowie der verarbeiteten Produkte im Notfall
  6. Distribution der Produkte im Notfall (Warenlogistik unter Einbindung des Handels sowie der humanitären Organisationen)

Die wesentliche Rechtgrundlage in Österreich ist das Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Produktion und der Versorgung mit Lebensmitteln (Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997). Es erschien im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 30. Dezember 1996, BGBl. 257.
 
Der Status Quo der Vorratshaltung in österreichischen Haushalten, sowie die Krisenvorsorge in Unternehmen entlang der Lebensmittel-Versorgungskette wurden eingehend in der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie finanzierten KIRAS-Studie „Risiko- und Krisenmanagement für die Ernährungsvorsorge in Österreich“, an dem die AMA als Projektpartner mitgearbeitet hat, behandelt.
 
Bei der Befassung mit dieser Thematik müssen die Allgemeinen Regeln der Resilienz beachtet werden:
 
 „Resilienz ist die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft, welche(s) Gefahren ausgesetzt ist, deren Folgen zeitgerecht und wirkungsvoll zu bewältigen, mit ihnen umzugehen, sich ihnen anzupassen und sich von ihnen zu erholen, auch durch Bewahrung und Wiederherstellung seiner bzw. ihrer wesentlichen Grundstrukturen und Funktionen.“ (Definition aus dem Masterplan des österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastruktur , Bundeskanzleramt, 2015)