Elektronische Vollmacht

Sollten Sie persönlich an einer Antragsabgabe oder Meldung verhindert sein, bevollmächtigen Sie bitte rechtzeitig eine andere Person.Beachten Sie bitte, dass nur jene Vollmachtnehmer zum Einstieg und zum Unterzeichnen mittels Handy-Signatur/der mobilen Bürgerkarte im eAMA berechtigt sind, denen vom zeichnungsberechtigten Antragsteller über das Vollmachtservice Österreich - Stammzahlenregisterbehörde eine elektronische AMA-Vollmacht erteilt wurde.

Vollmachten in Papierform berechtigen - wie bisher - ausschließlich zur händischen Unterschriftsleistung. Vollmachten in Papierform berechtigen den Vollmachtnehmer nicht zum Einstieg und zum digitalen Signieren im eAMA. Auch dann nicht, wenn dies ausdrücklich auf der Vollmacht vermerkt wurde.

Beachten Sie

Bei juristischen Personen und Personengemeinschaften muss der Vertretungsbefugte eine Vollmacht erteilen, damit der Vollmachtnehmer im eAMA arbeiten darf. Vollmachten von nicht zeichnungsberechtigten Personen bleiben für den Vollmachtnehmer ohne Auswirkung. 


So gehen Sie vor, um eine elektronische AMA-Vollmacht einzurichten:

  1. Sowohl Vollmachtgeber (= Antragsteller) als auch Vollmachtnehmer benötigen eine gültige Handy-Signatur.
    Eine Auflistung aller Möglichkeiten zur Aktivierung der Handy-Signatur ist unter http://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html ersichtlich.
  2. Der Vollmachtgeber erteilt auf der Website der Stammzahlenregisterbehörde dem Vollmachtnehmer eine AMA-Vollmacht.
    • Rufen Sie die Website https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at/ auf.
    • Melden Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur an.
    • Treffen Sie die Auswahl: Vollmacht eintragen für natürliche Personen.
    • Tragen Sie Namen, Geburtsdatum, PLZ, E-Mail-Adresse des Vollmachtnehmers und Gültigkeitsbereich der Vollmacht ein (wird kein gültig bis-Datum eingetragen, dann vergeben Sie eine unbefristete Vollmacht. Das Datum kann aber nachträglich jederzeit von Ihnen ergänzt werden)
    • Mit "Fortfahren" wechseln Sie auf eine Übersichtsseite mit verschiedenen Vollmachtsarten. Wählen Sie "AMA Vollmacht" aus und drücken Sie "Vollmacht erteilen".
    • Nach der endgültigen Bestätigung können Sie sich wieder ausloggen.
  3. Der Vollmachtnehmer steigt bei www.eama.at ein. Dazu wählt er beim Login "Handy-Signatur" aus und aktiviert "Person vertreten".

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