Wichtige Informationen zur elektronischen Vollmacht

Die elektronische eAMA-Vollmacht über das Vollmachtservice Österreich - Stammzahlenregisterbehörde berechtigt den Vollmachtnehmer zum Einstieg ins eAMA und allen dort vorgesehenen, elektronischen Tätigkeiten wie sie dem Vollmachtgeber zustehen. Sie berechtigt aber nicht zur handschriftlichen Unterfertigung auf Papier.

Beachten Sie bitte, dass die eAMA-Vollmacht für alle Betriebe gilt über die der Vollmachtgeber zeichnungsberechtigt/vertretungsbefugt ist, da keine betriebsindividuelle Einschränkung möglich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Vollmachtgeber die eAMA-Vollmacht über den Vollmachtserver jederzeit widerrufen/widersprechen kann.