Getreide und Ölsaaten

Allgemein

Gemäß der Agrarmarkttransparenzverordnung bestehen entlang der Wertschöpfungskette diverse Meldeverpflichtungen im Getreide- und Ölsaatenbereich. Beginnend bei Mengenmeldungen (Ankauf/Lagerung/Verkauf/Verarbeitung) bei erstankaufenden Betrieben, bis hin zu Preismeldungen der Erstankäufer und Verarbeiter (Erzeugerpreise und Großhandelspreise). Diese Meldepflicht besteht für die biologische und konventionelle Bewirtschaftungsform. Je nach Meldeart variieren die Intervalle zwischen wöchentlich, monatlich oder jährlich. Nähere Details zu den Meldevorgaben können Sie unserem Merkblatt entnehmen.

Aus diesen Daten werden gewichtete Durchschnittswerte errechnet, die an die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und die Statistik Austria gemeldet werden. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung unter Marktinformation – Getreide und Ölsaaten.

Um eine schnelle und effiziente Datenübermittlung zu gewährleisten, übermitteln Marktteilnehmer digital die Meldungen über die Internet-Applikation www.eama.at

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen