Lebensmitteleinzelhandel und Verarbeitungsbetriebe

Allgemein

Gemäß Agrarmarkttransparenzverordnung sind Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels mit mindestens 100 Filialen sowie bestimmte Verarbeitungsbetriebe verpflichtet, wöchentliche bzw. monatliche Preismeldungen an die Agrarmarkt Austria zu übermitteln.
Aus diesen Daten werden gewichtete Durchschnittspreise errechnet, die an die EU-Kommission sowie an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gemeldet werden. 

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen