AACSplus - Nachhaltigkeit Braugerste - 

Allgemeine Informationen

Kurzinformation Nachhaltigkeit für Braugerste

Stand: Oktober 2022

Um auch für Braugerste den Nachweis der Nachhaltigkeit führen zu können, bietet die AMA die Möglichkeit an, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Nachhaltigen landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe-Verordnung des BML, landwirtschaftliche Erzeugnisse der Urproduktion zu zertifizieren. Dies erfolgt im Rahmen des Zertifizierungssystems "AACSplus", welches von der AMA nach § 28b AMA-Gesetz 1992 angeboten wird.

Zweck dieses Programmes ist es, dass landwirtschaftliche Ausgangsstoffe, wie Braugerste bestimmte Kriterien erfüllen müssen um als nachhaltig zu gelten. Dabei kommen die Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) des Europäischen Parlaments und des Rates analog zur Anwendung. Dies bedeutet, dass nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe grundsätzlich nicht von Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt, nicht von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, sowie von ausgewiesenen Torfmooren stammen dürfen und müssen unter bestimmten Standards der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 produziert worden sein. Überdies muss die Nachvollziehbarkeit vom Anbau bis zum Verbraucher über die gesamte Lieferkette gewährleistet sein. Die Anforderungen für das THG-Minderungspotential und die damit im Zusammenhang stehenden Regelungen gelten für nachhaltige Braugerste jedoch nicht.

Beantragung

Das AACSplus-System ist mit dem dafür vorgesehenen Registrierungsformular NH-B1 zu beantragen. Dieses ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die AMA zu übermitteln. Sie erhalten dann eine Bestätigung über Ihre Registrierung zusammen mit einer Registrierungsnummer in Anlehnung an die bisherige AACS-Nummer bei einer aufrechten AACS-Registrierung. Für neu zu registrierende Unternehmen erfolgt die Bestätigung nach der im System vorgesehenen Registrierungs-Kontrolle. Zusätzlich werden alle Teilnehmer von AACSplus unter www.ama.at veröffentlicht.

Kleinmengenregelung

Die Bestimmungen für die Kleinmengenregelung gelten auch analog im AACSplus-System. Bestehende Kleinmengenregelungen im AACS werden jedoch nicht automatisch ins AACSplus-System übernommen und müssen für Braugerste getrennt beantragt werden. Das dafür notwendige Antragsformular NH-B2 ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die AMA zu übermitteln. Die geltende Mengenbeschränkung von 500 To ist für beide Systeme getrennt zu sehen, d. h. es dürfen jeweils pro System und Jahr diese Menge nicht überschritten werden. Auch ist es möglich in einem System in der Kleinmengenregelung zu sein, im anderen jedoch nicht, da die jeweiligen Mengen voneinander unabhängig gerechnet werden. Die Kosten für die Kleinmengenregelung für AACSplus entsprechen für den 3-Jahreszeitraum (bei Nichtüberschreitung der 500-Tonnen-Grenze) jenen der jährlich anfallenden Kosten im regulären Schema.