NLAV Zertifizierungsstelle

Kurzinformation zur Registrierung von Zertifizierungsstellen

Stand: August 2023

Mit der Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung - NLAV), BGBl. II Nr. 124/2018 vom 12.06.2018 (geändert durch BGBI. II Nr. 88/2023 vom 03.04.2023) wurde die AMA als zuständige Behörde für die Registrierung und Überwachung der Zertifizierungsstellen ermächtigt.

  • Die Registrierung ist von jeder Zertifizierungsstelle zu beantragen, die Zertifikate für Unternehmen mit Sitz in Österreich ausstellt.
  • Diese Registrierung erfolgt unabhängig davon, ob die Zertifizierungsstelle ihren Sitz in Österreich, der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat.
  • Details zur Registrierung werden laufend zeitgerecht in diesem Bereich veröffentlicht.

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