Private Lagerhaltung Schweinefleisch
Anträge können ab dem 25.03.2022 bis 29.04.2022 gestellt werden:
Der Schweinefleischsektor ist seit Monaten von Marktstörungen geprägt, verursacht durch die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Beschränkungen, dem starken Rückgang der Ausfuhren nach China, der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, sowie der russischen Invasion in der Ukraine. Um das derzeitige Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu verringern, wurde von der Europäischen Kommission die Private Lagerhaltung für Schweinefleisch eröffnet. Durch diese Maßnahme können Erzeugnisse für eine Lagerzeit von 60, 90, 120 oder 150 Tagen vorübergehend vom Markt genommen werden. Anträge auf entsprechende Beihilfen können ab dem 25. März 2022 bei der AMA gestellt werden.
- Merkblätter und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter: Merkblätter und Formulare
- Kontakt für Rückfragen finden Sie unter: Kontakt / Zuständigkeiten
Allgemeine Informationen
Die Entwicklung eines gemeinsamen Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Europäischen Union erfordert die Gestaltung und Organisation der Agrarmärkte. Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsstellung und zur Preisstützung bestimmter Erzeugnisse auf dem Agrarmarkt kann die Europäische Union unter anderem die Lagerhaltung als Maßnahme setzen.
In Österreich ist die Agrarmarkt Austria (AMA) für die Durchführung der Interventionsmaßnahmen zuständig. Es wird zwischen öffentlicher und privater Lagerhaltung unterschieden.
Bei der öffentlichen Lagerhaltung werden bestimmte lagerfähige Erzeugnisse von der AMA angekauft, von vertraglich beauftragten Lagerhaltern gelagert und wieder verkauft, sobald Bedarf an den Agrarmärkten besteht.
Bei der privaten Lagerhaltung werden Marktteilnehmer durch Beihilfen für die Lagerung ihrer Erzeugnisse unterstützt. Im Unterschied zur öffentlichen Lagerhaltung verbleibt die Ware bei der privaten Lagerhaltung im Besitz des Marktteilnehmers.
Die AMA informiert über die Durchführung der öffentlichen und privaten Lagerhaltung mittels Richtlinien, Bekanntmachungen bzw. Merkblättern und Formularen, die einen aktuellen Überblick über Ankaufs-, Lager- und Verkaufsbedingungen bieten. Rechtsgrundlagen sind die entsprechenden EU- und nationalen Verordnungen.