Private Lagerhaltung von Milchprodukten

Aus dem Milchbereich sind folgende Erzeugnisse grundsätzlich förderfähig:

  • Butter aus Rahm, welche unmittelbar und ausschließlich aus Kuhmilch gewonnen und innerhalb von 60 Tagen vor dem Tag der Antragsstellung bzw. der Einreichung des Angebots hergestellt wurde.  
  • Magermilchpulver, welches unmittelbar und ausschließlich aus Kuhmilch gewonnen und innerhalb von 60 Tagen vor dem Tag der Antragsstellung bzw. der Einreichung des Angebots hergestellt wurde.
  • Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe gem. VO (EU) Nr. 2015/1852.  
Unternehmen, die in der Gemeinschaft zugelassen und mehrwertsteuerpflichtig sind, können dafür mit der AMA Lagerverträge abschließen.

Zum Zeitpunkt des Antrages auf einen Lagervertrag muss sich die Vertragsmenge bereits im Lager befinden.

Mindestqualitätskriterien (Auszug)*:
 
Butter
Parameter Gehalt
Milchfett Mindestens 80 GHT
Wasser Höchstens 16 GHT
Fettfreie Trockenmasse Höchstens 2 GHT


 
Magermilchpulver
Parameter Gehalt
Eiweißgehalt Mindestens 34,0 GHT bezogen auf die fettfreie Trockenmasse
Fettgehalt Höchstens 1,50 GHT
Wassergehalt Höchstens 5,0 GHT











Die Qualitätsanforderungen für die Beihilfe für private Lagerhaltung sind in Anhang VI der VO (EU) 2016/1238 nachzulesen.
*) Die Qualitätsanforderungen für Käse sind durch ihre jeweiligen Produktspezifika definiert.