Private Lagerhaltung von Milchprodukten
Aus dem Milchbereich sind folgende Erzeugnisse grundsätzlich förderfähig:
- Butter aus Rahm, welche unmittelbar und ausschließlich aus Kuhmilch gewonnen und innerhalb von 60 Tagen vor dem Tag der Antragsstellung bzw. der Einreichung des Angebots hergestellt wurde.
- Magermilchpulver, welches unmittelbar und ausschließlich aus Kuhmilch gewonnen und innerhalb von 60 Tagen vor dem Tag der Antragsstellung bzw. der Einreichung des Angebots hergestellt wurde.
- Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe gem. VO (EU) Nr. 2015/1852.
Zum Zeitpunkt des Antrages auf einen Lagervertrag muss sich die Vertragsmenge bereits im Lager befinden.
Mindestqualitätskriterien (Auszug)*:
Butter | |
Parameter | Gehalt |
Milchfett | Mindestens 80 GHT |
Wasser | Höchstens 16 GHT |
Fettfreie Trockenmasse | Höchstens 2 GHT |
Magermilchpulver | |
Parameter | Gehalt |
Eiweißgehalt | Mindestens 34,0 GHT bezogen auf die fettfreie Trockenmasse |
Fettgehalt | Höchstens 1,50 GHT |
Wassergehalt | Höchstens 5,0 GHT |
Die Qualitätsanforderungen für die Beihilfe für private Lagerhaltung sind in Anhang VI der VO (EU) 2016/1238 nachzulesen.
*) Die Qualitätsanforderungen für Käse sind durch ihre jeweiligen Produktspezifika definiert.