Einreichfristen der Beihilfeanträge

Der jeweilige Beihilfeantrag ist spätestens bis zum Ende des 3. Monats nach Ende des Lieferzeitraums bzw. Projektendes einzureichen (maßgeblich ist das Eingangsdatum in der AMA). 

Bei Antragstellung nach Überschreitung der Frist wird die Beihilfe wie folgt gekürzt:

  • um 5 %, wenn die Frist um 1 bis 30 Tage überschritten wurde;
  • um 10 %, wenn die Frist um 31 bis 60 Tage überschritten wurde;

Bei Überschreitung der Frist um mehr als 60 Tage wird die Beihilfe für jeden weiteren Tag um 1 % des verbleibenden Restbetrags gekürzt.