Reduzierung nicht genutzter Budgetmittel

Für den Fall, dass die zugeteilten Budgetmittel nicht zur Gänze genutzt werden können, ist von der antragstellenden Person unverzüglich nach Kenntnis eine Meldung über die Reduzierung der zugeteilten Budgetmittel einzureichen. Es ist eine Begründung anzugeben, warum dieser Betrag nicht mehr benötigt wird. Eine Meldung über die Reduzierung kann beliebig oft eingebracht werden. 

Die zurückgegebenen Budgetmittel können durch die AMA erneut verteilt bzw. zugeteilt werden. Wird mit der Rückgabe der nicht benötigten Budgetmittel bis zum Ende des Schuljahres zugewartet, so hat dies zur Folge, dass dieser Betrag verfällt.

Da durch eine Nichtmeldung, eine verspätete oder unbegründete Meldung gegen die Bestimmungen der zugrundeliegenden Verordnung verstoßen wird, droht der antragstellende Person in diesem Fall eine Aussetzung der Zulassung bzw. ein Zulassungsentzug.