Zahlung der Beihilfe

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Einlangen in der AMA. Werden Beihilfeanträge unvollständig eingebracht, können diese nicht zur Gänze bearbeitet werden. Wird einer Aufforderung der AMA zur Nachreichung nicht innerhalb der festgesetzten Frist entsprochen, erfolgt die bescheidmäßige Erledigung nach Aktenlage.

Hinweis:

Alle Zahlungen werden auf die letzte von Ihnen der AMA gegenüber bekanntgegebene Bankverbindung überwiesen. Sofern Sie über einen eAMA Zugang verfügen, können Sie Ihr Auszahlungskonto jederzeit im eAMA unter KUNDENDATEN einsehen und bei Einstieg mittels ID Austria ändern.

Die Gewährung der Beihilfe kann maximal bis zur Höhe der der einzelnen antragstellende Person für das betreffende Schuljahr zugeteilten Budgetmittel erfolgen.

Ein etwaiges Mehrbegehren wird abgewiesen.