Publizitätsvorschriften
Auf den erstellten Materialien müssen das „Europa-Emblem“ und das „Schulprogramm-Logo“ angebracht sein und der Verweis: „Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union“
Europa-Emblem
- Link: Download EU-Emblem
Vorgaben zum EU-Emblem und Schriftzug
- Die EU-Flagge muss mind. 1 cm hoch sein.
- Die grafischen Regeln für die EU-Flagge sind unter folgendem Link geregelt.
- Zulässige Schriftarten: Arial, Calibri, Garamond, Trebuchet, Tahoma oder Verdana.
- Die Schrift darf nicht kursiv gesetzt oder unterstrichen werden, Texteffekte sind nicht zulässig.
- Die Schriftgröße sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Emblems stehen.
- Hinweise auf die finanzielle Beteiligung der Union müssen mindestens genauso sichtbar angebracht werden, wie Hinweise auf Beiträge anderer privater oder öffentlicher Einrichtungen, die das Schulprogramm eines Mitgliedstaats unterstützen.
- Sollen Hinweise auf Beiträge anderer privater oder öffentlicher Einrichtungen, die das Schulprogramm eines Mitgliedstaats unterstützen, angebracht werden, muss dies vorab genehmigt werden.
Schulprogramm-Logo
Die Verwendung des Logos zu anderen Zwecken als zu im Schulprogramm genehmigten Projekten, bedarf vorab der Genehmigung durch die AMA! Download
Vorgaben zum Schulprogramm-Logo
- Das Schulprogramm-Logo muss je nach Größe der erstellten Materialien gut lesbar angebracht werden und sollte daher mindestens einen Durchmesser von ca. 2,5 cm haben.
Allgemeine Vorgaben
- Auf zusammengehörenden Unterlagen müssen das „Europa-Emblem“ und das „Schulprogramm-Logo“ nur am Deckblatt angebracht sein, auf Unterlagen, die separat verwendet werden, müssen sich diese auf jeder Seite befinden.