Schulprogramm - Produktlieferungen
Die Europäische Union gewährt eine Beihilfe für die Abgabe von beihilfefähigen Produkten
- Milch und Milcherzeugnisse - Schulmilch
- Obst und Gemüse - Schulobst und -gemüse
In der Regel übernimmt der Lieferant die administrative Förderabwicklung mit der AMA und beantragt deshalb vor der ersten Lieferung die Zulassung als Beihilfeempfänger (siehe Merkblätter und Formulare).
Die Agrarmarkt Austria ist bemüht, Kontakte zwischen Bildungseinrichtungen und Lieferanten herzustellen! Hier finden Sie eine Liste mit zugelassenen Lieferanten, welche auch die gesamte Abwicklung übernehmen:
- Zustimmungserklärung für Produktlieferanten zur Datenveröffentlichung (siehe Merkblätter und Formulare).
Für die Zuteilung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel gibt es pro Schuljahr folgenden Einreichzeitraum für die im betreffenden gesamten Schuljahr benötigten Beträge:
1. Zuteilung: | 15. September bis 15.Oktober |
Werden für das betreffende Schuljahr zusätzlich zum bereits genehmigten Beihilfebetrag weitere Budgetmittel benötigt, so können monatlich ab Dezember bis zum Ende des Schuljahres (vorbehaltlich vorhandener Budgetmittel) weitere Anträge eingereicht werden.
Genaue Details zur Abwicklung sind dem Merkblatt- Allgemeine Beihilfevoraussetzungen zu entnehmen!
Begünstigte sind Kinder, die regelmäßig zugelassene oder verwaltete Einrichtungen aller Träger besuchen.
- Informationsblatt für Schulen und Kindergärten die am Schulprogramm der Europäischen Union teilnehmen
Poster „SCHULPROGRAMM der Europäischen Union“
In jeder/m teilnehmenden Schule/Kindergarten ist ein Schulprogramm-POSTER deutlich sichtbar und lesbar im Haupteingangsbereich anzubringen. Das Poster kann per E-Mail beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellt werden: siehe Kontakt