Milch und Milchprodukte
Gemäß der Agrarmarkttransparenz-Verordnung müssen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetriebe (Molkereien und Käsereien) Daten über Mengen und Preise in Form von Wochen-, Monats- und Jahresmeldungen an die AMA übermitteln.
Auch der Lebensmitteleinzelhandel sowie Lebensmittelverarbeitungsbetriebe sind zur Übermittlung von wöchentlichen Preismeldungen an die AMA verpflichtet.
Einige Meldungen können über die von der Agrarmarkt Austria bereitgestellte Internet-Applikation www.eama.at eingegeben werden.
wöchentliche Meldung
- Ausgewählte Molkereien haben wöchentlich den Werksabgabepreis für folgende in Rechnung gestellte Erzeugnisse zu melden:
Gouda, Edamer, Emmentaler, Konsummilch und Süßrahm - Der Lebensmitteleinzelhandel meldet die Einkaufspreise für folgende Erzeugnisse:
Butter, Gouda, Edamer, Emmentaler und Mozzarella - Die Lebensmittelverarbeitungsbetriebe übermitteln die Einkaufspreise folgender Erzeugnisse: Butter, Edamer, Emmentaler, Gouda und Mozzarella
Monatsmeldung
Milchlieferanten
- haben die Anlieferungsmilch in kg sowie den durchschnittlichen Fettgehalt zu melden. Der Milcherzeuger kann diese Meldeverpflichtung dem Erstankäufer übertragen.
Molkereien und Käsereien
- melden die Anlieferungsmilch inkl. dem Erzeugermilchpreis,
- sowie den Fett- und Eiweißgehalt der Anlieferungsmilch inklusive sämtlicher Qualitätsergebnisse,
- und den Zukauf und Versand von Verarbeitungsmilch innerhalb Österreichs, von/an andere(n) Mitgliedstaaten bzw. von/an Drittstaaten.
Des weiteren werden bilanzmäßig erfasst:
- die erzeugten Milchprodukte,
- der Bestand von Milch und Milchprodukten sowie
- der Absatz von Milch und Milchprodukten bilanzmäßig in eAMA erfasst.
- ausgewählte Molkereien übermitteln darüber hinaus den Werksabgabepreis für folgende in Rechnung gestellte Erzeugnisse: Bergkäse, Speisetopfen und Cottage-Cheese
Jahresmeldung
- Landwirte, die Kuhmilchprodukte direkt an den Letztverbraucher verkaufen und jährlich mindestens 25 000 Kilogramm rohe Kuhmilch für diese Direktvermarktung einsetzen, müssen den Milcheinsatz sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Käse und sonstige Milchprodukte melden.
- Molkereien und Käsereien mit Übernahme von Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch haben zu übermitteln: Rohstoffeingang und -verwendung, getrennt nach konventioneller und biologischer Produktion
- Molkereien und Käsereien haben jährlich die Angaben über biologische Produktion zu melden.
- Molkereien und Käsereien haben jährlich die Exporte von Milcherzeugnissen zu melden.
Die Daten dienen als Basis zur Erstellung von Statistiken und Meldungen der AMA an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, an die Statistik Austria, an EUROSTAT an die EU sowie für das Berichtswesen der AMA.
Rechtsgrundlagen
- Agrarmarkttransparenzverordnung-BGB-II-Nr-3122021-i-d-j-g-F.pdf
- VO (EG) Nr. 479/2010 i.d.g.F.
- Richtlinie 96/16/EG des Rates und Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG i.d.g.F.
- VO (EU) Nr. 1185/2017 i.d.j.g.F.
Weiterführende Informationen