Anschaffung von Hochbeeten

Durch die flankierende pädagogische Maßnahme Anschaffung von Hochbeeten soll die Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch begleitet werden.

Die Kinder und Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, Obst und Gemüse selbst anzupflanzen und zu pflegen und bekommen gleichzeitig Wissen über Anbau, Pflege, Wachstum, Ernte von Obst- und Gemüsesorten, sowie ökologische Zusammenhänge vermittelt.

Durch die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung bei Anbau und Pflege, durch das Miterleben von Wachstum und Ernte der angepflanzten Obst- und Gemüsesorten soll in Kindern und Jugendlichen das Interesse an Natur und Umwelt geweckt werden!

Genehmigung

Anträge auf Genehmigung zur Anschaffung von Hochbeeten können ab dem 01. August bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.

Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.

Hinweis:

Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch die AMA begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Antragsteller bereits vor Genehmigung auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Die Info über die Genehmigung bzw. Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Es dürfen grundsätzlich keine weiteren Förderungen in Anspruch genommen werden!

Beihilfe

Höhe der Beihilfe für die Anschaffung von Hochbeeten:  100 % der Netto-Kosten bis maximal EUR 300,00 je Hochbeet (max. 2 Hochbeete je Bildungseinrichtung und Schuljahr)

Projektbeschreibung

Ein Projekt ist dann förderfähig, wenn die Leistungen der geplanten Maßnahme dem in der Projektbeschreibung veranschlagten Preis entsprechen, d.h. eingereichte Projekte sind nur dann förderfähig, wenn das Preis-/Leistungsverhältnis den allgemeinen Marktbedingungen entspricht. Überteuerte Projekte werden nicht gefördert. 

Projektbeschreibung:

Angabe der Kosten für Hochbeet(e) / Förderfähige Kosten:

  • Material für kindgerechte Hochbeete (z.B.: Konstruktion, Mäuseschutzgitter, Schneckenschutz, usw.)
  • Pflanzerde, Kompost und Grundfüllung für die Befüllung des Hochbeets
  • Obst-, Gemüse- und Kräuterpflanzen bzw. Samen für die Bepflanzung des Hochbeets inkl. etwaige Transportkosten

Angabe der Einrichtungen, in welchen die Aufstellung erfolgen soll, mit der Angabe von Schulkennzahl, Name und Anschrift der Einrichtung, Aufstellungsort des Hochbeetes in der Einrichtung, Kontaktperson in der Einrichtung und Anzahl der Hochbeete je Einrichtung

Hinweis:

Im Rahmen des Schulprogramms sind alle Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer förderfähig

Kosten Plausibilisierung

Zusätzlich zu den Angeboten sind Plausibilisierungsunterlagen zu übermitteln. Die Anzahl der zu übermittelnden Plausibilisierungsunterlagen hängt von der Höhe des Angebotes / Kostenvoranschlages ab:

Übersteigen die auf einer/mehreren Rechnung/en oder einem/mehreren Angebot/en für gleiche Produkte angeführten Kosten einen Betrag von EUR 1.000,00, sind Unterlagen zur Plausibilisierung der für dieses Produkt veranschlagten Kosten beizubringen. 

  • Netto-Kosten je Angebot/Rechnung für gleiche Produkte:



Plausibilisierungsunterlagen

bisEUR  1.000,00keine
von  EUR  1.000,01bisEUR   5.000,00Anzahl 1
von  EUR  5.000,01bisEUR  10.000,00Anzahl 2
ab  EUR  10.000,01bis
Anzahl 3


Plausibilisierungsunterlagen dienen dazu, dass die Effizienz und Sparsamkeit im Umgang mit EU-Beihilfen gewährleistet sowie dem Bestleister-Prinzip entsprochen wird.

Die Plausibilisierungsunterlagen müssen eine zeitnahe Erstellung vorweisen. D.h. etwaige Plausibilisierungsunterlagen, die bereits vor einem Jahr eingeholt wurden, könnten unter Umständen bereits ungültig (Angebote mit Befristung) sein.

Wurde das beste Angebot gewählt, welches nicht das günstigste Angebot ist, ist dies zu begründen. Alle Angebote und Plausibilisierungsunterlagen sind zu nummerieren und dem Antrag beizulegen!

Hinweis:

Im Rahmen des Schulprogramms sind alle Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer förderfähig

Publizitätsbestimmungen

Auf jedem Hochbeet muss das "Europa-Emblem" und das "Schulprogramm-Logo" angebracht sein und der Verweis: "Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union" 

Der gemäß den Publizitätsvorschriften erstellte Finanzierungshinweis muss wetterfest umschlossen (z.B. laminiert) sein.

Beihilfeantrag

Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung von Hochbeeten ist spätestens zum Ende des dritten Monats nach Durchführung des Projekts (Ende des Projekts) zu stellen. (z.B. Projektende: 15. Mai  à der Antrag muss bis spätestens 15. August in der AMA eingelangt sein).

Die Einreichung eines Antrags auf Beihilfe ist erst nach vollständiger Durchführung des Projektes möglich.

Hinweis:

Für flankierende pädagogische Maßnahmen ist maximal der im Genehmigungsbescheid angeführte Betrag förderfähig! 

Eine Doppelförderung sowie eine Finanzierung der beihilfefähigen Kosten im Rahmen anderer Beihilferegelungen, Maßnahmen, Programmen, Vorhaben der Europäischen Union ist unzulässig! 

Ende des Projekts:

  • Datum, an dem die Fertigstellung des Hochbeetes erfolgt. Die Fertigstellung muss innerhalb eines Schuljahres erfolgen.

Gemeinsam mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • alle Belege zum Nachweis der Höhe der eingereichten Kosten (Rechnungen) und die entsprechenden Zahlungsnachweise
  • Bestätigung der Einrichtung über Aufstellungsort und Anzahl der Hochbeete
  • eine Fotodokumentation je Hochbeet nach Fertigstellung und Bepflanzung (Finanzierungshinweis und Logo muss sichtbar sein)