Poster und Publizitätsbestimmungen
Poster
In jeder/m teilnehmenden Schule/Kindergarten ist ein Schulprogramm-POSTER deutlich sichtbar und lesbar im Haupteingangsbereich anzubringen.
Das Poster kann per E-Mail beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellt werden.
Grundsätzlich werden pro Schule 3 Poster verschickt, bei Bedarf können es auch mehr sein. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Poster-Anforderung.
An: brigitte.rongits@bml.gv.at
Betreff: POSTER Schulprogramm
Angabe:
- Obst/Gemüse und/oder Milch/Milchprodukte (Schule oder Schule/Kindergarten)
- Anzahl der benötigten Stück
- Postadresse
Publizitätsbestimmungen
Auf den erstellten Materialien müssen, sofern dies in Anbetracht der Größe der Materialien möglich ist, das „Europa-Emblem“ und das „Schulprogramm-Logo“ angebracht sein und der Verweis: "Finanziert von der Europäischen Union"
Europa-Emblem
- Die grafischen Regeln für die EU-Flagge sind unter folgendem Link geregelt:
- Download Europa-Emblem:
- Informations-PDF: Verwendung des EU-Emblems im Zusammenhang mit EU-Programmen 2021–2027
Schulprogramm-Logo:
Die Verwendung des Logos zu anderen Zwecken als zu im Schulprogramm genehmigten Projekten, bedarf vorab der Genehmigung durch die AMA
- Info: Logo - hier downloaden
Vorgaben zum Schulprogramm-Logo:
- Das Schulprogramm-Logo muss je nach Größe der erstellten Materialien gut lesbar angebracht werden und sollte daher mindestens einen Durchmesser von ca. 2,5 cm haben.