Publizitätsbestimmungen

Poster 

In jeder/m teilnehmenden Schule/Kindergarten ist ein Schulprogramm-POSTER deutlich sichtbar und lesbar im Haupteingangsbereich anzubringen. 

Das Poster kann per E-Mail beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellt werden. 

Grundsätzlich werden pro Schule 3 Poster verschickt, bei Bedarf können es auch mehr sein. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Poster-Anforderung.

An: brigitte.rongits@bml.gv.at 

Betreff: POSTER Schulprogramm

Angabe: 

  • Obst/Gemüse und/oder Milch/Milchprodukte (Schule oder Schule/Kindergarten)
  • Anzahl der benötigten Stück
  • Postadresse

Publizitätsbestimmungen

Auf den erstellten Materialien müssen, sofern dies in Anbetracht der Größe der Materialien möglich ist,  das „Europa-Emblem“ und das „Schulprogramm-Logo“ angebracht sein und der Verweis: "Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union" 

Europa-Emblem

Vorgaben zum EU-Emblem und Schriftzug: 

  • Die EU-Flagge muss mind. 1 cm hoch sein.
  • Das Emblem hat folgende Farben: Pantone Reflex Blue für die Rechteckfläche; Pantone Yellow für die Sterne.
  • Das Emblem sollte nach Möglichkeit auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Von einem mehrfarbigen Hintergrund ist abzuraten, insbesondere wenn er nicht mit Blau harmoniert. Ist ein mehrfarbiger Hintergrund nicht zu vermeiden, wird das Rechteck durch einen weißen Rand umgeben, dessen Breite 1/25 der Rechteckhöhe entsprechen sollte.
EU_EmblemDas Emblem besteht aus einer blauen rechteckigen Flagge, deren Breite das Anderthalbfache der Höhe misst. Auf einem unsichtbaren Kreis, dessen Mittelpunkt der Schnittpunkt der Diagonalen des Rechtecks bildet, sind in gleichmäßigem Abstand zwölf goldene Sterne angeordnet. Der Kreisradius beträgt ein Drittel der Rechteckhöhe. Jeder Stern hat fünf Zacken, deren Spitzen einen unsichtbaren Umkreis mit dem Radius von jeweils 1/18 der Rechteckhöhe berühren. Alle Sterne stehen senkrecht, d. h., ein Zacken weist nach oben, während zwei weitere auf einer unsichtbaren Geraden ruhen, die die Senkrechte zum Fahnenschaft bildet. Die Sterne sind wie die Stunden auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Ihre Zahl ist unveränderlich.


  • Die grafischen Regeln für die EU-Flagge sind unter folgendem Link geregelt:
  • Zulässige Schriftarten: Arial, Calibri, Garamond, Trebuchet, Tahoma oder Verdana.
  • Je nach Hintergrund sollte als Schriftfarbe Reflex Blue (das Blau der EU-Flagge), schwarz oder weiß gewählt werden.
  • Die Schrift darf nicht kursiv gesetzt oder unterstrichen werden, Texteffekte sind nicht zulässig.
  • Die Schriftgröße sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Emblems stehen.
  • Hinweise auf die finanzielle Beteiligung der Union müssen mindestens genauso sichtbar angebracht werden, wie Hinweise auf Beiträge anderer privater oder öffentlicher Einrichtungen, die das Schulprogramm eines Mitgliedstaats unterstützen
  • Sollen Hinweise auf Beiträge anderer privater oder öffentlicher Einrichtungen, die das Schulprogramm eines Mitgliedstaats unterstützen, angebracht werden, muss dies vorab genehmigt werden.

Schulprogramm-Logo:

Die Verwendung des Logos zu anderen Zwecken als zu im Schulprogramm genehmigten Projekten, bedarf vorab der Genehmigung durch die AMA

Schulprogramm Logo


Vorgaben zum Schulprogramm-Logo:

  • Das Schulprogramm-Logo muss je nach Größe der erstellten Materialien gut lesbar angebracht werden und sollte daher mindestens einen Durchmesser von ca. 2,5 cm haben.