Poster und Publizitätsbestimmungen

Poster 

In jeder/m teilnehmenden Schule/Kindergarten ist ein Schulprogramm-POSTER deutlich sichtbar und lesbar im Haupteingangsbereich anzubringen. 

Das Poster kann per E-Mail beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellt werden. 

Grundsätzlich werden pro Schule 3 Poster verschickt, bei Bedarf können es auch mehr sein. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Poster-Anforderung.

An: brigitte.rongits@bml.gv.at 

Betreff: POSTER Schulprogramm

Angabe: 

  • Obst/Gemüse und/oder Milch/Milchprodukte (Schule oder Schule/Kindergarten)
  • Anzahl der benötigten Stück
  • Postadresse

Publizitätsbestimmungen

Auf den erstellten Materialien müssen, sofern dies in Anbetracht der Größe der Materialien möglich ist,  das „Europa-Emblem“ und das „Schulprogramm-Logo“ angebracht sein und der Verweis: "Finanziert von der Europäischen Union" 

Europa-Emblem


Schulprogramm-Logo:

Die Verwendung des Logos zu anderen Zwecken als zu im Schulprogramm genehmigten Projekten, bedarf vorab der Genehmigung durch die AMA

Schulprogramm Logo


Vorgaben zum Schulprogramm-Logo:

  • Das Schulprogramm-Logo muss je nach Größe der erstellten Materialien gut lesbar angebracht werden und sollte daher mindestens einen Durchmesser von ca. 2,5 cm haben.