Veranstaltung von Verkostungen in Bildungseinrichtungen

Durch die flankierende pädagogische Maßnahme Veranstaltung von Verkostungen in der Bildungseinrichtung soll die Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch unterstützt werden.

Kindern, die sich in einem für die Geschmacksbildung wichtigen Alter befinden, soll einerseits die Freude am Genuss von frischem Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten vermittelt werden und andererseits die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Herkunft, Anbau und Herstellung von Lebensmitteln, Landwirtschaft und Umwelt im Rahmen von Verkostungen nähergebracht werden.

Bei Verkostungen kann ergänzend zur Wissensvermittlung auch eine breite Palette an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen angeboten werden. Der Schwerpunkt soll auf frischen unverarbeiteten Erzeugnissen liegen, die frei von Zusätzen sind und vorzugsweise vor Ort zubereitet werden.

Genehmigung

Anträge auf Genehmigung der Durchführung von Verkostungen in Bildungseinrichtungen können ab dem 01. August bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.

Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.

Hinweis:

Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch die AMA begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Antragsteller bereits vor Genehmigung auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Die Info über die Genehmigung bzw. Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Es dürfen grundsätzlich keine weiteren Förderungen in Anspruch genommen werden!

Beihilfe

Höhe der Beihilfe bei Verkostung in der Bildungseinrichtung:  Pauschalbeihilfe EUR 4,00 pro teilnehmender Person.

Projektbeschreibung

  • Auswahl Produktgruppen
  • Angabe der Information(en) über Ernährung und Lebensmittel (Themenbereiche)
  • Aufstellung der Kosten für Expertinnen/Experten (ab der 8. Schulstufe)
  • Anzahl und Art der teilnehmenden Einrichtungen
  • Dauer der Veranstaltung
  • maximale Beihilfe 
  • Schulkennzahl, Name und Anschrift der Einrichtung(en)
  • Datum der Veranstaltung(en)
  • Kostenvoranschlag/Angebot Ernährungsexpertinnen/Experten; bei Kosten, die einen Betrag von EUR 1.000,00 (netto) übersteigen, sind Unterlagen zur Plausibilisierung der veranschlagten Kosten beizubringen (siehe Kostenplausibilisierung). 

Hinweis:

Die Maßnahme "Veranstaltung von Verkostungen" wird aus Mitteln, die von der Europäischen Union für den Schulobst- und -gemüsebereich und für den Schulmilchbereich bereitgestellt wurden, finanziert. 

Je nachdem, ob der Schwerpunkt der Maßnahme auf Obst/Gemüseprodukten oder auf Milchprodukten liegt, werden die flankierenden Maßnahmen mit den von der Europäischen Union für den Schulobst- und -gemüsebereich oder für den Schulmilchbereich bereitgestellten Mittel finanziert. 

Um die Verbuchung korrekt durchführen zu können, ist die jeweilige Maßnahme daher jenem Bereich zuzuordnen, aus dem die Mehrzahl der den Kindern angebotenen Produkte stammt.

Kosten Plausibilisierung

Bei Leistungserbringung durch Dritte sowie für die Kosten betreffend Ernährungsexpertinnen/Ernährungsexperten sind zusätzlich zu den Angeboten Plausibilisierungsunterlagen zu übermitteln. Die Anzahl der zu übermittelnden Plausibilisierungsunterlagen hängt von der Höhe des Angebotes / Kostenvoranschlages ab:

Übersteigen die auf einer/mehreren Rechnung/en oder einem/mehreren Angebot/en für gleiche Produkte/Dienstleistungen angeführten Kosten einen Betrag von EUR 1.000,00 (netto), sind Unterlagen zur Plausibilisierung der für dieses Produkt/diese Dienstleistung veranschlagten Kosten beizubringen

  • Netto-Kosten je Angebot/Rechnung für gleiche Produkte:



Plausibilisierungsunterlagen

bisEUR  1.000,00keine
von  EUR  1.000,01bisEUR   5.000,00Anzahl 1
von  EUR  5.000,01bisEUR  10.000,00Anzahl 2
ab  EUR  10.000,01bis
Anzahl 3


Plausibilisierungsunterlagen dienen dazu, dass die Effizienz und Sparsamkeit im Umgang mit EU-Beihilfen gewährleistet sowie dem Bestleister-Prinzip entsprochen wird.

Die Plausibilisierungsunterlagen müssen eine zeitnahe Erstellung vorweisen. D.h. etwaige Plausibilisierungsunterlagen, die bereits vor einem Jahr eingeholt wurden, könnten unter Umständen bereits ungültig (Angebote mit Befristung) sein.

Wurde das beste Angebot gewählt, welches nicht das günstigste Angebot ist, ist dies zu begründen. Alle Angebote und Plausibilisierungsunterlagen sind zu nummerieren und dem Antrag beizulegen!

Hinweis:

Im Rahmen des Schulprogramms sind alle Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer förderfähig

Publizitätsbestimmungen

Im Zuge der Veranstaltung ist ein entsprechendes Poster, welches auf die EU-Finanzierung hinweist, gut sichtbar anzubringen. 

Das Poster kann per E-Mail beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellt werden. 

Beihilfeantrag

Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für die Durchführung von Verkostungen ist spätestens zum Ende des dritten Monats nach Durchführung des Projekts (Ende des Projekts) zu stellen. (z.B. Projektende: 15. Mai  à der Antrag muss bis spätestens 15. August in der AMA eingelangt sein).

Die Einreichung eines Antrags auf Beihilfe ist erst nach vollständiger Durchführung des Projektes möglich.

Hinweis:

Es ist maximal der im Genehmigungsbescheid angeführte Betrag förderfähig! 

Eine Doppelförderung sowie eine Finanzierung der beihilfefähigen Kosten im Rahmen anderer Beihilferegelungen, Maßnahmen, Programmen, Vorhaben der Europäischen Union ist unzulässig! 

Ende des Projekts:

  • Datum, an dem die letzte Verkostung stattfindet bzw. vorgenommen wird
  • Je Veranstaltung und je Sektor Obst/Gemüse oder Milch/Milchprodukte ist dem Antrag eine Projektbestätigung beizulegen, sowie alle Belege zum Nachweis der eingereichten Kosten.

Gemeinsam mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • alle Belege zum Nachweis der Höhe und der Zahlung der eingereichten Kosten
  • Bestätigung der Einrichtung/en über die Teilnahme am Projekt bzw. die Durchführung des Projekts zuzüglich Angabe der Anzahl der Kinder/Begleitpersonen, die teilgenommen haben.