Häufige Fragen (FAQ) zum Bericht zur Preistransparenz im Lebensmitteleinzelhandel


Warum gibt es einen Bericht zur Preistransparenz im Lebensmitteleinzelhandel (LEH)?

Ziel ist es, die Wertschöpfungskette bei Lebensmitteln transparent darzustellen. Der Lebensmitteleinzelhandel stellt ein wesentliches Bindeglied zwischen Erzeuger- und Verbraucherseite dar.

Warum veröffentlicht die Agrarmarkt Austria (AMA) die Einkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels?

Die Bundesregierung hat sich in einem gemeinsamen Ministerratsvortrag vom 10. Mai 2023 auf Maßnahmen gegen die Teuerung verständigt. Für mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette soll ein Bericht zur Preistransparenz im Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht werden. Die AMA wurde als für die Markt- und Preisberichterstattung im Agrarsektor zuständige Stelle vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) beauftragt

Wer erhebt die Einkaufspreise im Lebensmitteleinzelhandel?

Laut Agrarmarkttransparenzverordnung BGBl. II Nr. 312/2021 ist die Agrarmarkt Austria (AMA) für die Erhebung der Einkaufspreise im Lebensmitteleinzelhandel zuständig.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Preiserhebung im Lebensmitteleinzelhandel?

Die EU-Kommission hat zur Verbesserung der Markttransparenz in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette mit der EU- Verordnung
(EU) 2017/1185 neue Meldepflichten für bestimmte Produkte beschlossen. Auf nationaler Ebene werden die Bestimmungen dieser EU-Verordnung mit der Agrarmarkttransparenzverordnung BGBl. II Nr. 312/2021 umgesetzt.

Werden alle vom Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gemeldeten Produkte im Bericht zur Preistransparenz veröffentlicht?

Die meldepflichtigen Produkte sind in der Agrarmarkttransparenzverordnung BGBl. II Nr. 312/2021 festgelegt. Im Bericht werden alle meldepflichtigen Produkte abgebildet. Aus Datenschutzgründen können jedoch nicht alle Einkaufspreise durchgängig dargestellt werden.

Was ist die Agrarmarkttransparenzverordnung (AMTVO)?

Die Agrarmarkttransparenzverordnung BGBl. II Nr. 312/2021 (AMTVO) regelt Meldepflichten für bestimmte Produkte in Österreich und trat am 9. Juli 2021 in Kraft. Mit der AMTVO werden die Bestimmungen der EU-Verordnung (EU) 2017/1185  auf nationaler Ebene umgesetzt.

Welche Betriebe des Lebensmittelhandels müssen Einkaufspreise melden?

Die Agrarmarkttransparenzverordnung BGBl. II Nr. 312/2021 sieht für Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels mit mindestens 100 Filialen in Österreich eine Meldeverpflichtung vor. Diese melden jeweils zentral für ihre Filialen.

Was ist im Einkaufspreis berücksichtigt?

Der Einkaufspreis ist der vom Lebensmitteleinzelhandel an seine Lieferanten bezahlte Preis ohne die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer, einschließlich Kosten für Transport, Verladen, Handhabung, Lagerung, Paletten und Versicherung und gemindert um Preisnachlässe. Nachträgliche Konditionen (z.B. Jahresumsatz-Rabatte) und allfälliges Skonto werden nicht berücksichtigt.

Wie werden die Einkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) gewichtet?

Die Agrarmarkt Austria (AMA) zieht für die Gewichtung des Einkaufspreises die Einkaufsmengen je Produkt des vorangegangenen Kalenderjahres der einzelnen Lebensmittelhändler heran. Die Einkaufsmengen müssen der AMA spätestens bis Ende Jänner für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldet werden.

Warum werden die Einkaufspreise mit den Vorjahresmengen gewichtet?

Laut Agrarmarkttransparenzverordnung BGBl. II Nr. 312/2021 müssen Einkaufspreise wöchentlich bzw. monatlich übermittelt werden, jedoch keine entsprechenden Einkaufsmengen. Für die Gewichtung der von den einzelnen Meldebetrieben gemeldeten Einkaufspreise werden daher deren Vorjahresmengen herangezogen.Bei der Gewichtung wird die Einflussgröße „der eingekauften Menge“ je Produkt der einzelnen Lebensmittelhändler bewertet und in Relation gesetzt.

Seit wann werden die Einkaufspreise von der Agrarmarkt Austria (AMA) im Lebensmitteleinzelhandel erhoben?

Die wöchentlichen Einkaufspreise werden seit der 34. Kalenderwoche 2021 erhoben. Die monatlichen Einkaufspreise werden seit September 2021 erhoben.

Warum werden die Einkaufspreise mancher Produkte nicht dargestellt?

Preismeldungen mit weniger als drei Meldebetrieben je Produkt unterliegen dem Datenschutz und können deshalb nicht dargestellt werden.

Warum werden einige Grafiken nicht durchgängig dargestellt?

Preismeldungen mit weniger als drei Meldebetrieben je Produkt unterliegen dem Datenschutz und können deshalb nicht dargestellt werden.

Sind die Einkaufspreise der Produkte näher definiert?

Der Einkaufspreis ist ein gewichteter Mischpreis und bezieht sich, falls nicht anders angegeben, auf sämtliche Verpackungseinheiten und Abpackgrößen (z.B. Apfel gelegt, Sackware etc.), auf sämtliche Herrichtungsformen (z.B. Käse gerieben, geschnitten, ganz etc.), auf sämtliche Produktarten (z.B. Butter gesalzen/ungesalzen etc.) sowie auf inländische und ausländische Ware und Erzeugnisse aus konventioneller und biologischer Produktion.

Welche Faktoren nehmen Einfluss auf den Preis und wie repräsentativ sind die Einkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels (LEH)?

Bei den gemeldeten Einkaufspreisen handelt es sich um gewichtete Durchschnittspreise, die verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigen:

  • Der LEH bezieht die zu meldenden Produkte von in- und ausländischen Lieferanten. Der an die AMA gemeldete Einkaufspreis ist ein gewichteter Durchschnittspreis ALLER Lieferanten;
  • Der LEH bezieht Ware aus konventioneller und/oder biologischer Produktion bzw. aus speziellen Qualitätslinien (z.B. Gütesiegel). Der an die AMA gemeldete Einkaufspreis ist ein gewichteter Durchschnittspreis ALLER Produktlinien;
  • Der LEH bezieht Produkte – falls für das jeweilige Produkt von der AMA keine spezifische Definition vorgegeben wird – in unterschiedlichen Verpackungseinheiten, z.B. bei Apfel gelegte Ware, Sackwaren etc. Der an die AMA gemeldete Einkaufspreis ist ein gewichteter Durchschnittspreis ALLER Verpackungseinheiten;
  • Die von den einzelnen Lebensmittelhändlern gemeldeten Einkaufspreise je Produkt werden von der AMA auf Grundlage der jeweiligen Einkaufsmengen entsprechend gewichtet. Grundlage für die Gewichtung sind die Einkaufsmengen des vorangegangenen Kalenderjahres;
  • Zusätzliche Faktoren, wie u.a. die saisonale Verfügbarkeit der Produkte, Bestellmengen, Preisnachlässe etc. können das Preisniveau beeinflussen.

Werden die gemeldeten Einkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels verifiziert?

Die Meldungen der Lebensmitteleinzelhändler werden in regelmäßigen Abständen von der Agrarmarkt Austria (AMA) durch die Vor-Ort-Kontrolle auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Warum werden Einkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) erstmalig im Juni 2023 veröffentlicht?

Die Meldungen des LEH wurden verifiziert und auf Plausibilität überprüft, um valide Daten zu erhalten. Im Vorfeld waren Abstimmungen notwendig, um aussagekräftige und vergleichbare Parameter gewährleisten zu können.

In welchem Intervall wird der Bericht zur Preisdifferenz im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) veröffentlicht?

Der Bericht zur Preisdifferenz im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) wird monatlich auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (AMA) veröffentlicht.

Werden Einkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels in anderen Ländern veröffentlicht?

Die nationale Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2017/1185 obliegt dem jeweiligen Mitgliedstaat. Über eine etwaige Veröffentlichung der Preise – neben der verpflichtenden Meldung an die Europäische Kommission – entscheidet der jeweilige Mitgliedstaat.

Wieso werden nur Preise für 22 Produkte gemeldet und nicht mehr? 

Die Agrarmarkttransparenzverordnung BGBl. II Nr. 312/2021 (AMTVO) regelt Meldepflichten des Lebensmitteleinzelhandels nur für jene Produkte, bei denen eine Meldeverpflichtung durch die EU-Verordnung (EU) 2017/1185  vorgegeben ist. Die Aufnahme zusätzlicher Produkte in die nationale Verordnung würde über die unionsrechtlichen Meldepflichten hinausgehen (sogenanntes „Gold Plating“) und würde angesichts des damit verbundenen Verwaltungsaufwands für die Meldepflichtigen eines breiten Konsenses bedürfen.

Warum werden die Einkaufspreise für bestimmte Produkte, z.B. Tomaten nicht gemeldet?

Sofern in der EU-Durchführungsverordnung 2019/1746 nicht anders angegeben, sind jene Produkte meldepflichtig, auf die mehr als 2 % der gesamten Erzeugung bzw. Verwendung in der Europäischen Union entfallen. In Österreich liegt die Produktion bzw. Verwendung von Gemüse unter diesem Schwellwert.

Wo findet man die Verkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels (Konsumentenpreise)?

Der Verbraucherpreisindex wird von der Statistik Austria veröffentlicht.

Stand 20.10.2023