Verbundene Unternehmen

Alle inländischen und ausländischen Firmenbuchunternehmen, die GAP-Anträge (z.B. Mehrfachantrag, Antrag auf Projektförderung…) stellen, müssen Angaben zu ihren verbundenen Unternehmen machen (siehe Art. 44 der VO (EU) Nr. 2022/128). 

Gehört Ihr Firmenbuchunternehmen zu keinem Unternehmensverbund, dann melden Sie das bitte ebenfalls.

Information zur Meldung „Verbundene Unternehmen“ über eAMA

Hier finden Sie fachliche Informationen, wer welche Meldung machen muss und wie gemeldet werden kann:

Bitte beachten Sie!

  • Für die Erfassung der Informationen zu verbundenen Unternehmen müssen Sie eine gültige ID Austria besitzen
  • Die Bearbeitungszeit Ihrer Angaben in der AMA liegt bei einigen Werktagen. Planen Sie diese Zeit ein und geben Sie die Daten rechtzeitig vor Antragstellung bekannt.

Fragen und Antwortensammlung (FAQ)