Verbundene Unternehmen
Angaben zu verbundenen Unternehmen sind verpflichtend für alle Firmenbuchunternehmen, die Anträge im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik stellen (siehe Art. 44 der VO (EU) Nr. 2022/128). Gehören Sie zu keinem Unternehmensverbund, dann bestätigen Sie das bitte ebenfalls.
Angaben zu verbundenen Unternehmen können Sie ab 03.11.2022 auf www.eama.at unter KUNDENDATEN im Bereich der Persönlichen Daten erfassen (Formular "verbundene Unternehmen").
Folgende Angaben sind notwendig:
- Ihre Steuernummer oder UID-Nummer
- Bestätigung, dass Sie weder Mutter- noch Tochterunternehmen haben oder Angaben zu Mutter- und/oder Tochterunternehmen!
Zu Mutterunternehmen, oberste Mutterunternehmen und oder Tochterunternehmen sind folgende Daten bekannt zu geben:
- Name und Rechtsform
- Steuernummer oder UID-Nummer
- Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, ...)
- Unternehmenssitz (Land)
Bitte beachten Sie!
- Für die Erfassung der Informationen zu verbundenen Unternehmen müssen Sie eine gültige ID Austria besitzen
- Die Bearbeitungszeit Ihrer Angaben in der AMA liegt bei einigen Werktagen. Planen Sie diese Zeit ein und geben Sie die Daten rechtzeitig vor Antragstellung bekannt.