Erstmalige Registrierung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Falls Sie als Bewirtschafter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einen Antrag bei der Agrarmarkt Austria (AMA) stellen wollen, müssen Sie sich und Ihren Betrieb zuerst bei der AMA registrieren. Bitte geben Sie mindestens einen Monat vor Antragsfrist des jeweiligen Online-Antrags ein korrekt und vollständig ausgefülltes Bewirtschafterwechselformular bei Ihrer örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer ab (siehe "Art der Bekanntgabe").
Eine verspätete Meldung kann unter Umständen zum Verlust eines Beihilfeanspruches führen.
Sollten Sie noch keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) haben, erhalten Sie diese während Ihres Termins auf der Landwirtschaftskammer von der Statistik Austria.
Art der Bekanntgabe
Beachten Sie, dass alle Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und mit den Angaben bei anderen Institutionen (SVB und Finanzbehörde) übereinstimmen müssen.
Eine Betriebsneuanlage ist mittels Bewirtschafterwechsel-Formular bekannt zu geben. Vereinbaren Sie dazu einen Termin auf Ihrer örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer und bringen Sie zu dem Termin folgende Identitätsnachweise mit:
- Alle Personen müssen sich auf der Bezirksbauernkammer mit einem amtlichen Lichtbildausweis identifizieren.
- Für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen nehmen Sie einen aktuellen Firmenbuchauszug mit.
- Für Vereine muss ein aktueller Vereinsregisterauszug vorgelegt werden.
- Für alle übrigen juristischen Personen müssen offizielle Bestätigungen der Vertretungsbefugnisse vorgewiesen werden, zB.
- Ausweisung eines Obmanns einer Agrargemeinschaft durch Vorlage einer Bestätigung durch die Agrarbehörde
- Schriftliche Bestätigung eines Verlassenschaftsvertreters durch den Notar
- etc.
- Für Personengemeinschaft empfehlen wir, dass alle Gesellschafter gemeinsam den Termin auf der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer wahrnehmen. Ist Ihnen das nicht möglich, legen Sie einen von allen Beteiligten unterschriebenen Gesellschaftervertrag vor, aus dem klar ersichtlich ist, wer die Gesellschaft vertritt.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular Bewirtschafterwechsel ist gemäß § 4 Abs. 2 GSP-AV in Papierform bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer einzubringen. Die Angaben müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und mit den Angaben bei anderen Institutionen (SVB oder Finanzbehörde) übereinstimmen! Fehlende Unterschriften müssen durch beigelegte Unterlagen ersetzt werden.
Wollen Sie im Zuge der Erstregistrierung eine Unterschriftsvollmacht ausstellen, bereiten Sie folgendes Formular vor:
Achten Sie darauf, dass die Formulare von der zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sind.