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18.11.2024: Die Meldefrist für die Mengenangaben bei der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ naht
Die heuer bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2024 anzugeben
04.11.2024: Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2025
Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragen
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