Ab heute 09.01.2023 ist die Antragstellung für die Maßnahme „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01)“ in der DFP möglich.

09.01.2023

Hinweis: 

Im Rahmen Ihrer Antragstellung benötigen Sie Betriebsdaten (Flächen, Viehbestand, etc.), die im LFRZ erfasst und in den Förderantrag in die DFP übernommen werden müssen. Ebenso wird der Standardoutput (SO) auf Basis Ihrer Betriebsdaten im LFRZ berechnet. Der SO ist notwendig, um Ihr verfügbares Kostenkontingent zu berechnen.  Informationen zu den Betriebsdaten und dem Standardoutput finden Sie auch unter Punkt 3.2.4.4 Mehrfachantragsdaten und Punkt 3.2.4.9 Kostenkontingent und Standartoutput (SO) im Merkblatt „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01)“ des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027.  

Leider steht die Übernahme der im LFRZ erfassten Daten ab 09.01.2023 noch nicht zur Verfügung. Ihr erfasster Förderantrag kann jedoch ohne diese Daten eingereicht werden.

Beachten Sie jedoch, dass Sie auf Grund des fehlenden Standardoutputs nicht Ihr tatsächlich verfügbares Kostenkontingent berechnet bekommen. Betragen Ihre Investitionskosten mehr als € 100.000,00, werden diese Kosten auf Grund des fehlenden Standardoutputs auf € 100.000,00 gekürzt. Diese Kürzung betrifft in Folge auch den voraussichtlichen Investitionszuschuss.

Sobald es möglich ist, die Daten aus dem LFRZ zu übernehmen, werden Sie per Mail informiert.