3. Änderung der Sonderrichtlinie LE Projektförderungen in Kraft

19.09.2024

Am 12. 09. 2024 ist die 3. Änderung der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektinterventionen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 in Kraft getreten. Ebenso angepasst wurden Beilagenband und Beilage 1 zur SRL.
Die Unterlagen stehen wie gewohnt am Informationsportal unter den Allgemeinen Rechtlichen Grundlagen/Österreich/Ländliche Entwicklung zur Verfügung: https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen#18723