NEU: Adaptierung Informationsblätter Personal- und Reisekosten in Arbeit
13.01.2025Aktuell werden die Informationsblätter zu Personal- und Reisekosten überarbeitet.
Unter anderem wird die Anhebung des amtlichen KM-Geldes bei den gestaffelten Sätzen der Reisekosten berücksichtigt. Die Hinterlegung der neuen Werte für die Reisekosten in der DFP ist in Arbeit. Dadurch ergeben sich für Dienstreisen ab 1. Jänner 2025 folgende Werte für die Abrechnung von Projekten der Förderperioden LE 14-20 und GSP 23-27:
- Für die ersten 125 km wird der amtliche Kilometersatz von 0,50 EUR angerechnet.
- Für jeden Kilometer zwischen 125 km und 300 km wird der Mischkilometersatz von 0,4016 EUR angerechnet.
- Jeder Kilometer über 300 km wird mit 0,0892 EUR angerechnet. Es handelt sich dabei um die durchschnittlichen Reisekosten pro km Bahn.
Die neue Personalkostenobergrenze pro Stunde für das Jahr 2025 beträgt 61,27326 EUR und ist sowohl in der Digitalen Förderplattform (DFP) als auch im Zahlungsantrag Online (ZAO) bereits verfügbar.