Erfassung meldepflichtiger Veranstaltungen ab 21.02.2025 in der Digitalen Förderplattform (DFP)
20.02.2025Ab dem 21. Februar 2025 sind meldepflichtige Veranstaltungen ausschließlich über die DFP zu melden (durch förderwerbende Personen).
Alle bisherigen bis zum 20. Februar 2025 mittels Excel-Datei gemeldeten Veranstaltungen werden von der AMA in der DFP nacherfasst. Sollten wider Erwarten nach dem 21. Februar 2025 Veranstaltungsmeldungen mittels Excel-Datei per Mail eintreffen, wird sich die AMA bei der förderwerbenden Person melden, um abzuklären, ob es sich hier um eine doppelte Meldung (DFP und Excel) handelt.
Veranstaltungen müssen vor deren Umsetzung bis spätestens zum 20. eines Vormonats in der DFP gemeldet werden. Zu beachten ist, dass Veranstaltungen erst nach der Einreichung des Förderantrags erfasst werden können. Wenn geplant ist, im selben Monat, in dem der Antrag eingereicht wird, Veranstaltungen durchzuführen, müssen diese direkt nach der Antragstellung erfasst werden.
Die Erfassung erfolgt in der Projektübersicht des Förderantrages - in der Region „Veranstaltungen / Veranstaltungstermine“.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Ausfüllhilfe zur Meldung von Veranstaltungen in der DFP“, die unter folgendem Link zur Verfügung steht https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch#18730.