73-04-BML-Naturwaldflächen
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Waldbesitzervereinigungen
- Agrargemeinschaften
- Nicht-Regierungsorganisationen, Vereine
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
- Gebietskörperschaften
- Zusammenschlüsse der o.a. förderwerbenden Personen
Was wird gefördert?
- Einrichtung von neuen oder Erweiterung von bestehenden Naturwaldreservaten oder vertragliche Sicherstellung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften (flächiger Nutzungsverzicht)
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
- Große Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition laut Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472) und Betriebe ab einer Größe von 100 Hektar Waldfläche haben Waldbewirtschaftungspläne oder gleichwertige Instrumente gemäß Art. 73 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 vorzuweisen.
Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?
- Förderanträge können im Zuge von Aufrufverfahren eingereicht werden.
- Die Projekte werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen#18723
Wie wird gefördert?
- Zuschuss zu den förderfähigen Kosten im Ausmaß von 100 % für die Einrichtung von neuen oder Erweiterung von bestehenden Naturwaldreservaten oder für die vertragliche Sicherstellung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften (flächiger Nutzungsverzicht)
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Kontakte
Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20402
Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF4
Forstwirtschaft
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft/AG5
Land- und Forstwirtschaft, AG5
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 10/Referat Forstdirektion
10/Referat Forstdirektion
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz
Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Vc
Forstwesen
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 5
Baudirektion
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Amt der Tiroler Landesregierung/Gruppe Forst
Forstorganisation
Bürgerstraße 36, 6020 Innsbruck
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle des BML
Stubenring 1, 1010 Wien
Landwirtschaftskammer Wien
Stabstelle Förderungen
Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien