73-15-NOE Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
Aufrufe & Geblockte Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Niederösterreich
Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen durch Beweidung in Schutzgebieten und in naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräumen - Einreichfrist: 02.06.2025
Beschreibung zum Aufruf
Lebensraumtypen auf mageren Standorten brauchen selektive und in der Intensität abgestufte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Diesen Anforderungen kann vor allem durch eine Beweidung solcher Flächen entsprochen werden.
Für das Naturschutzgebiet Blockheide-Eibenstein sowie für die Europaschutzgebiete Wachau und Weinviertler Klippenzone sind daher Beweidungsinitiativen eingeladen, in den Jahren 2025 bis 2027 eine auf die Zielsetzungen der jeweiligen Schutzgebiete und Schutzgüter abgestimmte Beweidung durchzuführen. Bei räumlichem Bezug oder Schutzgut-Bezug zu den genannten Schutzgebieten können einzelne Beweidungsflächen auch in deren Umfeld liegen. Begleitende Maßnahmen wie Entbuschungen oder die Mahd von Teilflächen können ebenfalls Projektbestandteil sein. Die naturschutzfachliche Begleitung der Maßnahmen muss gewährleistet sein.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
Durchführung von Pflegemaßnahmen auf Sonderstandorten in Schutzgebieten im Weinviertel - Einreichfrist: 24.06.2025
Beschreibung zum Aufruf
Für die Sicherung von geschützten Lebensraumtypen und Arten in Schutzgebieten ist die Durchführung von Pflegemaßnahmen unabdingbar. Derartige Maßnahmen sind Teil des Managements von Schutzgebieten und ergeben sich aus den operativen Planungen der Schutzgebietsbetreuung NÖ. Der aktuelle Aufruf konzentriert sich auf Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Sonderstandorten in Schutzgebieten im Weinviertel.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.