73-15-STMK Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

Aufruf Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Steiermark

Bewusstseinsbildende Infrastruktur für IUCN Schutzgebiete der Kategorie Kat. Ia, Ib und II in der Steiermark - Einreichfrist: 20.01.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Dieser Aufruf befasst sich mit Förderprojekten, welche die Sanierung, Erweiterung bzw. Herstellung bewusstseinsbildender Infrastruktur für die IUCN-Schutzgebiete der Kategorien Ia, Ib sowie II in der Steiermark zum Ziel haben.
Das Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal bewahrt mit dem Urwald Rothwald den größten Urwaldrest des Alpenbogens. Es ist ein IUCN anerkanntes Schutzgebiet der Kategorie Ia + Ib und seit 2017 UNESCO-Weltnaturerbe. Mit seinen Natur¬wäldern ist es ein wichtiger Baustein im Bestreben seltene Ökosysteme mit ihren Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dauerhaft zu sichern.
Der Nationalpark Gesäuse ist der einzige Nationalpark der Steiermark und ein IUCN-Schutzgebiet der Kategorie II , das heißt Hauptaufgabe ist die freie Entwicklung der Natur. In Lebensräume der Tiere und Pflanzen darf möglichst nicht eingegriffen werden.
Die Bevölkerung sowie die Besucher sollen mittels bewusstseinsbildender Infrastruktur über die Besonderheiten dieser beiden Schutzgebiete sowie die Ziele zur Erhaltung der Tiere, Pflanzen und Lebensräume informiert werden.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 bei: “f) Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlustes an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften” bei.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

Investitionen zur Verbesserung des Biotopverbundes in der Steiermark - Einreichfrist: 29.03.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte ging die Biodiversität in der Steiermark vielerorts zurück. Faktoren, die diesen Rückgang begünstigen sind der fortschreitende Verbrauch und die Versiegelung von Flächen, die Auswirkungen der Klimakrise und die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Ein weiterer wichtiger Faktor ist aber auch der Rückgang der Ausstattung der Landschaft mit einem Netzwerk unterschiedlicher und miteinander verbundener Biotope (Biotopverbund).

Der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt heimischer Kulturlandschaft ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Die Förderung des Biotopverbundes soll in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt in der Naturschutzarbeit des Landes Steiermark bilden. Denn ein funktionierender Biotopverbund leistet nicht nur einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Biodiversität, sondern schützt auch die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft.

Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Projekte gefördert werden, durch die die Vernetzung der Landschaft durch Schaffung/Erhaltung von Trittstein- und Korridorbiotopen sowie die Erhaltung und Verbesserung von Kernlebensräumen unterstützt werden.

Dieser Aufruf trägt zum spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 bei.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne in steirischen Europaschutzgebieten - Einreichfrist: 30.06.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Im Zuge des Aufrufs “Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne in steirischen Europaschutzgebieten” werden Projekte im Bundesland Steiermark unterstützt, die sich der Umsetzung der in den vorliegenden Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen für EU-Schutzgüter in europarechtlich geschützten Gebieten gem. § 9 StNSchG  2017 widmen.

Dieser Aufruf beschränkt sich auf jene Europaschutzgebiete, für die ein Managementplan erarbeitet wurde. 

Außerdem wird nur die Umsetzung jener Maßnahmen unterstützt, die die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung jener EU-Schutzgüter, die auch in der jeweiligen Europaschutzgebietsverordnung gelistet sind, zum Ziel haben.

Die geplante Umsetzungsmaßnahme muss im entsprechenden Managementplan vorgeschlagen sein.

Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen

  • 2.1.1 (Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die schützenswerte Lebensraumtypen oder Arten aufweisen, wobei ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der FFH-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (….) geleistet werden soll) und
  • 2.1.2 Management von Schutzgebieten 

gem. Richtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU/Land-finanzierten Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 bei. 

Weiters wird dem spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 Rechnung getragen.
 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz