77-04-BML Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Oberösterreich

Integriertes Konzept zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen: Fokus Aktivierung von Leerstand und Nachnutzung von Gebäudebrachen (2) - Einreichfrist: 01.07.2024

Beschreibung zum Aufruf

1. Ziel
Das Ziel ist die (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen durch deren Attraktivierung und Reaktivierung von Leerständen. Entsprechend dem spezifischen GAP-Ziel 8 der Verordnung (EU) 2021/2115 wird ein Beitrag zur Stärkung der lokalen Entwicklung, der lokalen Wirtschaftsentwicklung und damit der Beschäftigung geleistet und durch die Verbesserung der lokalen Entwicklung, insbesondere der Erreichbarkeit (kurze Wege) von Einrichtungen der Daseinsvorsorge wird auch die Inklusion von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gestärkt.

2. Allgemeines
Gemeinden werden dabei unterstützt, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für die Entwicklung der Gemeinden besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen.
Hierfür werden interkommunale Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung eines Konzepts zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen gefördert.

3. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind externe Dienstleistungen in Form von Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung eines Konzepts zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Die inhaltliche Ausrichtung dieser konzeptiven Arbeiten lehnt sich an den – in der ÖROK Schriftenreiche Nr. 205 formulierten - Fachempfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne an. Die Konzepte sollen u.a. Lösungsansätze zur Stärkung des Orts-/Stadtkerns für die beteiligten Gemeinden formulieren (kurz-, mittel und langfristigen Maßnahmen). Diese sind sowohl textlich als auch planerisch darzustellen.
Die Planungs- und Beratungsleistungen haben zumindest folgende Inhalte zu umfassen:

  1. Regionale Standort- und Marktanalyse
  2. Regionaler Rahmenplan - Erfassung und Priorisierung von Objekten
  3. Teilraumanalyse und Ausarbeiten von Vorschlägen zur Objektrevitalisierung
Details zum Gegenstand der Förderung entnehmen Sie bitte den weiterführenden Unterlagen. Bei Bedarf können die Konzepte auch breiter gefasst sein.

Die beantragte Laufzeit der Projekte darf 1,5 Jahre nicht überschreiten.

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Raumordnung
Gruppe Koordinierungsstelle für EU-Regionalpolitik
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Salzburg

2. Call IV 77-04-BML "Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen" - Einreichfrist: 28.06.2024

Beschreibung zum Aufruf

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:

Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;

Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;

Im Zuge dieses Aufrufs können entweder die Personalkosten für die Anstellung eines/einer Manager:in zur Begleitung von Prozessen zur Orts- und Stadtkernstärkung (“Leerstandsmanagers”) oder die Sachkosten für den Zukauf einer externen Fachexpertise zur Begleitung von Prozessen zur Orts- und Stadtkernstärkung gefördert werden.

 

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals

Tirol

Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen - Einreichfrist: 23.08.2024

Beschreibung zum Aufruf

Die Stärkung von Orts- und Stadtkernen ist eine der Schlüsselfragen für eine nachhaltige Raumentwicklung, die Daseinsvorsorge, den sozialen Zusammenhalt, die kulturelle Identität und die lokale wirtschaftliche Prosperität. Mit der Förderung der Innenentwicklung kommt es zu einer Verschränkung von Wohnen, wirtschaftlichen Aktivitäten (insbesondere der Nahversorgung), sozialen Einrichtungen, kulturellen Angeboten und öffentlichen Freiräumen, um Zentren attraktiv zu halten oder zu machen. Durch diesen Aufruf wird bekanntgegeben, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-04 zum Fördergegenstand 3.2. Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen durch Zukauf von externer Fachexpertise (vgl. 26.2.3-2 SRL LE-Projektförderungen) mit sofortiger Wirkung eingereicht werden können. 

Der aufgerufene Fördergegenstand knüpft an den Fördergegenstand 3 „Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen“ (nach Punkt 26.2.3 der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen) der LE 23-27 an.

Gefördert werden sollen vor allem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:

  • Zukauf von externer Fachexpertise zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung sowie Beratungstätigkeiten zu den Themen (Re)Aktivierung von Leerstand und Stärkung von Stadt- und Ortskernen im ländlichen Raum
  • sowie im untergeordneten Maßstab die Sensibilisierung und vereinzelt begleitende Beratungstätigkeiten u.a. zur Initiative „Sicheres Vermieten“ des Amtes der Tiroler Landesregierung (Tiroler Bodenfonds als zuständige Stelle)

Die Projektlaufzeit beträgt 3 Jahre. Bei Erfüllung und Einhaltung aller Fördervoraussetzungen und Auflagen kann die gesamte Laufzeit von 3 Jahren gewährt werden. Nähere Details dazu sind den weiteren Kapiteln, insbesondere den Kapiteln Fördervoraussetzungen und Auflagen, zu entnehmen.

"Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."
 

Amt der Tiroler Landesregierung/Gruppe Umwelt, Raumordnung und Verkehr/Landesentwicklung
Landesentwicklung
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck