77-04-BML Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung
Aufrufe & Geblockte Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Tirol
Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen - Einreichfrist: 31.01.2025
Beschreibung zum Aufruf
Die Stärkung von Orts- und Stadtkernen ist eine der Schlüsselfragen für eine nachhaltige Raumentwicklung, die Daseinsvorsorge, den sozialen Zusammenhalt, die kulturelle Identität und die lokale wirtschaftliche Prosperität. Mit der Förderung der Innenentwicklung kommt es zu einer Verschränkung von Wohnen, wirtschaftlichen Aktivitäten (insbesondere der Nahversorgung), sozialen Einrichtungen, kulturellen Angeboten und öffentlichen Freiräumen, um Zentren attraktiv zu halten oder zu machen. Durch diesen Aufruf wird bekanntgegeben, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-04 zum Fördergegenstand 3.2. Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen durch Zukauf von externer Fachexpertise (vgl. 26.2.3-2 SRL LE-Projektförderungen) mit sofortiger Wirkung eingereicht werden können.
Der aufgerufene Fördergegenstand knüpft an den Fördergegenstand 3 „Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen“ (nach Punkt 26.2.3 der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen) der LE 23-27 an.
Gefördert werden sollen vor allem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:
- Zukauf von externer Fachexpertise zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung sowie Beratungstätigkeiten zu den Themen (Re)Aktivierung von Leerstand und Stärkung von Stadt- und Ortskernen im ländlichen Raum
- sowie im untergeordneten Maßstab die Sensibilisierung und vereinzelt begleitende Beratungstätigkeiten u.a. zur Initiative „Sicheres Vermieten“ des Amtes der Tiroler Landesregierung (Tiroler Bodenfonds als zuständige Stelle)
Die Projektlaufzeit beträgt 3 Jahre. Bei Erfüllung und Einhaltung aller Fördervoraussetzungen und Auflagen kann die gesamte Laufzeit von 3 Jahren gewährt werden. Nähere Details dazu sind den weiteren Kapiteln, insbesondere den Kapiteln Fördervoraussetzungen und Auflagen, zu entnehmen.
"Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."