78-02-BML-LW – Wissenstransfer für landwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)

Wer wird gefördert?

Anbieter (Veranstalter) von Erwachsenenbildung bzw. Weiterbildung: Natürliche Personen, juristische Personen (inkl. Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts), eingetragene Personengesellschaften, Personenvereinigungen

Was wird gefördert?

Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen. Die Teilnehmenden sollen damit unterstützt werden, um sich erfolgreich an Veränderungen (Familie, Betrieb, Markt, Gesellschaft, Klima, Umwelt) und an neue Herausforderungen anpassen zu können. Der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der Betriebe zu verbessern und die steigenden und zunehmend komplexeren beruflichen, gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft zu erfüllen.

Die Fördermaßnahme umfasst folgende Fördergegenstände:

  1. Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung für alle Berufe bzw. Ausbildungsgebiete gemäß gültiger Rechtsvorschriften für die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung (Ausbildung von Facharbeiterinnen bzw. Facharbeitern und Meisterinnen bzw. Meistern). Liste der Berufe siehe Infoblatt Lehrgänge Berufsausbildung LW.
  2. Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote, die durch verschiedene Veranstaltungsformate in Präsenz- oder/und digitaler Form umgesetzt werden. Darunter fallen auch Qualifizierungsprojekte in Gruppen für gesamtbetriebliche Aufzeichnungen, um Kennzahlen zur Erfolgskontrolle und für die künftige Betriebsausrichtung zu ermitteln; diese können neben Weiterbildungsveranstaltungen im untergeordneten Ausmaß auch Einzelberatungen für betriebsindividuelle Fragen zur Datenerfassung und zur richtigen Interpretation der Ergebnisse umfassen.
  3. Spezielle, modular aufgebaute und vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE, die der Vertiefung oder Erweiterung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten zu bestimmten Themen dienen. Liste der aktuell anerkannten Lehrgänge siehe Infoblatt Spezielle Lehrgänge LW.
  4. Arbeitskreise zu den vom BML anerkannten Fachbereichen mit betrieblichen Aufzeichnungen, Auswertungen und Vergleichen von Erfolgskennzahlen zur Wirtschaftlichkeitskontrolle und Betriebsentwicklung. Liste der anerkannten Arbeitskreise siehe Infoblatt Arbeitskreise LW.
  5. Bedarfs- und Wirkungsstudien für die Erhebung der Bildungsbedarfe und für die Entwicklung oder Anpassung von bundesweiten Weiterbildungsangeboten bzw. Bildungskampagnen (Schwerpunktthemen).

Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?

  • Förderfähig sind nur nicht-formale Bildungsangebote im Rahmen der Erwachsenenbildung bzw. beruflichen Weiterbildung.
  • Der Bildungsanbieter (Förderwerbende Person) benötigt als Qualitätsnachweis als Einrichtung der Erwachsenenbildung ein gültiges Ö-Cert.
  • Der Bildungsanbieter verfügt über ausreichend fachlich und methodisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Trainerinnen und Trainer für die Entwicklung und Umsetzung der Bildungsprojekte.
  • Der Bildungsanbieter verfügt über die erforderliche Ressourcenausstattung (Personal, Organisation, Räume, Technik, Backoffice).
  • Der Bildungsanbieter weist die Eignung bzw. Leistungsfähigkeit für die Projektumsetzung des beantragten Themas durch Referenzprojekte der letzten fünf Jahre nach.
  • Das Bildungsprojekt muss mit den GSP-Zielen in Einklang stehen und mindestens zu einem der spezifischen Ziele und/oder des Querschnittsziels der GAP 23-27 einen signifikanten und messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.
  • Die Bildungsangebote des Projektes adressieren als Zielgruppe (Begünstigte) Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.

Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?

  • Bedingung für die Aufnahme in das Auswahlverfahren ist, dass das Projekt die Fördervoraussetzungen erfüllt.
  • Die Projekte werden im Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas beurteilt.
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der für die Fördermaßnahme festgelegten Auswahlkriterien. Ein Auswahlgremium entscheidet über die Punktevergabe zu den Auswahlkriterien. Das Projekt muss mindestens 23 von 46 möglichen Punkten erreichen, damit eine Förderung möglich ist.
  • Die Auswahlkriterien und das Punkteschema sind im Informationsportal der AMA zu den Sektor- und Projektmaßnahmen abrufbar: auswahlverfahren-und-auswahlkriterien (ama.at)

Für inhaltliche Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich an folgende Fachabteilung im BML:

Abteilung II/1 – Grundsatzabteilung Agrarpolitik, Datenmanagement und Weiterbildung
Kerstin Briegl
Tel.: 01/71100 – 606837
E-Mail: kerstin.briegl@bml.gv.at

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Personal-, Sach- und Investitionskosten für Bundes- und Bundesländerprojekte gewährt.

Fördersätze für Bundesprojekte (bundesländerübergreifender Wirkungsbereich, mindestens drei Bundesländer):

  • 100 % für:
    • Bedarfs- und Wirkungsstudien für die Erhebung von Bildungsbedarfen für bundesweite Bildungsangebote.
    • Entwicklung und Bewerbung von bundesweiten Bildungsangeboten, die in den Bundesländern umgesetzt werden (inkl. Einschulung von Trainerinnen und Trainern für den richtigen Einsatz der Bildungsprodukte).
    • Erstellung von Unterlagen und digitalen Medien für Vortragende und Teilnehmende an Bildungsveranstaltungen zu bundesweiten Themen, die in den Bundesländern umgesetzt werden.
    • Entwicklung von EDV Anwendungen für Betriebszweigauswertungen und Kennzahlenvergleiche in den vom BML anerkannten Arbeitskreisen (umfassen auch Bundesauswertungen und Bundesberichte).
    • Erstellung von Anwendungen für webbasierte Weiterbildung (E Learning) zu bundesweiten Schwerpunktthemen des BML.
  • 80 % für:
    • Durchführung der speziellen, modular aufgebauten und vom BML anerkannten Lehrgänge mit mind. 40 UE, sofern die Umsetzung bundesländerübergreifend erfolgt.
    • Durchführung der vom BML anerkannten Arbeitskreise mit betriebszweigbezogenen oder gesamtbetrieblichen Auswertungen und Kennzahlenvergleichen, sofern die Umsetzung bundesländerübergreifend erfolgt.
  • 66 % für:
    • Koordination und Durchführung von Lehrgängen zur berufsbegleitenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung (Facharbeiterinnen bzw. Facharbeiter und Meisterinnen- und Meister), die bundesländerübergreifend angeboten werden.
    • Koordination und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Lehrgängen (sofern sie nicht die Kriterien für 80 % erfüllen), Informationsmaßnahmen, Fachexkursionen, Informations- und Erfahrungsaustauschrunden, Fokus­gruppen (moderierte Gruppendiskussion) oder Gruppenberatungen unabhängig davon, ob die Bildungsveranstaltungen in Präsenz- oder Onlineform stattfinden. Das umfasst auch die Bereitstellung der für diese Bildungsveranstaltungen benötigten Unterlagen, Medien und Hilfsmittel für die Vortragenden und Teilnehmenden (analog zu Bundesländerprojekten).       

Fördersätze für Bundesländerprojekte (regionaler Wirkungsbereich):

  • 80 % für:
    • Durchführung der speziellen, modular aufgebauten und vom BML anerkannten Lehrgänge mit mind. 40 UE.
    • Durchführung der vom BML anerkannten Arbeitskreise mit betriebszweigbezogenen oder gesamtbetrieblichen Auswertungen und Kennzahlenvergleichen.
  • 66 % für:
    • Koordination und Durchführung von Lehrgängen zur berufsbegleitenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung (Facharbeiterinnen bzw. Facharbeiter und Meisterinnen- und Meister).
    • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Informationsmaßnahmen, Fachexkur­sionen, Informations- und Erfahrungsaustauschrunden, Fokusgruppen (moderierte Gruppendiskussion) oder Gruppenberatungen unabhängig davon, ob die Bildungs­veranstaltungen in Präsenz- oder Onlineform stattfinden. Dazu gehört auch die Bereitstellung all der für diese Maßnahmen benötigten Unterlagen, Medien und Hilfsmittel für die Vortragenden und Teilnehmenden.

Was muss noch berücksichtigt werden?

  • Projektfristen: Die Projektlaufzeit (Durchführungszeitraum) beträgt maximal 3 Jahre.
  • Unterlagen und Hilfsmittel für Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen werden außer in speziell begründeten Ausnahmefällen nur in digitaler Form (keine Druckkosten) gefördert.
  • Förderungswerber, die öffentliche Auftraggeber sind, müssen das Bundesvergabegesetz 2018 einhalten. 
  • Es können nur jene Förderanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig eingereicht sind.  

Nicht förderfähige Kosten:

  • Nächtigungskosten, Verpflegungskosten (inkl. Pausenverpflegung) sowie An- und Abreisekosten der Teilnehmenden an Weiterbildungsveranstaltungen.
  • Büro- und Medienausstattung, die von einer vergleichbaren Weiterbildungseinrichtung üblicherweise erwartet werden kann.
  • Dienstleistungs- und Investitionsmaßnahmen, die nicht ausschließlich der Bildung, sondern den üblichen Management- und Verwaltungsaufgaben dienen.
  • Bauliche Maßnahmen
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Projektabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kontakte

Agrarmarkt Austria, Referat 17 - LE
LE Projektförderung
Dresdner Strasse 70, 1200 Wien
Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3
Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG3)
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals
Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz
Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarwirtschaft
Abteilung Agrarwirtschaft
Innrain 1, 6020 Innsbruck
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien
Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Va
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz