55-08 Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung

Wer wird gefördert?

Eine bundesweit tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert.

Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?

Nach Abschluss des Imkereijahres ist dem BML und der Zahlstelle ein Zwischenbericht oder Endbericht über die erhobenen Daten in schriftlicher und digitaler Form vorzulegen.

Endberichte hinsichtlich Marktbeobachtungsmaßnahmen haben zumindest die im Anhang V Punkt 5 (Formular A.5.) und Punkt 6 (Formular A.6.) der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 aufgeführten Informationen zu enthalten.

Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?

Die Förderungsanträge sind in den einzelnen Maßnahmen in der Reihenfolge ihres Einlangens zu bearbeiten. Diesbezüglich sowie bei in der SRL Imkereiförderung 2023 - 2027 festgelegten Fallfristen ist das Datum des Einlaufstempels der Zahlstelle maßgeblich.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss für Sach- und Personalkosten wird auf Basis tatsächlicher getätigter förderfähiger Ausgaben mit einem Fördersatz von 100% bis in einer Höhe von max. € 15.000,-- berechnet.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kontakte

Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen
Referat 11, Tel.: 050 3151-0
Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien