47-00 Operationelles Programm / Erzeugerorganisation Obst & Gemüse

Wer wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Erzeugerorganisationen (EO), die gemäß der VO 1308/2013 in Verbindung mit Kapitel I Abschnitt 2 und 3 der Durchführungsverordnung 891/2017 sowie der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung anerkannt sind.

Was wird gefördert?

Liste der förderbaren Maßnahmen (8. Kapitel GSP-AV)

  • Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage
  • Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
  • Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen
  • Verbesserung der Vermarktung
  • Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
  • Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
  • Bündelung des Angebots
  • Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse
  • Ökologische/biologische Erzeugung
  • Integrierter Landbau
  • Bodenerhaltung
  • Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität
  • Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien
  • Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten
  • Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser
  • Verringerung des Pestizideinsatzes
  • Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
  • Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
  • Verringerung von Emissionen
  • Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich
  • Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren
  • Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung
  • Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung
  • Ernteversicherung
  • Krisenkommunikation
  • Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 

Eine genaue Beschreibung der Maßnahmen und der darin förderbaren Fördergegenstände entnehmen Sie bitte der GSP-Anwendungsverordnung.

Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?

Voraussetzung für eine Genehmigung eines Operationellen Programms (OP) ist jedenfalls die Anerkennung als EO sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds zur Finanzierung des OP. Dieser Betriebsfonds beträgt max. 8,2 % bzw.9,2 % des Wertes der vermarkteten Erzeugnisse (WvE) der Erzeugerorganisation. Zusätzlich sind allgemeine und für einzelne Maßnahmen spezifische Förderungsvorraussetzung einzuhalten.  Eine genauerer Beschreibung der einzelnen Voraussetzungen entnehmen Sie der GSP-Anwendungsverordnung.

Wie wird gefördert?

Höhe der Förderung

Die Beihilfe beträgt je Maßnahme grundsätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben. Unter gewissen Bedingungen kann der Fördersatz auf einen höheren Prozentsatz angehoben werden. Die Förderung ist in Summe jedoch mit 4,1 % bzw 4,6% des WvE gedeckelt. Welche Voraussetzung für eine erhöhte Förderung von 4,6 % notwendig sind, entnehmen Sie der GSP-Anwendungsverordnung.

Was muss noch berücksichtigt werden?

Einreichfrist Antrag:

  • Die Einreichung eines OP-Antrages bzw. Jahresänderungsantrages hat jährlich bis 15. September zu erfolgen. 

Einreichfrist Teilzahlungen/Endzahlung:

  • Teilzahlungsanträge sind für erfolgte Zahlungen des vorangegangenen Quartals jeweils ab 01. April, 01. Juli, 01. Oktober innerhalb eines Monats zu stellen. 
  • Endzahlungsanträge sind bis zum 15. Februar. des dem OP-Jahr nachfolgenden Kalenderjahres zu stellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie muss der OP-Antrag eingereicht werden?

Die Mehrjahres OP-Anträge müssen über die DFP eingereicht werden. Eine Einreichung über die analogen Formulare ist nicht möglich. Die JAP-Anträge sind weiterhin über die analogen Formulare einzureichen. 

Wie funktioniert die Antragstellung für Mehrjahres OP? 

Der Bereich „Merkblätter und Unterlagen“ enthält ein spezifisches Handbuch für die OP-Antragstellung im Bereich Obst und Gemüse. Zusätzlich sind im horizontalen Register "Allgemeine Informationen / Allgemeine Informationsblätter und DFP Handbuch" ein allgemeines Handbuch für die DFP, sowie Erklärvideos zu finden. 

Start der Maßnahme in der DFP

Die Antragsstellung für ab 2025 beginnende Mehrjahres-OP ist in der DFP ab sofort möglich. Die Einreichung eines JAP-Antrages erfolgt weiterhin auf Basis der Formulare im Bereich "Merkblätter und Unterlagen".

Kontakte

Agrarmarkt Austria / Marktmaßnahmen
Referat 10, Tel.: 050 3151-0
Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien