55-01 Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst
Wer wird gefördert?
Eine bundesweit tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert.
Was wird gefördert?
FG | Bezeichnung |
---|---|
FG 1 | Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen |
FG 2 | Betriebsberatung und -erhebung |
FG 3 | Varroawarndienst |
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
Fördergegenstand 1 Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Es ist ein Verzeichnis mit Seminarleiterinnen und Seminarleiter, Referentinnen und Referenten, Vortragenden, kursleitenden Personen, Demonstrationspersonal und sonstigen eingebundenen qualifizierten Personen vorzulegen.
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen bei Vor-Ort-Veranstaltungen oder Online Vorträgen.
- Der vollständig ausgefüllte Nachweis über die Durchführung der Veranstaltung samt vollständig ausgefüllter Teilnehmerliste ist vorzulegen.
- Der Inhalt der Veranstaltung muss ersichtlich sein.
- Eine Bildungseinheit (BE) entspricht 50 Minuten.
- Das Honorar für Vortragende muss mindestens 50 Euro je Bildungseinheit betragen. Ausgenommen bei Vortragenden, die direkt bei den Imkerschulen der Landesimkereiverbände angestellt sind.
Fördergegenstand 2 Betriebsberatung und erhebung
- Es ist ein Verzeichnis fachlich qualifizierten Personen vorzulegen.
- Der Nachweis über die Erfüllung der Mindestqualifikationserfordernisse für Beratende gemäß dem „Österreichischen Bienengesundheitsprogramm“ ist zu erbringen.
- Der vollständig ausgefüllte Nachweis über die Durchführung der Betriebsberatung - und -erhebung ist vorzulegen.
- Die Dauer muss mindestens 2 Stunden (exklusive Reisezeit) betragen.
- Die beratene Person muss nachweislich am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm teilnehmen.
Wie wird gefördert?
FG 1 - Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Die Förderung beträgt 90 % der jeweiligen Pauschalbeträge. Die Förderung inklusive der Teilnahmebeträge darf die Gesamtkosten nicht übersteigen:
Vortrag mit mind. 2 BE | Vortrag, Schulung, Kurs oder Seminar mit mind. 3 BE | Schulung, Kurs oder Seminar mit mind. 4 BE | Schulung, Kurs oder Seminar mit mind. 8 BE | |
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Pauschalbetrag | € 322,00 | € 510,00 | € 600,00 | € 1.119,00 |
Davon 90 % (Förderung) | € 289,80 | € 459,00 | € 540,00 | € 1.007,10 |
Online-Vortrag mit mind. 2 BE | Online-Vortrag, Schulung, Kurs oder Seminar mit mind. 3 BE | Online-Schulung, Kurs oder Seminar mit mind. 4 BE | |
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Pauschalbetrag | € 290,00 | € 395,00 | € 500,00 |
Davon 90 % (Förderung) | € 261,00 | € 355,50 | € 450,00 |
FG 2 - Betriebsberatung und -erhebung:
Die Förderung beträgt 80 % der jeweiligen Pauschalbeträge:
Für beratende Personen für die Bienengesundheit, die nicht Betreuungstierärztinnen und -tierärzte im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes (TGD) sind, ist der nachstehende Pauschalbetrag anzuwenden. Im Pauschalbetrag sind auch die durchschnittlichen Reisekosten enthalten:
Pauschalbetrag | € 222,00 |
Davon 80 % (Förderung) | € 177,60 |
Für Betreuungstierärztinnen und –tierärzte im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes (TGD) werden die Tarife gemäß der Vereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Österreich und der Österreichischen Tierärztekammer ab 01.01.2022 zugrunde gelegt. Im Pauschalbetrag sind auch die durchschnittlichen Reisekosten enthalten:
Pauschalbetrag | € 295,00 |
Davon 80 % (Förderung) | € 236,00 |
FG 3 - Varroawarndienst
Der Zuschuss zu den förderfähigen Kosten beträgt 100 %, maximal jedoch 20.000 € pro Imkereijahr.