55-05 Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung)
Wer wird gefördert?
Als förderwerbende Person kommt nur eine bundesweit tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert, in Betracht.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand 1: Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
Fördergegenstand 2: Bereitstellung leistungsgeprüfter und zuchtwertgeschätzter Drohnenvölker für Belegstellen und künstliche Besamung von Königinnen im Rahmen des Zuchtprogrammes
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
Fördergegenstand 1: Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Es wird nur ein bundeseinheitliches Leistungsprüfungs- und Zuchtwertschätzungsprogramm gefördert.
Fördergegenstand 2: Bereitstellung leistungsgeprüfter und zuchtwertgeschätzter Drohnenvölker für Belegstellen und künstliche Besamung von Königinnen im Rahmen des Zuchtprogrammes
- Es werden maximal 30 Vatervölker pro Jahr und Belegstelle gefördert
- Der Nachweis des Ankaufes von leistungsgeprüften und zuchtwertgeschätzten Vatervölkern (Geschwistergruppen) oder künstlich besamter Königinnen ist durch Rechnung, die Bereitstellung von leistungsgeprüften und zuchtwertgeschätzten Vatervölkern durch Beleg zu erbringen. Der Mindesteinsatz von 10 leistungsgeprüften und zuchtwertgeschätzten Vatervölkern (Geschwistergruppen) ist durch die Zuchtausweise der Vatervölker (Geschwistergruppen) zu dokumentieren, die Anerkennung der Belegstelle nach den jeweiligen Landesgesetzen durch das entsprechende behördliche Anerkennungsdokument. Der Nachweis der Nutzungsmöglichkeit durch alle österreichischen Imkerinnen und Imker ist durch eine entsprechende Bestätigung der Belegstellenbetreiberin oder des Belegstellenbetreibers zu erbringen.
Wie wird gefördert?
Fördergegenstand 1: Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
90 % der förderfähigen Kosten
Fördergegenstand 2: Bereitstellung leistungsgeprüfter und zuchtwertgeschätzter Drohnenvölker für Belegstellen und künstliche Besamung von Königinnen im Rahmen des Zuchtprogrammes
€ 150 pro Drohnenvolk
€ 20 pro künstlich besamter Königin
Was muss noch berücksichtigt werden?
Fördergegenstand 1: Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Belege zu den getätigten Ausgaben
- eindeutiger Nachweis der Zahlung "Durchführungsbestätigung"
Fördergegenstand 2 | Arbeitspaket 1: Unterstützung der Belegstellen beim Ankauf bzw. bei der Bereitstellung von Vatervölkern
- Rechnung(en) des Ankaufs bzw. Beleg(e) der Bereitstellung der leistungsgeprüften und zuchtwertgeschätzten Vatervölker (Geschwistergruppen)
- eindeutiger Nachweis der Zahlung „Durchführungsbestätigung“
- Zuchtausweise der Vatervölker (Geschwistergruppen) zum Nachweis für den Mindesteinsatz von 10 leistungsgeprüften und zuchtwertgeschätzten Vatervölkern (Geschwistergruppen)
- behördliche Anerkennungsdokumente zum Nachweis, dass es sich um, nach den jeweiligen Landesgesetzen, anerkannte Belegstellen handelt
- entsprechende Bestätigung der Belegstellenbetreiber oder des Belegstellenbetreibers zum Nachweis der Nutzungsmöglichkeit durch alle österreichischen Imkerinnen und Imker
Fördergegenstand 2 | Arbeitspaket 2: Künstliche Besamung von Königinnen im Rahmen des Zuchtprogrammes
- Rechnung(en) des Ankaufs bzw. Beleg(e) der künstlich besamten Königinnen
- eindeutiger Nachweis der Zahlung "Durchführungsbestätigung"
- Verzeichnis der am bundeseinheitlichen Leistungsprüfungs- und Zuchtwertschätzungsprogramm teilnehmenden Züchterinnen und Züchtern
- Zuchtdaten der Züchterinnen und Züchter
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
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