58-02 Investitionsförderung

Aufruf Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Investitionsförderung 2023 - Einreichfrist: 30.11.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für die Maßnahme “Investitionsförderung (58-02)” im Rahmen der Weinmarktordnung für das Antragsjahr 2023 mit Zahlungsantragsende 31.05.2024.

!!! ACHTUNG !!! 

Aus technischen Gründen können die Kosten mit dem Start des Aufrufes nicht erfasst werden. Die förderwerbenden Personen können den Antrag vorübergehend ohne Angabe der Kosten und ohne Kostenvoranschlag bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung absenden. Das Datum der Einreichung gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung. 

Die förderwerbenden Personen werden per Mail verständigt sobald die Erfassung der Kosten möglich ist. Über die Funktion „Antrag vervollständigen“ sind die Kosten jedenfalls nachzuerfassen sowie Kostenvoranschläge bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung zu übermitteln. Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn die Kosten und die diesbezüglich erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. November 2023 (Ablauf der Antragsfrist) im Antrag enthalten sind.

Agrarmarkt Austria, Referat 17, Weinmarktordnung
LE Weinmarktordnung
Dresdner Strasse 70, 1200 Wien