58-02 Investitionsförderung
Aufruf Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Österreichweit
Investitionsförderung 2024 - Einreichfrist: 30.11.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für die Maßnahme “Investitionsförderung (58-02)” im Rahmen der Weinmarktordnung für das Antragsjahr 2024 mit Zahlungsantragsende 31.05.2025.
Investitionsförderung 2023 - Einreichfrist: 30.11.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für die Maßnahme “Investitionsförderung (58-02)” im Rahmen der Weinmarktordnung für das Antragsjahr 2023 mit Zahlungsantragsende 31.05.2024.
!!! ACHTUNG !!!
Aus technischen Gründen können die Kosten mit dem Start des Aufrufes nicht erfasst werden. Die förderwerbenden Personen können den Antrag vorübergehend ohne Angabe der Kosten und ohne Kostenvoranschlag bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung absenden. Das Datum der Einreichung gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung.
Die förderwerbenden Personen werden per Mail verständigt sobald die Erfassung der Kosten möglich ist. Über die Funktion „Antrag vervollständigen“ sind die Kosten jedenfalls nachzuerfassen sowie Kostenvoranschläge bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung zu übermitteln. Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn die Kosten und die diesbezüglich erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. November 2023 (Ablauf der Antragsfrist) im Antrag enthalten sind.