55-07 Angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei

Wer wird gefördert?

Eine bundesweit tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert.

Was wird gefördert?

Der Hauptfokus liegt im Bereich der angewandten Forschung, welcher für die Praxis wertvolle und umsetzbare Resultate und Erkenntnisse liefert. Es werden Projekte in der angewandten Forschung unterstützt. Dies sollte Forschungs- und Innovationsprojekte in den Bereichen Betriebsmanagement, Produktentwicklung, Produktqualität, Bienengesundheit oder auch Verbesserung der Nahrungsquellen der Bienen umfassen.

Zu den förderfähigen Kosten zählen Personal- und Sachkosten (z.B. Personalaufwand der Forschungseinrichtung für das Forschungsprojekt, Material- und Probekosten für Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojektes), Investitionskosten (spezifisch notwendige Investitionskosten für das Forschungsprojekt, welche jedoch von der Kostenhöhe im Gesamtforschungsprojekt von untergeordneter Bedeutung sind).

Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?

Forschungs- oder Innovationsprojekte sind vom BML in fachlicher Hinsicht zu genehmigen. Die Aufgaben der Zahlstelle gemäß Punkt 10.1.3 (SRL Imkereiförderung 2023-2027) bleiben, mit Ausnahme der Plausibilität der Kosten bei Forschungsprojekten, davon unberührt. In den Fällen einer beantragten Ausnahme im Sinne des Punktes 10.2.3, Unterpunkt 5 (SRL Imkereiförderung 2023-2027), hat die Genehmigung auch die Entscheidung zu enthalten, ob eine Ausnahme im Sinne dieses Punktes gewährt wird.

Der Inhalt von Forschungsprojekten sowie die Berichte (Zwischenberichte, Endberichte) sind im DAFNE-Format zu gestalten. 

Als maßnahmenspezifische persönliche Fördervoraussetzung gilt die Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind.

Wie wird gefördert?

Für angewandte Forschung und Innovation werden 90 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Was muss noch berücksichtigt werden?

Nach Abschluss des Imkereijahres ist dem BML ein Zwischenbericht oder Endbericht des Forschungs- oder Innovationsprojektes in einer Langfassung und einer publikationsgeeigneten Kurzfassung in digitaler Form vorzulegen, es sei denn in der fachlichen Projektgenehmigung wird eine andere Vorgangsweise festgelegt.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen
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