55-03 Netzwerkstelle Biene Österreich

Wer wird gefördert?

Eine bundesweite tätige Organisation, die die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- und landesweit tätigen Organisationen repräsentiert.

Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?

Eine Förderung hat ausschließlich für operative Tätigkeiten zur konkreten Durchführung oder Umsetzung der Fördergegenstände zur Maßnahme „Netzwerkstelle Biene Österreich“ gemäß GAP-Strategieplan zu erfolgen.

Allgemeine Verwaltungskosten oder allgemeine Personalausgaben der förderwerbenden Person sind von der operativen Tätigkeit im Rahmen der Maßnahme „Netzwerkstelle Biene Österreich“ strikt zu trennen und nachweislich getrennt auszuweisen.

Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt??

Die Förderungsanträge sind in den einzelnen Maßnahmen in der Reihenfolge ihres Einlangens zu bearbeiten. Diesbezüglich sowie bei in der SRL Imkereiförderung 2023 - 2027 festgelegten Fallfristen ist das Datum des Einlaufstempels der Zahlstelle maßgeblich.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss für Sach- und Personalkosten wird, soweit nicht eine Abrechnung mit Pauschalbeträgen erfolgt, auf Basis tatsächlich getätigter förderfähige Ausgaben berechnet und ist 

  • soweit nicht bei der entsprechenden Maßnahme eine konkrete Festlegung des Zuschusses erfolgt 
  • mit maximal 90 % der anrechenbaren Kosten begrenzt.

Was muss noch berücksichtigt werden?

Förderfähige Kosten für externe Dienstleistungen dürfen maximal bis zu € 150/Stunde und 1.200/Tag und Person anerkannt werden. In diesen Beträgen sind keine Reisekosten enthalten (Punkt 6.4.2 SRL Imkereiförderung 2023 - 2027).

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kontakte

Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen
Referat 11, Tel.: 050 3151-0
Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien