AACS - Nachhaltigkeit Biokraftstoffe - Unionsdatenbank (UDB)

Stand: November 2024

Mit der aktuellen Version der UDB ist die Eingabe von Erstkäufen (Transaktion des Käufers am Ursprungsort) und den dazugehörigen Landwirten (Kontaktpersonen für die Beschaffung) nunmehr fehlerfrei möglich. Allerdings können Transaktionen derzeit nicht abgelehnt werden. Ebenso werden NUTS II-Werte für Österreich erst nach Veröffentlichung eines Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission freigeschalten. Bitte informieren Sie uns auch weiterhin bei technischen Problemen per E-Mail mit Screenshots der Fehlermeldungen, wir leiten diese dann umgehend an das zuständige UDB-Team weiter. Wir empfehlen daher erneut, die Erstkäufe bis 21.11.2024 einzugeben und spätestens ab diesem Zeitpunkt damit zu beginnen, Verkäufe bzw. Transaktionen einzutragen. 

Handbuch: Bei inhaltlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch das von uns als Hilfestellung überarbeitete Handbuch für die Unionsdatenbank: https://www.ama.at/fachliche-informationen/nachhaltigkeit/unionsdatenbank-(udb)/handbuecher-udb-weitere-informationen

Registrierung: Alle AACS-Unternehmen, die nach wie vor nicht in der Unionsdatenbank aktiviert sind, werden erneut aufgefordert, die Registrierung umgehend abzuschließen: https://webgate.ec.europa.eu/UnionDatabase (Achtung! Mit derselben E-Mail-Adresse ist zuvor ein EU-Login via https://webgate.ec.europa.eu/cas/login anzulegen - siehe Handbuch!)

Schulung: Die Schulung des UDB-Teams zur Erfassung von Erstkäufen wurde uns bestätigt und findet am Dienstag, den 12. November 2024 von 16:00 bis 17:00 online via Webex statt. Link zur Aufzeichnung: https://ec.europa.eu/assets/move-ener/udb/Training Material/European Commission - UDB- Agrarmarkt  AUSTRIA - FGP training-20241112 1601-1.mp4

Feedback: Nochmals auch die Erinnerung für die Umfrage zur Unionsdatenbank (letzte Möglichkeit zu Feedback HEUTE, 07. November 2024) bei der es bereits mehrere Rückmeldungen gab. Danke dafür!
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14297-Erneuerbare-und-wiederverwertete-kohlenstoffhaltige-Kraftstoffe-Ausweitung-der-Ruckverfolgbarkeit-in-der-EU-Datenbank_de

Stand: Oktober 2024

Derzeit gibt es vermehrt Probleme mit der Unionsdatenbank der Europäischen Kommission, wodurch es nicht möglich ist, sich einzuloggen, Lagerstände zu erfassen oder Transaktionen einzugeben. Wir haben das zuständige Team der Unionsdatenbank  bereits über diese und weitere Fehler kontaktiert, warten jedoch noch auf Rückmeldungen. 

Dass damit der Anfangsbestand nicht zum Wunschdatum (Frist 30.09.) des Teams der Unionsdatenbank eingegeben werden kann, ist offensichtlich und wird von uns auch entsprechend berücksichtigt. Selbstverständlich werden Sie wieder informiert, wenn diese Fehler behoben wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird unsere Empfehlung, Lagerstande zu erfassen, ausgesetzt. 

Wir möchten uns außerdem bei allen Betrieben bedanken, die bereits damit begonnen oder versucht haben, Lagerstände in der UDB zu erfassen beziehungsweise uns Rückmeldungen zu Fehlermeldungen und (Nicht-) Funktionalität gegeben haben.

Stand: September 2024

Wir wurden seitens des UDB-Teams der EK darüber informiert, dass bis zum 1. Oktober 2024 die Anfangsbestände in der Unionsdatenbank erfasst sein müssen, um den Beginn der Eingabe von Rohstofftransaktionen und den Vollbetrieb ab 21.11.2024 zu ermöglichen.

Die Agrarmarkt Austria empfiehlt daher, bis 30.09.2024 die Lagerbestände in der Unionsdatenbank zu erfassen, siehe dazu insbesondere den Punkt "Lagerstand registrieren" der Anleitung.

Falls Sie den Aktivierungslink für die Unionsdatenbank noch nicht bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter der AACS-Bereichsadresse: nachhaltigkeit@ama.gv.at von der E-Mail-Adresse ihres Betriebes, an die der Link gesendet werden soll. 

Bitte beachten Sie auch, dass für die Nutzung der Unionsdatenbank zwingend ein EU-Login erstellt werden muss. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Stand: August 2024

Die Unionsdatenbank steht nun schon seit 15. Jänner 2024 zur Erfassung von Lagerständen und der Eingabe von Transaktionen innerhalb der Lieferkette von Biokraftstoffen zur Verfügung. Eine vollständig funktionsfähige UDB soll mit 21. November 2024 erreicht werden. Die Europäische Kommission sieht diesen Termin abermalig als verpflichtende Nutzung durch die Wirtschaftsteilnehmer aller freiwilligen Systeme vor. 

Aus diesem Grund wird am 07.08.2024 erneut ein Aktivierungs-Link an alle betroffenen, noch nicht registrierten AACS-Teilnehmer, gesendet. Zusätzlich kann der notwendige Zugang zur Registrierung in der UDB unter der AACS-Bereichsadresse: nachhaltigkeit@ama.gv.at angefordert werden.

Stand: September 2023

Die Eingabe des Lagerstandes und von Transaktionen ist erst nach Freigabe durch die EK möglich. Sobald ein solcher Termin bekannt gegeben wird werden alle AACS-Systemteilnehmer zeitgerecht informiert. Die AMA weist noch einmal darauf hin, dass die Verpflichtung zur Nutzung der UDB für alle Wirtschaftsbeteiligten gilt, die im Bereich von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen tätig sind die im Verkehrssektor verwendet werden und in den Anwendungsbereich der Erneuerbare-Energien-Richtlinie fallen. Alle betroffenen, noch nicht registrierten Teilnehmer werden daher aufgefordert, den notwendigen Zugang zur Registrierung in der UDB unter der AACS Bereichsadresse: nachhaltigkeit@ama.gv.at anzufordern.

Darüber hinaus gehende Fragen zum Thema UDB richten Sie bitte an die Bereichsadresse nachhaltigkeit@ama.gv.at; für technische und fachliche Fragen stehen Herr Michael Unger (Lead User) und Herr Rudolf Hackl zur Verfügung.

Stand: März 2023

Die gemäß Artikel 28 (2) der RL (EU) 2018/2001 geplante Einführung einer Datenbank der Europäischen Kommission zum Zweck der Transparenz und Rückverfolgung flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe für den Verkehr bedeutet für alle im AACS-System registrierten Unternehmen wie auch für alle anderen Wirtschaftsteilnehmer der von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Systeme, dass Angaben zu allen getätigten Transaktionen und Nachhaltigkeitseigenschaften der Biokraftstoffe in diese Unionsdatenbank (UDB) eingegeben werden sollen. Dies beinhaltet vor allem den Einkauf der nachhaltigen Ausgangsstoffe beim Produzenten, den Handel und Verkauf dieser bis hin zur Verarbeitung und Inverkehrbringen.

Folgender Ablauf ist von der Europäischen Kommission derzeit für die Entwicklung der UDB vorgesehen:

  • Alle gültigen AACS-Registrierungen samt zughöriger Firmendetails wurden im Februar 2023 von der AMA in die Unionsdatenbank (UDB) gestellt. Der Zugangs-Link wurde bereits an alle im AACS registrierten Unternehmen übermittelt.
  • Ab 3. April 2023 können von allen registrierten Unternehmen die Lagerstände der jeweiligen Ausgangsstoffe bzw. Biokraftstoffe in die UDB eingegeben werden. Diese Daten müssen mit den an die AMA übermittelten Massebilanzen übereinstimmen und werden auf Plausibilität und Korrektheit überprüft. 
  • Ab 2. Mai 2023 können alle Transaktionen von den registrierten Unternehmen - innerhalb von 72 Stunden - in die Datenbank eingetragen werden.
  • Die EK hat zuletzt erklärt, dass es für die Einführung der UDB keine gesetzlichen Fristen gibt und 2023 als Übergangsjahr zu sehen ist, welches vor allem zur Überwachung von Prozessen und der Funktionsweise der Datenbank dient. Im 4. Quartal 2023 sollte die UDB vollständig betriebsbereit sein. Die EK hat auch erklärt, dass - obwohl es keine gesetzlichen Fristen für die Erledigung der verschiedenen Aufgaben gibt, allen Wirtschaftsbeteiligten empfohlen wird mit der Umsetzung so bald als möglich zu beginnen. 
  • Die Transaktionsdaten sind im Rahmen der üblichen AACS-Vor-Ort-Kontrollen gem. Artikel 28 (4) der RL (EU) 2018/2001 zu überprüfen.
  • Da die Dateneingabe innerhalb von 72 Stunden zu erfolgen hat und die Benutzeroberfläche der UDB vorerst nur in englischer Sprache verfügbar ist, können diese verpflichtenden Vorgaben der Europäischen Kommission, insbesondere in der Übergangsphase, zu Problemen führen und einen Mehraufwand verursachen.

Die AMA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eingaben in die UDB die Erstellung einer Massebilanz nicht ersetzt und diese auch weiterhin im Rahmen der jeweiligen Quartalsmeldung an die AMA zu übermitteln ist. Die Eingaben in die Datenbank müssen mit den Daten der Massebilanz übereinstimmen.

Zudem ist die AMA bestrebt, den beim AACS-System registrierten Unternehmen eine Hilfestellung zu bieten und hat eine Anleitung zur Unterstützung bei der Registrierung und Dateneingabe zur Verfügung gestellt. Für Unternehmen mit umfangreichen Datenmengen wird daran gearbeitet, die Eingabe von Transaktionen in der Datenbank zu erleichtern. Aufgrund laufender Wartungsarbeiten und Updates kann es momentan noch zu einem eingeschränkten Betrieb bzw. zu Änderungen bei den Eingabemasken der UDB kommen. Notwendige Anpassungen der Anleitung werden so schnell als möglich zur Verfügung gestellt. 

Für bereits registrierte Teilnehmer ist der Einstieg in die Unionsdatenbank über folgenden Link vorzunehmen: https://webgate.ec.europa.eu/UnionDatabase