AACS - Nachhaltigkeit Biokraftstoffe - Unionsdatenbank (UDB)

Stand: September 2023

Die Eingabe des Lagerstandes und von Transaktionen ist erst nach Freigabe durch die EK möglich. Sobald ein solcher Termin bekannt gegeben wird werden alle AACS-Systemteilnehmer zeitgerecht informiert. Die AMA weist noch einmal darauf hin, dass die Verpflichtung zur Nutzung der UDB für alle Wirtschaftsbeteiligten gilt, die im Bereich von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen tätig sind die im Verkehrssektor verwendet werden und in den Anwendungsbereich der Erneuerbare-Energien-Richtlinie fallen. Alle betroffenen, noch nicht registrierten Teilnehmer werden daher aufgefordert, den notwendigen Zugang zur Registrierung in der UDB unter der AACS Bereichsadresse: nachhaltigkeit@ama.gv.at anzufordern.

Darüber hinaus gehende Fragen zum Thema UDB richten Sie bitte an die Bereichsadresse nachhaltigkeit@ama.gv.at; für technische und fachliche Fragen stehen Herr Michael Unger (Lead User) und Herr Rudolf Hackl zur Verfügung.

Stand: März 2023

Die gemäß Artikel 28 (2) der RL (EU) 2018/2001 geplante Einführung einer Datenbank der Europäischen Kommission zum Zweck der Transparenz und Rückverfolgung flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe für den Verkehr bedeutet für alle im AACS-System registrierten Unternehmen wie auch für alle anderen Wirtschaftsteilnehmer der von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Systeme, dass Angaben zu allen getätigten Transaktionen und Nachhaltigkeitseigenschaften der Biokraftstoffe in diese Unionsdatenbank (UDB) eingegeben werden sollen. Dies beinhaltet vor allem den Einkauf der nachhaltigen Ausgangsstoffe beim Produzenten, den Handel und Verkauf dieser bis hin zur Verarbeitung und Inverkehrbringen.

Folgender Ablauf ist von der Europäischen Kommission derzeit für die Entwicklung der UDB vorgesehen:

  • Alle gültigen AACS-Registrierungen samt zughöriger Firmendetails wurden im Februar 2023 von der AMA in die Unionsdatenbank (UDB) gestellt. Der Zugangs-Link wurde bereits an alle im AACS registrierten Unternehmen übermittelt.
  • Ab 3. April 2023 können von allen registrierten Unternehmen die Lagerstände der jeweiligen Ausgangsstoffe bzw. Biokraftstoffe in die UDB eingegeben werden. Diese Daten müssen mit den an die AMA übermittelten Massebilanzen übereinstimmen und werden auf Plausibilität und Korrektheit überprüft. 
  • Ab 2. Mai 2023 können alle Transaktionen von den registrierten Unternehmen - innerhalb von 72 Stunden - in die Datenbank eingetragen werden.
  • Die EK hat zuletzt erklärt, dass es für die Einführung der UDB keine gesetzlichen Fristen gibt und 2023 als Übergangsjahr zu sehen ist, welches vor allem zur Überwachung von Prozessen und der Funktionsweise der Datenbank dient. Im 4. Quartal 2023 sollte die UDB vollständig betriebsbereit sein. Die EK hat auch erklärt, dass - obwohl es keine gesetzlichen Fristen für die Erledigung der verschiedenen Aufgaben gibt, allen Wirtschaftsbeteiligten empfohlen wird mit der Umsetzung so bald als möglich zu beginnen. 
  • Die Transaktionsdaten sind im Rahmen der üblichen AACS-Vor-Ort-Kontrollen gem. Artikel 28 (4) der RL (EU) 2018/2001 zu überprüfen.
  • Da die Dateneingabe innerhalb von 72 Stunden zu erfolgen hat und die Benutzeroberfläche der UDB vorerst nur in englischer Sprache verfügbar ist, können diese verpflichtenden Vorgaben der Europäischen Kommission, insbesondere in der Übergangsphase, zu Problemen führen und einen Mehraufwand verursachen.

Die AMA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eingaben in die UDB die Erstellung einer Massebilanz nicht ersetzt und diese auch weiterhin im Rahmen der jeweiligen Quartalsmeldung an die AMA zu übermitteln ist. Die Eingaben in die Datenbank müssen mit den Daten der Massebilanz übereinstimmen.

Zudem ist die AMA bestrebt, den beim AACS-System registrierten Unternehmen eine Hilfestellung zu bieten und hat eine Anleitung zur Unterstützung bei der Registrierung und Dateneingabe zur Verfügung gestellt. Für Unternehmen mit umfangreichen Datenmengen wird daran gearbeitet, die Eingabe von Transaktionen in der Datenbank zu erleichtern. Aufgrund laufender Wartungsarbeiten und Updates kann es momentan noch zu einem eingeschränkten Betrieb bzw. zu Änderungen bei den Eingabemasken der UDB kommen. Notwendige Anpassungen der Anleitung werden so schnell als möglich zur Verfügung gestellt. 

Für bereits registrierte Teilnehmer ist der Einstieg in die Unionsdatenbank über folgenden Link vorzunehmen: https://webgate.ec.europa.eu/UnionDatabase