78-03-NOE Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder
Aufrufe & Geblockte Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Niederösterreich
Erhebung der Kornweihe im Waldviertel - Einreichfrist: 25.04.2025
Beschreibung zum Aufruf
Der Schutz der Lebensräume und Arten ist zur Erhaltung der Biodiversität in Österreich von hoher Bedeutung. Um zielgerichtete Maßnahmen setzen zu können, braucht es als Grundlage wissenschaftlich fundierte Aussagen zum Zustand der Arten und Lebensräume.
Es können Projekte zur Erhebung der Kornweihe im Waldviertel eingereicht werden. Das Ziel der Studien ist, eine möglichst vollständige Kartierung der Kernvorkommen, relevanter Populationsparameter und Schaffung einer Grundlage für nötige Artenschutzmaßnahmen zu erlangen. Die Methodenwahl muss dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entsprechen.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung in NÖ Großschutzgebieten - Einreichfrist: 30.05.2025
Beschreibung zum Aufruf
Die NÖ Großschutzgebiete haben durch ihre international anerkannten Schutzgebietskategorien einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung und sind dadurch bedeutsame Einrichtungen für Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zum Naturschutz.
Es können Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung zum Naturschutz und zur Biodiversität sowie zur Dokumentation derartiger Veranstaltungen und daraus gewonnen Daten und deren fachlichen relevanten Ergebnissen in NÖ Großschutzgebieten eingereicht werden.
Zielgruppen der Veranstaltungen sind die Öffentlichkeit sowie am Naturschutz Interessierte.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.