78-01-BML Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung

Aufruf Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung - Einreichfrist: 05.10.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung (78-01) eingereicht werden können.

Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Änderung des GAP-Strategieplans und der Änderung der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen.

Gefördert wird die Erbringung von Beratungsleistungen für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen. 

Der Förderbetrag für 4 Jahre (2024-2027) für alle Fördergegenstände (FG) beträgt insgesamt EUR 44.800.000 (bzw. durchschnittlich 11.200.000 EUR jährlich), davon entfallen insgesamt EUR 39.8000 auf EU-kofinanzierte Mittel (bzw. durchschnittlich EUR 9.950.000 jährlich) und insgesamt EUR 5.000.000 auf nationale Mittel (bzw. durchschnittlich EUR 1.250.000 jährlich) spezifisch für die Beratung von Bio-Betrieben.

Die detaillierte Beschreibung der einzelnen FG (Beratungsbereiche) mit einer Darstellung der Ausgangslage und Zielbeschreibung, gesetzlichen Grundlagen sowie Inhalte und Beratungsthemen als auch die Dotierung der FG sind im Bereich „Dokumente“ verfügbar.

Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Dokumente zu übermitteln:

  • Nachweis und Beschreibung Qualitätsmanagementsystem (ISO9001 oder gleichwertig)
  • Nachweis zur Befugnis zur Ausübung von Beratungstätigkeiten
  • Nachweis und Beschreibung zur Gewährleistung einer neutralen Beratung und Vermeidung von Interessenskonflikten
  • Gesellschaftsvertrag bzw. vertragliche Grundlage der förderwerbenden Person
  • Beratungskräfte-Liste der in den einzelnen Beratungsbereichen eingesetzten Beratungskräfte (Gliederung gemäß Vorlage in Dokument „Anforderungen für die Leistungserfassung“)
  • Bestätigungen über den Nachweis der erforderlichen fachlichen und methodischen Qualifikation der Beratungskräfte (Inhalte entsprechend Vorlage)
  • Umsetzungskonzept (beratungsbereichsspezifisch zu erstellen, Gliederung entsprechend Vorlage)
  • Beratungsthemenblätter (beratungsbereichsspezifisch, Gliederung entsprechend Vorlage): Für jedes Beratungsthema ist gemäß den Beschreibungen der Beratungsbereiche ein eigenes Formblatt auszufüllen. Ebenso für ggf. zusätzliche Beratungsthemen.
  • Produktstammblätter (beratungsbereichsspezifisch): Für jedes Beratungsthema ist zumindest ein beispielhaftes Produktstammblatt dem Antrag beizulegen. Für das Produktstammblatt gibt es keine Gliederungsvorgaben.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien