77-02-BML Zusammenarbeit
Aufruf Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Österreichweit
Bundesweite Zusammenarbeit zur Verbesserung und Weiterentwicklung von Entscheidungssystemen zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit, des integrierten Pflanzenschutzes und der Ernährungssicherheit - Einreichfrist: 15.10.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
In einer österreichweiten Zusammenarbeit sollen Entscheidungssysteme zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit, des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Ernährungssicherheit unter Berücksichtigung innovativer, digitaler Angebote weiterentwickelt werden. Pflanzenschutz Warndienste sind ein zentrales Werkzeug, um speziell Landwirt:innen mithilfe von Monitorings und Prognosen beim zielgerichteten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes, zu unterstützen.
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass ein Förderungsantrag zur Umsetzung dieser Inhalte im Rahmen der Intervention 77-02 eingereicht werden kann.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- der Aufbau und die kontinuierliche Zusammenarbeit von Kooperationsstrukturen im Bereich der Pflanzenschutz Warndienste
- die Weiterführung bestehender Monitorings und Prognosen sowie die Ausweitung dieser Aktivitäten auf künftige, durch den Klimawandel verursachten Krankheiten und Schädlinge
- die Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen auf unabhängigen und benutzerfreundlichen digitalen Informations- und Beratungsplattformen für Landwirt:innen, Anwender:innen und Fachberatung
- die Bereitstellung neutraler und unabhängiger EDV-Tools und Apps, die Informationen, Ratschläge und Anleitungen für einen zielgerichteten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gemäß den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes für Landwirt:innen, Anwender:innen und Fachberatung gewährleisten
- damit im Zusammenhang stehende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
- GAP Strategieplan 2023-2027
- Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Zeitraum 2022-2026
- Forcierung und Weiterentwicklung von integrierten Pflanzenschutz, nachhaltigem Betriebsmitteleinsatz und alternativer Bodenbearbeitungsmethoden
- Regierungsprogramm 2020-2024
- Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
- Digitalisierung in der Landwirtschaft 2018; Handlungsfelder
Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. a-g sowie i der Verordnung (EU) 2021/2115 sowie dem Querschnittsziel von Wissen, Innovation und Digitalisierung bei.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 59 kB)
- Zieldefinition-77-02 (PDF, 539 kB)
- Merkblatt-77-02_V1 (PDF, 936 kB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP (PDF, 1 MB)
- Informationsblatt_Kosten_v2 (PDF, 150 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (PDF, 590 kB)
Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft flächendeckend umsetzen - Einreichfrist: 30.09.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderansuchen im Rahmen der Intervention 77-02 zum Themenbereich “Regionale Umsetzung der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft“ gestellt werden können.
Schwerpunkt Bioökonomie (1)
Gefördert wird die Etablierung einer nationalen Bioökonomieplattform auf Basis von bestehenden Netzwerken und Kooperationsstrukturen in Österreich und darüber hinaus (EU-Raum und International) zum Themenbereich Bioökonomie.
Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft (2)
Gefördert wird die Etablierung eines nationalen Beratungsnetzwerks zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in den Gemeinden. Es steht pro Schwerpunkt ein Budget von max. 2,4 Mio. € zur Verfügung (Förderquote max. 80%).
Gegenstand des Aufrufs sind Maßnahmen zur Umsetzung der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft in den Regionen, mit dem Ziel regionale Akteure, wie Unternehmen und Gemeinden sowie die breite Öffentlichkeit hinsichtlich der notwendigen Umsetzung der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft zu sensibilisieren und zu informieren. Dazu zählen insbesondere:
Details zu Punkt (1)
- Horizontale und vertikale Vernetzung zwischen Bund, Ländern, Regionen, Gemeinden sowie Primärproduzenten, Unternehmen sowie Forschung und Wissenschaft und weitere relevante Stakeholder im Bereich Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel, Synergien und dadurch Kostenvorteile zu nutzen sowie die Regionalentwicklung zu stärken;
- Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten (Vernetzungstreffen, Fachtage, Workshops etc.);
- Unterstützung der Weiterentwicklung von gemeinsamen Wertschöpfungsketten, sowie Identifikation gemeinsamer Projekte mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft, zur Weiterverarbeitung und Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere dem Einsatz von Sekundärrohstoffen im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft;
- Beiträge zur Verbesserung der stofflichen Biomassenutzung unter Bedachtnahme auf Klimaschutz und konkurrierende Landnutzungsinteressen;
- Wissensvermittlung, Kommunikation, Monitoring und Darstellung der Bioökonomie in Österreich (bspw. Fachinformationen, Daten, Fakten);
- Einbindung von vorhandenen Instrumenten und Programmen (z.B. Ressourcen-Check, Regionalprogramme für betrieblichen Umweltschutz);
- Durchführung von Workshops zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in den Regionen mit dem Fokus auf die Erstellung von regionale Strategien und Maßnahmenpläne zur Kreislaufwirtschaft;
- Förderung von Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Stakeholder zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung bestehender Strukturen und Plattformen (z.B. Bioeconomy Austria, Circular Economy Forum Austria, LEADER, KEM, KLAR, Regionalverbände);
- Diverse bewusstseinsbildenden Maßnahmen zu Themen der Kreislaufwirtschaft mit Orientierung an den 10Rs für regionale Akteure, wie Gemeinden, Gemeindeverbände (z.B. Abfallwirtschaftsverbände), Unternehmen und breite Öffentlichkeit;
- Durchführungszeitraum: max. 4 Jahre
- Eine bundesweite Wirkung ist Voraussetzung.
- Das Dokument "01_Fragen zu Auswahlkriterien“ ist ausgefüllt zu übermitteln.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 128 kB)
- 01_Fragen zu Auswahlkriterien (DOCX, 56 kB)
- 02_Auswahlkriterien (PDF, 404 kB)
- 03_Biooekonomie_Strategie_2019 (PDF, 2,5 MB)
- 04_Kreislaufwirtschaftsstrategie_2022 (PDF, 3,7 MB)
- 05_SRL_LE_Projektfoerderungen_GSP_23-27 (PDF, 3,1 MB)
- 06_Informationsblatt_Kosten (PDF, 152 kB)
- 07_Informationsblatt_Kostenplausibilisierung (PDF, 158 kB)
- 08_Leitfaden Kooperationsvertrag (DOCX, 269 kB)
- 09_Merkblatt 77-02 (PDF, 936 kB)
- 10_Positivliste_meldepflichtige_Veranstaltungen (PDF, 242 kB)
Landwirtschaftliche Biodiversität: Umsetzung - Vernetzung - Sichtbarmachung - Einreichfrist: 27.09.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ruft im Rahmen der Maßnahme 77_02 zur Einreichung von Förderungsanträgen zu den Themen „Landwirtschaftliche Biodiversität: Umsetzung - Vernetzung - Sichtbarmachung“ auf.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt ist ein zentrales Anliegen der Agrarpolitik und wird durch zahlreiche flächen- und projetbezogene Interventionen im nationalen GAP Strategieplan 2023-27 unterstützt. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität werden insbesondere durch das Agrarumweltprogramm standortgerecht und messbar auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt. Die Teilnahme am Agrarumweltprogramm erfolgt pro Betrieb. Um die Wirkung des Agrarumweltprogrammes zu verstärken und um insgesamt biodiversitätsfördernde Praktiken und Vorhaben zu unterstützen werden Projekte angeregt, die überbetriebliche sowie regionale Ansätze unterstützen und die Zusammenarbeit zur Stärkung der Biodiversität in der landwirtschaftlichen Produktion forcieren.
Der Aufruf zielt darauf ab, die Biodiversität in der österreichischen Landwirtschaft zu erhalten bzw. weiter zu erhöhen. Insbesondere werden Umsetzungsprojekte im Themenfeld landwirtschaftlicher Umwelt- und Naturschutz durch den Aufruf ermöglicht.
Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen lit. e und f gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
- A - GSP_AV_Erlaeut (PDF, 638 kB)
- A - GSP_AV_Erlaeut_1_Aenderung (PDF, 317 kB)
- A - GSP_AV_Erlaeut_2_Aenderung (PDF, 486 kB)
- A - SRL_LE_Projektfoerderungen_GSP_23-27_2_Aenderung (PDF, 3,1 MB)
- B - Auswahlkriterien-Projektmassnahmen-GSP_Version-2-0 (PDF, 2,8 MB)
- B - Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- B - Ziele (PDF, 656 kB)
- C - Leitfaden_Ihr_Weg_zur_DFP_update_barrierefrei (PDF, 1,2 MB)
- C - Merkblatt_77-02-BML_v01_ab_2023_02 (PDF, 936 kB)
- D - Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_v2 (PDF, 158 kB)
- D - Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- D - Positivliste_meldepflichtige_Veranstaltungen_77-02-BML_78-03-BML_v1 (PDF, 242 kB)
- D - Veranstaltungsliste_LE-23-27_v01_ab_2023 (XLSX, 27 kB)
- D - Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
- Weiterführende Informationen zum Aufruf (PDF, 528 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 72 kB)
Digitalisierung in der Landwirtschaft - Einreichfrist: 19.08.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zur bundesweiten Zusammenarbeit im Themenbereich „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ eingereicht werden können.
Zentrales Anliegen des Aufrufs ist es, den Nutzen und den Einsatz digitaler Technologien in der Landwirtschaft voranzubringen.
Gefördert werden folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:
1. Maßnahmen zum Aufbau digitaler Kompetenz im landwirtschaftlichen Bereich mit Hilfe von Demonstrationsbetrieben
- Das Konzept der Innovation Farm, bei dem digitale Technologien anhand relevanter Anwendungsfälle unter Praxisbedingungen getestet und erfahrbar gemacht werden hat sich bewährt. Es soll eine bessere räumliche und thematische Abdeckung durch zusätzliche Kooperationspartner, Standorte und Inhalte erreicht werden.
- Weitere thematische Schwerpunkte stellen die teilautonome und autonome Landtechnik, die Berglandwirtschaft, die biologische Bewirtschaftung und Sonderkulturen dar.
- Mit dem europäischen Konzept der „Datenräume“ soll die Umsetzung datenbasierter Anwendungen und Geschäftsmodelle mit einem hohem Maß an Flexibilität und Souveränität für alle Akteure ermöglicht werden. Es sollen Anwendungsfälle für die Landwirtschaft entwickelt werden und ggf. ein „proof of concept“ für einen nationalen Datenraum ausgearbeitet werden.
- Eine Bewertung der Auswirkungen neuer Technologien auf die Betriebswirtschaft und die Umwelt soll für relevante Anwendungsfälle vorgenommen werden. Die gemeinschaftliche bzw. überbetriebliche Nutzung von Technologie soll ebenfalls betrachtet werden.
- Die Standorte der Demonstrationsbetriebe sollen bereits über einen modernen Maschinenbestand bzw. moderne Stall- oder Produktionstechnik verfügen.
2. Digitale Beratungswerkzeuge
- Die Verwendung zusätzlicher Daten und Informationen und neuer Technologien führt zu einer grundlegenden Veränderung in der landwirtschaftlichen Betriebsberatung. Künstliche Intelligenz wird dazu beitragen, die Beratungstätigkeit noch personalisierter und analytischer durchzuführen zu können.
- Es soll die Frage behandelt werden, wie durch KI bestehende Beratungsangebote effizienter, zielgerichteter und qualitativer gestaltet werden können.
- Auf Grundlage der ermittelten Bedarfe soll ein entsprechendes Tool entwickelt werden.
Es sind die Zielsetzungen folgender Programme und Strategien zu berücksichtigen:
- GAP-Strategieplan 2023-2027
- Vision 2028+
- Bericht “Digitalisierung in der Landwirtschaft”, 2018
- Digitaler Aktionsplan Smart Farming 2023
- Europäische Datenstrategie, 2020
- Aktionsprogramm Biologische Landwirtschaft 23+
Maximale Projektlaufzeit: 4 Jahre
Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: a), b), c), d), e), f) sowie dem Querschnittsziel Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung bei.
Bundesweite Zusammenarbeit zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen mit Bezug zu Ackerfrüchten auf Basis national anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen - Einreichfrist: 14.08.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Informations- und Absatzförderung “ mit Bezug zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung der Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 Punkt 16.4.7 eingereicht werden können:
Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Umsetzung von bundesweiten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen von Ackerfrüchten auf Basis national anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen zur Bekanntmachung und Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Lebensmitten und Produkten.
Der Fokus des Projekts soll unter anderem auf folgenden Schwerpunkten liegen:
- Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach den Kriterien der national anerkannten Lebensmittelqualitätsregelung produzierten Erzeugnisse und Vertiefung der Wertschätzung für Qualitäts- und Umweltaspekte von qualitätszertifiziertem Ackerfrüchten und daraus hergestellten Erzeugnissen
- Schaffung eines Bewusstseins und Verständnisses für Qualitätsstandards, gesetzlich anerkannte Gütesiegel und deren Vorteile in Bezug auf hochwertige landwirtschaftliche Produkte mit Fokus auf Ackerfrüchte und daraus hergestellten Erzeugnissen
- Absatzförderungsmaßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Ackerfrüchten und daraus hergestellten Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft auf Basis anerkannter Qualitätsregelungen.
Die projektantragende förderwerbende Kooperation wird ergänzend ersucht einen individuellen projektspezifischen prozentuellen Bundesländer-Verteilungsschlüssel mit Begründung der bezugnehmenden Grundlage für die Berechnung vorzuschlagen.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 litera c) der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (PDF, 590 kB)
- Informationsblatt_Kosten_v2_fin (PDF, 150 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 376 kB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Merkblatt-77-02_Version1 (PDF, 936 kB)
- Zieldefinition-77-02 (PDF, 539 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 63 kB)
Professionalisierung der Lämmer- und Kitzmast durch Umsetzung von Qualitätsprogrammen, Digitalisierung und Datenvernetzung - Einreichfrist: 08.07.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
In einer österreichweiten Zusammenarbeit sollen anerkannte Qualitätsprogramme zur Verbesserung der Mast von Lämmern und Kitzen im Hinblick auf das Tierwohl, die Tiergesundheit sowie die Produktqualität umgesetzt werden. Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass ein Förderungsantrag zur Umsetzung dieser Inhalte im Rahmen der Intervention 77-02 eingereicht werden kann.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Bundesweite Zusammenarbeit zur einheitlichen Umsetzung der anerkannten Lebensmittelqualitätsregelung Qplus Lamm und Kitz im Rahmen des AMA-Gütesiegels in der jeweils gültigen Fassung.
- Bereitstellung von EDV-Tools und Apps zur Effizienzsteigerung der Datenerhebung, Datennutzung und Programmdurchführung.
- Erhebung einzelbetrieblicher Daten betreffend Tierhaltungssysteme, betriebliches Management oder biologischer Leistungen sowie von Daten, die für die jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren von Relevanz sind sowie generell von einzelbetrieblichen Daten mit Bezug zu Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit oder Umweltwirkung der Schaf- und Ziegenhaltung. Aufbereiten und zur Verfügung stellen dieser Daten für Behörden und Wissenschaft sowie für die Zwecke der jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren.
- Kommunikation von Themen mit Bezug zu Tiergesundheit, Tierwohl, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit der Erzeugung sowie Produktqualität im Rahmen der Mast von Lämmern und Kitzen an Landwirt:innen, Tierärt:innen, Verantwortliche entlang der Lebensmittelkette und Konsument:innen. Durchführung von Veranstaltungen, Erstellen von Berichten sowie Erarbeitung oder Beauftragung von einschlägigen Studien.
- Auswahlkriterien-Projektmassnahmen-GSP_Version-2-0(1) (PDF, 2,8 MB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 363 kB)
- Merkblatt_77-02-BML_v01_ab_2023_02 (PDF, 936 kB)
- Vorlage_Jahresarbeitsprogramm_2024 (DOCX, 117 kB)
- Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 62 kB)
Bundesweite Zusammenarbeit zur Umsetzung des GenussFestivals 2024 im Stadtpark Wien mit Fokus auf qualitätszertifizierte Produkte und Betriebe - Einreichfrist: 03.04.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Kulinarik“ mit Bezug zu qualitätszertifizierten Produkten und Betrieben EU-weiter Qualitätsregelungen und national anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung der Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 Punkt 16.4.7 eingereicht werden können:
Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Umsetzung des bundesweiten GenussFestivals 2024 im Stadtpark Wien: Präsentation kulinarischer Spezialitäten von qualitätszertifizierten Produkten und Betrieben entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette zur Bekanntmachung und Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Lebensmitten, Produkten und Speisen.
Der Fokus des Projekts soll unter anderem auf folgenden Schwerpunkten liegen:
- Information der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der aus- und inländischen Gäste über die Vorzüge der nach den Kriterien der qualitätszertifizierten Betriebe produzierten Erzeugnisse mit Fokus auf EU-weite Qualitätsregelungen und national anerkannte Lebensmittelqualitätsregelungen
- Präsentation und Verkostung kulinarischer regionaler Spezialitäten qualitätszertifizierter Produkte und Betriebe
- Darstellung traditioneller landwirtschaftlicher sowie handwerklicher Herstellungsweisen und Fertigkeiten
- Absatzförderungsmaßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft
- Strategie Kulinarik Österreich - (www.netzwerk-kulinarik.at)
77-02 Zusammenarbeit in der Landwirtschaft zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Biodiversität - Einreichfrist: 21.06.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich „77-02 Zusammenarbeit - Umweltschutz BML“ eingereicht werden können.
Der Zustand der Biodiversität ist laut 6. Sachstandbericht des IPCC weltweit immensem Druck ausgesetzt. Die Biologische Vielfalt nimmt auch in Österreich vielerorts ab. Gründe dafür finden sich einerseits in klimawandelinduzierten Veränderungen der Lebensräume und des Wasserhaushaltes, sowie durch den fortschreitenden Flächenverbrauch und –versiegelung, andererseits aber auch durch Intensivierungs- und Aufgabetendenzen der landwirtschaftlichen Nutzung. Dabei trägt eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich zum Erhalt der kleinräumigen und vielfältigen Kulturlandschaft bei. Dementsprechend steht im Zentrum dieser Maßnahme die innovative Zusammenarbeit zu Erhalt und Entwicklung hochwertiger biodiversitätsrelevanter landwirtschaftlich geprägter Lebensräume. Die Wirksamkeit auf die diversen Biodiversitätsaspekte stehen dabei im Vordergrund. Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:
- der Aufbau einer Kooperationsstruktur und die laufende Zusammenarbeit für eine biodiversitätsförderliche Landwirtschaft
- die Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten und die aktive Einbindung der Zielgruppen
- die Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zur Bemessung und Sichtbarmachung einer biodiversitätswirksamer Landwirtschaft
- Wiederherstellung von biodiversitätsrelevanten Lebensräumen inlandwirtschaftlichen Ökosystemen
- Biodiversitätsziel im GAP-Strategieplan 2023-2027
- Zielsetzungen für den Landwirtschaftsbereich in der nationale Biodiversitätsstrategie 2030+
- Regionen-Strategie „Meine Region – unser Weg“ – insbesondere Themenbereich 1 „Lebensräume attraktiv gestalten: Flächeninanspruchnahme reduzieren – Boden schützen“, Handlungsfeld „Außenbereiche schützen“
Ziel dieses Aufrufes ist es, die verschiedenen Dimensionen der Biodiversität (Artenvielfalt, Habitatvielfalt, genetische Vielfalt sowie die funktionale Vielfalt) in der österreichischen Landwirtschaft zu stärken. Denn eine nachhaltige Landwirtschaft, die auf agrarökologischen Praktiken basiert und mit den natürlichen Ressourcen sparsam umgeht, sichert Produktionsgrundlagen, fördert die Biodiversität und wird damit auch der wachsenden gesellschaftlichen Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmittelsystemen gerecht. Es werden neue Kooperationen unterstützt, die die biodiversitätsfördernde landwirtschaftliche Produktion als auch deren vor- bzw. nachgelagerte Wertschöpfung verbessern. Hier werden insbesondere auch agrarökologische Konzepte, wie zum Beispielinnovative Formen des reduzierten Betriebsmitteleinsatzes und die Schaffung von Trittsteinbiotopen berücksichtigt. Durch die Kooperation werden innovative und qualitative Ergänzungen zu bestehenden biodiversitätsfördernden Angeboten - etwa im Rahmen der Biologischen Landwirtschaft oder des nationalen Agrarumweltprogramms ÖPUL- mit
lokaler, regionaler sowie internationaler Relevanz für die Biodiversität in der Landwirtschaft geboten.
Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. d, e und f der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
(Der nächste Aufruf im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit mit dem Fokus Landwirtschaft und Umweltleistungen ist für Ende Oktober 2023 geplant.)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 155 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zieldefinition 77-02 (DOCX, 49 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27-Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
Biodiversität jetzt! - Einreichfrist: 06.11.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich “Biodiversität jetzt!” eingereicht werden können.
Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte ging die Biodiversität in Österreich vielerorts zurück. Das liegt unter anderem am fortschreitenden Verbrauch und der Versiegelung von Flächen, an den Auswirkungen der Klimakrise auf Lebensräume und den Wasserhaushalt, sowie an der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in Gunstlagen und der Bewirtschaftungsaufgabe in Ungunstlagen. Der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt heimischer Kulturlandschaft ist nicht nur ein umweltpolitisches, sondern auch ein zentrales agrarpolitisches Anliegen, was sich auch in der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zeigt (GAP 2023-27). Dabei trägt eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich zum Erhalt kleinräumiger, vielfältiger und artenreicher Kulturlandschaften bei. Um den Artenrückgang aufzuhalten, bedarf es Maßnahmen und Initiativen über alle Sektoren hinweg – wie etwa in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Raumplanung oder Tourismus. Regionale Pilotprojekte können dabei als Impuls für weitere Handlungen dienen. Es ist wichtig auf lokaler und regionaler Ebene Schritte zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Biodiversität zu setzen.
Im Zentrum dieser Maßnahme steht die Zusammenarbeit zum Erhalt und zur Entwicklung hochwertiger biodiversitätsrelevanter landwirtschaftlich geprägter Lebensräume. Die Wirksamkeit auf diverse Biodiversitätsaspekte (Schutz von heimischen Arten und Lebensräumen, genetische sowie funktionale Vielfalt) stehen dabei im Vordergrund. Die geplanten Aktivitäten im Projektantrag zur Förderung der biologischen Vielfalt müssen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und im unmittelbaren Umfeld umgesetzt werden und messbar sein. Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:
- Aufbau von, oder die laufende Zusammenarbeit in Kooperationsstrukturen zu einer biodiversitätsförderlichen Landwirtschaft
- Aufklärung und Ausbildung über den Wert von Biodiversität aufgrund lebensraum- und standortgerechter landwirtschaftlicher Bewirtschaftung
- Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten und die aktive Einbindung der Zielgruppen
- Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zur Bemessung und Sichtbarmachung biodiversitätswirksamer Landwirtschaft
- Wiederherstellung von biodiversitätsrelevanten Lebensräumen in landwirtschaftlichen Ökosystemen
(Parallel zu diesem allgemeinen Aufruf läuft ein bundesweiter Aufruf zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von landwirtschaftlich genutzten Feuchtgebieten. Der nächste Aufruf im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit mit dem Fokus Landwirtschaft und Umweltleistungen ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 66 kB)
- Detail_Biodiversität Jetzt! (PDF, 144 kB)
- Zusammenfassung - Biodiversität jetzt! (PDF, 523 kB)
- Merkblatt-77-02_Version1 (PDF, 936 kB)
- Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
Bundesweite Zusammenarbeit betreffend gemeinsame Arbeitsabläufe und Ressourcennutzung in der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion - Einreichfrist: 14.12.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zur bundesweiten Zusammenarbeit im Themenbereich „Arbeitsabläufe und Ressourcennutzung in der landwirtschaft- und forstwirtschaftlichen Urproduktion“ eingereicht werden können.
Verbesserung der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft z. B. durch Forcierung gemeinsamer Arbeitsabläufe, Schaffung und Entwicklung/Forcierung/Verbesserung von überbetrieblicher Nutzung von Maschinen-, Arbeitsabläufen sowie Steigerung der Energieeffizienz-, Ressourcennutzung und Verringerung von Arbeitsbelastungen (durch Prävention) und Forcierung der sozialen Betriebshilfe im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion.
- Beitrag zum Schutz des Klimas und zur Klimawandelanpassung
- Effizientere Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
- Wissenstransfer, Innovation und Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft
- Potential der Digitalisierung soll bestmöglich genützt werden und die Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft gestärkt werden.
- Beitrag zur Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen, der Lebens- und Futtermittelversorgung und zur nachhaltigeren Bewirtschaftung leisten - durch die Anwendung neuer Technologien.
- Beitrag zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Präventionsmaßnahmen für Landwirte, Verbesserung des Angebots/Begleitmaßnahmen zur sozialen Betriebshilfe
- GAP-Strategieplan 2023-2027
- Forcierung und Weiterentwicklung von integriertem Pflanzenschutz, nachhaltigem Betriebsmitteleinsatz und alternativer Bodenbearbeitungsmethoden
- Strategie des Bundesministers „Meine Region – unser Weg“ – insbesondere Themenbereich 2 „Lebensräume attraktiv gestalten – regionale Daseinsvorsorge“, Handlungsfeld „Dienstleistungen“ Themenbereich 3: Lebensräume leistungsfähig gestalten – regionale Wirtschaft und Innovationsfähigkeit stärken
- Österreichische Klima- und Energiestrategie: Nationaler Energie- und Klimaplan 2019 (NEKP); Politiken und Maßnahmen für die Landwirtschaft; Klimawandelanpassungsstrategie; 2. Fortschrittsbericht 2021; Aktivitätsfeld Landwirtschaft;
- Digitalisierung in der Landwirtschaft 2018; Handlungsfelder;
- Bioökonomiestrategie 2019; Handlungsfelder für die Landwirtschaft;
- Nationales Luftreinhalteprogramm 2019; Maßnahmen für die Landwirtschaft;
- Programm „Versorgungssicherheit im Ländlichen Raum – Energieautarker Bauernhof“; Ziele im Leitfaden 2022;
- Österreichische Eiweißstrategie
- Horizon Europe – Österreichischer Umsetzungsrahmen für die EU-Missionen, insbesondere Missionen zu Boden und Wasser
Maximale Projektlaufzeit: 4 Jahre
Trägt zu spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: b), d), e), h) sowie Querschnittsziel Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung
Es sind Jahresarbeitsprogramme anzuwenden, sofern ein Arbeitspaket nicht für die gesamte Projektlaufzeit definiert werden kann. Bei Jahresarbeitsprogrammen, die weniger als 6 Monate umfassen sind die Kosten für die restlichen Monate des Jahres 2023 und das volle Kalenderjahr 2024 in der Rubrik 2023 anzuführen.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 62 kB)
- Auswahlkriterien Projektmaßnahmen GSP_Version 1.1 IV 77-02 .pdf (PDF, 112 kB)
- Zieldefinition 77-02.docx (DOCX, 49 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag.pdf (PDF, 623 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02_Version1.pdf (PDF, 93 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02_Version1.docx (DOCX, 54 kB)
- Merkblatt 77-02_Version1.pdf (PDF, 930 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1.pdf (PDF, 363 kB)
- Vorlage_Jahresarbeitsprogramm_2024.docx (DOCX, 116 kB)
- Kostendarstellung_JAP_VWK.xlsx (XLSX, 15,2 kB)
Bundesweite Zusammenarbeit zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen mit Bezug zu EU-Qualitätsregelungen - Einreichfrist: 30.06.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Informations- und Absatzförderung” mit Bezug zu EU-Qualitätsregelungen eingereicht werden können.
Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Bekanntmachung folgender EU-Qualitätsregelungen:
- Geschützte Herkunftsbezeichnungen (g.g.A./g.U.) gemäß der EU-Verordnung Nummer 1151/2012
- Biologische Produktion gemäß der EU-Verordnung Nummer 2018/848
- DAC-Wein gemäß der EU-Verordnung Nummer 1308/2013;
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, f der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
EU-Qualitätsregelungen sind wichtige Pfeiler der EU-Qualitätspolitik. Qualitätsregelungen der EU heben traditionelle Herstellungsmethoden oder Erzeugnisse hervor, die unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten hergestellt werden. Um die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere von Qualitätsprodukten produziert auf Basis anerkannter EU-Qualitätsregelungen zu stimulieren, die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken und die Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach EU-Qualitätsregelungen produzierten Erzeugnisse zu informieren steht im Zentrum dieses Aufrufs die Informations- und Absatzförderung von geschützten Herkunftsbezeichnungen einschließlich DAC sowie biologisch produzierten Produkten.
Im Mittelpunkt dieser Maßnahme Zusammenarbeit steht der Aufbau einer Kooperationsstruktur und Vernetzung verschiedener Akteur:innen und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie deren Zusammenarbeit.
In vorliegendem Aufruf dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Auswirkung generiert.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen.
Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2023 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen.
Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich.
Bei der Projektantragstellung ist zur Abwicklung des Projekts für die prozentuellen Anteile der einzelnen Bundesländer ein Länder-Verteilungsschlüssel für das Projekt auf Basis einer begründeten Unterlage vorzuschlagen.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 71 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zieldefinition 77-02 (DOCX, 49 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet_GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
Bundesweite Zusammenarbeit zu Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft - Einreichfrist: 12.05.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich „Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft“ eingereicht werden können.
Die Landwirtschaft prägt die ländlichen Räume und liefert die kulturlandschaftliche Grundlage für den Tourismus in Österreich. Umgekehrt bietet der Tourismus den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit einer Diversifizierung ihres Angebots und trägt so zum Erhalt sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen – vor allem auch in peripheren ländlichen Gebieten - bei. Insbesondere kleinstrukturierte bäuerliche Familienbetriebe können durch das Angebot von Tourismusdienstleistungen ein nicht unwesentliches außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen generieren. Laut GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 beträgt der Anteil der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte am Erwerbseinkommen landwirtschaftlicher Betriebe rund 40%. Das bedeutet, dass diese Einkünfte wesentlich zum Fortbestand dieser Betriebe beitragen. Darüber hinaus liegen der nachhaltige Tourismus und die Rückbesinnung der Gäste auf Authentizität und die Erholungswirkung der Natur zunehmend im allgemeinen Tourismus-Trend. Dies entspricht auch der Entwicklung hin zum nachhaltigen Tourismus, wie im Masterplan für Tourismus als oberstes Ziel festgelegt.
Dementsprechend steht im Zentrum dieses Aufrufs die Zusammenarbeit zu Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft, welche die Synergien zwischen der Wertschöpfungskette Landwirtschaft und Tourismus stärkt.
Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit zum Bereich Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur nachhaltigen Landwirtschaft:
- Aufbau und laufende Zusammenarbeit der Kooperationsstruktur,
- Aufbereitung und Umsetzung von Angeboten sowie Weiterentwicklung einer nachhaltigen Urlaubsform am landwirtschaftlichen Betrieb und im damit verbundenen Gastronomiebereich,
- Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Schnittstelle nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltiger Tourismus und Beherbergung sowie im damit verbundenen Gastronomiebereich und
- Qualitätsentwicklung und -sicherung in diesem Bereich.
Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden:
- Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, Ziel 2 und 8
- GAP-Strategieplan 2023-2027
- Ziele und Handlungsoptionen des Regierungsprogramms 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“
- Plan T – Masterplan für Tourismus, insbes. Zielkorridore 1 und 3
- Strategie des Bundesministers „Meine Region – unser Weg“ – insbes. Themenbereich 3, Handlungsfeld „Wirtschaftspotenziale“
In vorliegendem Aufruf dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweiten Auswirkung generiert.
Maximal mögliche Projektlaufzeit : 4 Jahre
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: a, c, h und i.
Bundesweite Zusammenarbeit zur Erhöhung des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung - Einreichfrist: 31.07.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Informations- und Absatzförderung“ mit Bezug zur Biologischen Produktion eingereicht werden können:
Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge mit dem Fokus auf die Stimulierung der Nachfrage nach biologisch produzierten Lebensmitten gemäß der EU-Verordnung Nummer 2018/848 zur Erhöhung des Anteiles an Bio-Erzeugnissen im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, f der Verordnung (EU) 2021(2115) bei.
Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Bezug zu „Machbarkeit von Bio in der Außer-Haus-Verpflegung“:
- • Bewusstseinsbildung für biologische Landwirtschaft in Großküchen und der Gastronomie
- Ausbau des Angebots und der Zertifizierung von Bio-Erzeugnissen in Tourismus, Gastronomie und öffentlicher Verpflegung
- Bündelung des Angebots: Forcierung regionaler Zusammenschlüsse von zum Beispiel landwirtschaftlichen Betrieben, Verarbeitungsbetrieben, Gastronomie und Großküchen
- Information, Beratung und Begleitung in Hinblick auf Einkauf und Verarbeitung von Bio-Erzeugnissen in der Gemeinschaftsverpflegung, öffentlichen Einrichtungen, Gastronomie und Tourismus sowie in Hinblick auf die Kennzeichnung, Auslobung von Bio-zertifizierten Erzeugnissen und Speisen
- Bewältigung von Herausforderungen in der Zubereitung von Speisen, z.B. Schulung zur Verwertung ganzer Tiere
- Maßnahmen zur Machbarkeit der Rückverfolgbarkeit der Herkunft entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette
- Innovative Logistik und Transport-Lösungen und Angebote für den Markt
Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden:
- Ziele und Handlungsoptionen des Regierungsprogramms 2020 – 2024 „aus Verantwortung für Österreich“:
- Ziel ist eine 100% regionale und saisonale Beschaffung in Verbindung mit einer Bio-Quote von 30% bis 2025 und 55% bis 2030
- Qualitätsvolles Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen: Der Anteil regionaler, saisonaler und biologischer Lebensmittel in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen ist zu steigern, der Bio-Anteil zu erhöhen.
- Bio-Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
- Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung naBe
Im vorliegenden Projekt dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt zumindest eine Reichweite über 3 Bundesländer generiert.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen.
Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2023 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen.
Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich.
Bei der Projektantragstellung ist zur Abwicklung des Projekts für die prozentuellen Anteile der einzelnen Bundesländer ein Länder-Verteilungsschlüssel für das Projekt auf Basis einer begründeten Unterlage vorzuschlagen.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 73 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (PDF, 590 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- Zieldefinition 77-02 (PDF, 539 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
Bundesweite Zusammenarbeit zur Stärkung der regionalen Kulinarik entlang der Wertschöpfungskette - Einreichfrist: 17.07.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Kulinarik“ eingereicht werden können:
Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Bekanntmachung, Stärkung und Weiterentwicklung der qualitätsvollen regionalen Kulinarik entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette unter anderem auf Basis des durchgängigen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems (QHS) AMA GENUSS REGION sowie weiterer - auf Basis national anerkannter Qualitätsregelungen - zertifizierter Erzeugnisse.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c der Verordnung (EU) 2021(2115) bei.
Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:
- Maßnahmen zum Ausbau des QHS AMA GENUSS REGION entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette
- Anreizschaffung zum Einstieg in das QHS AMA GENUSS REGION: Information, Beratung und Begleitung
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Betrieben sowie entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette
- Bündelung des Angebots von qualitätszertifizierten Erzeugnissen
- Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft auf Basis AMA GENUSS REGION, zur Stärkung der Position der einzelnen Betriebe in der Wertschöpfungskette, zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach den Kriterien der AMA GENUSS REGION produzierten Erzeugnisse sowie weiterer auf Basis national anerkannter Qualitätsregelungen zertifizierter Erzeugnisse
- Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Tourismus
- Innovative landwirtschaftliche Produkte und Angebote für den Markt
Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen und Strategien gelegt werden:
- Strategie Kulinarik Österreich - (www.netzwerk-kulinarik.at)
- Plan T – Masterplan für Tourismus, insbesondere Zielkorridor 7 (https://www.bmaw.gv.at/Themen/Tourismus/plan-t.html)
Im vorliegenden Projekt dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Ausrichtung generiert.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen.
Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2023 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen.
Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich.
Bundesweite Zusammenarbeit zur Verbesserung von Tiergesundheit und Tierwohl in der Geflügelhaltung - Einreichfrist: 06.11.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
In einer österreichweiten Zusammenarbeit sollen Tiergesundheits- und Tierwohlprogramme unter Nutzung tier- und haltungsbezogener Daten entwickelt und umgesetzt werden. Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass ein Förderungsantrag zur Umsetzung dieser Inhalte im Rahmen der Intervention 77-02 eingereicht werden kann.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Nutzung und Ausbau von Datenbanken im Geflügelhaltungs- und Veterinärbereich. Aufbereitung und zur Verfügung stellen dieser Daten für Behörden und Wissenschaft, aber insbesondere zur Etablierung von Benchmarksystemen als Basis für verbesserte Managementmaßnahmen in den Geflügelbetrieben.
- Bereitstellung von EDV-Tools und Apps zur Effizienzsteigerung der Datenerhebung, Datennutzung und Programmdurchführung durch Tierärzt:innen und Landwirt:innen.
- Erarbeitung und einheitliche Umsetzung von Programmen und Maßnahmen zur Verbesserung von Tiergesundheit und Tierwohl, zur Aufrechterhaltung der Freiheit von Krankheiten und Tierseuchen sowie zur Gewährleistung einer hohen Biosicherheit.
- Zusammenarbeit zur Absicherung des Tierwohls in den landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben, beim Transport und bei der Schlachtung, einschließlich der Nutzung technischer Einrichtungen zur automatisierten oder videogestützten Überwachung und der gemeinsamen Nutzung von Kontrollergebnissen mit dem Ziel der Verbesserung der Tierhaltung.
- Erhebung einzelbetrieblicher Daten betreffend Tierhaltungssysteme, betriebliches Management oder biologischer Leistungen sowie von Daten, die für die jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren von Relevanz sind sowie generell von einzelbetrieblichen Daten mit Bezug zu Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit oder Umweltwirkung der Geflügelhaltung. Aufbereitung und zur Verfügung stellen dieser Daten für Behörden und Wissenschaft sowie für die Zwecke der jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren.
- Kommunikation tiergesundheits- und tierwohlbezogener Themen und Inhalte mit Bezug zur Geflügelhaltung an Landwirt:innen, Tierärzt:innen, Verantwortliche entlang der Lebensmittelkette und Konsument:innen. Durchführung von Veranstaltungen, Erstellen von Berichten sowie Erarbeitung der Beauftragung von einschlägigen Studien.
- GAP-Strategieplan 2023 - 2027
- Nationaler Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. i der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
- Auswahlkriterien-Projektmassnahmen-GSP (PDF, 2,8 MB)
- Informationsblatt_Kosten (PDF, 194 kB)
- Informationsblatt_Kostenplausibilisierung (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Personalkosten (PDF, 223 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_März-2023 (PDF, 1 MB)
- Merkblatt_77-02-BML (PDF, 936 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 58 kB)
Bundesweite Zusammenarbeit zur Verbesserung von Tiergesundheit und Tierwohl in der Nutztierhaltung - Einreichfrist: 03.10.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
In einer neuen österreichweiten Zusammenarbeit sollen Tiergesundheits- und Tierwohlprogramme unter Nutzung tier- und haltungsbezogener Daten entwickelt werden. Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass ein Förderungsantrag zur Umsetzung dieser Inhalte im Rahmen der Intervention 77-02 eingereicht werden kann.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Tätigkeiten
- Vernetzung vorhandener Datenbanken im Tierhaltungs- und Veterinärbereich, Aufbereitung und zur Verfügung stellen dieser Daten für Behörden, Wissenschaft aber insbesondere zur Etablierung von Benchmarksystemen als Basis für verbesserte Managementmaßnahmen in den Tierhaltungsbetrieben.
- Bereitstellung von EDV-Tools und Apps zur Effizienzsteigerung der Datenerhebung, Datennutzung und Programmdurchführung durch Tierärzt:innen und Landwirt:innen.
- Erarbeitung und einheitliche Umsetzung von Programmen und Maßnahmen zur Verbesserung von Tiergesundheit- und Tierwohl, zur Absicherung der Freiheit von Krankheiten und Tierseuchen sowie zur Gewährleistung einer hohen Biosicherheit.
- Kommunikation tiergesundheits- und tierwohlbezogener Themen und Inhalte an Landwirt:innen, Tierärzt:innen, Verantwortliche entlang der Lebensmittelkette und Konsument:innen. Durchführung von Veranstaltungen, Erstellen von Berichten sowie Erarbeitung oder Beauftragung von einschlägigen Studien.
- GAP-Strategieplan 2023-2027
- Nationaler Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. i der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 57 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023.pdf (PDF, 1019 kB)
- Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_v1.pdf (PDF, 363 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1.docx (DOCX, 54 kB)
- Auswahlkriterien-Projektmassnahmen-GSP_Version-2-0.pdf (PDF, 2,3 MB)
- Zieldefinition-77-02 (2).docx (DOCX, 49 kB)
- Merkblatt_77-02-BML_v01_ab_2023_02.pdf (PDF, 930 kB)
Frisch Vernässt und Voll Funktionsfähig! - Einreichfrist: 22.11.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich „Frisch Vernässt und Voll Funktionsfähig“ eingereicht werden können.
In Österreich sind Feuchtlebensräume ein zentraler Teil der naturräumlichen Vielfalt, die eine Vielzahl an seltenen und zum Teil stark gefährdeten Tier - und Pflanzenarten beherbergen. Sie gelten als sehr bedeutende Kohlenstoffsenke unter den Grünlandböden und sind damit aus klima- und naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvoll. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts waren Feuchtlebensräume in Österreich und in ganz Mitteleuropa weit verbreitet und wurden z.B. als Streuwiesen auch zur landwirtschaftlichen Produktion von Streu und Futter für die Nutztierhaltung bewirtschaftet. In den letzten Jahrzehnten hat die Fläche an Feuchtlebensräumen in Österreich deutlich abgenommen. Ursachen sind unter Anderem umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen und daran anschließende Verbauung und Versiegelung dieser Flächen, sowie die Umwandlung von Feuchtlebensräumen in intensiver genutzte Wirtschaftswiesen oder in Ackerland.
Der Schutz aber auch die Renaturierung und Wiedervernässung von Feuchtlebensräumen leisten einen wichtigen Beitrag zu europäischen und nationalen Klima- und Umweltschutzzielen. Zentrale Maßnahmen sind dabei etwa hydrologische Verbesserungen von Feuchtlebensräumen (z.B. Anhebung des Grundwasserspiegels, Zerstörung/ Abriegelung von Entwässerungsanlagen), Pflegemaßnahmen zur Erhaltung von Feuchtflächen sowie Bewusstseinsbildung und Aufklärung über den Wert dieser Lebensräume.
Dieser Aufruf trägt zur Umsetzung einer klimafitten Landwirtschaft bei. Dementsprechend steht die Zusammenarbeit zum Erhalt und zur Wiederherstellung von landwirtschaftlich geprägten Feuchtlebensräumen im Zentrum. Die Wirksamkeit für den Klimaschutz ist neben dem Biodiversitätserhalt ein zentrales Element. Gefördert werden unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:
- Aufbau von, oder die laufende Zusammenarbeit in Kooperationsstrukturen zur Renaturierung von landwirtschaftlich genutzten Feuchtlebensräumen in hydrologisch regulierten Gebieten
- Aufbau von, oder die laufende Zusammenarbeit in Kooperationsstrukturen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten
- Aufklärung und Ausbildung über den Wert von Feuchtlebensräumen, die Bedeutung von Feuchtgebieten für den lokalen Wasserrückhalt sowie den Wasserhaushalt im Bearbeitungsgebiet
- Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zur Bemessung und Sichtbarmachung der Klima- und Biodiversitätsleistungen der Landwirtschaft sowie den Beitrag der Landwirtschaft zum regionalen Wasserhaushalt
- Erhalt und standortangepasste Bewirtschaftung von landwirtschaftlich geprägten Feucht- und Nassgrünlandflächen
- Identifizierung innovativer Wertschöpfungsmöglichkeiten für Feuchtlebensräume (Nutzungsmöglichkeiten von Paludikulturen)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 73 kB)
- Detail_Frisch Vernässt und Voll Funktionsfähig (PDF, 159 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 376 kB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Merkblatt-77-02_Version1 (PDF, 936 kB)
- Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
- Zusammenfassung-Frisch-Vernässt-und-Voll-Funktionsfähig (PDF, 708 kB)
Gründung von Wassergenossenschaften - Einreichfrist: 31.01.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Erstellung von Gründungsoperaten und Koordination in der rechtlichen Verankerung (Gründung von Wassergenossenschaften zum Schutz bestehender Infrastruktur vor alpinen Naturgefahren)
Maßnahmen zur Entwicklung sowie Stärkung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte - Einreichfrist: 28.09.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Lokale Märkte/Absatzförderung” eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung “Lokale Märkte/Absatzförderung” knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 “Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen” der LE 14-20 an. Die Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette ist dabei aber nicht mehr an eine spezifische Definition und die Festlegung von Bedingungen für den “lokalen Markt” oder die “kurze Versorgungskette” gebunden.
Es erfolgt keine Vorgabe der Berücksichtigung von “übergeordneten Strategien”, wie im der SRL 16.4.13 optional angesprochen.
Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten (Arbeitspaketen):
- Stärkung der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit in der Direktvermarktung
- Weiterentwicklung bestehender Plattformen für kurze Versorgungsketten und lokale Märkte
- Spezifische Maßnahmen in der Anbindung an die Kulinarik
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
"Dieser Aufruf trägt zu folgenden Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2015 bei:
Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette."
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 103 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02-Version1 (PDF, 585 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1020 kB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 363 kB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 623 kB)
- Merkblatt-77-02_Version1 (PDF, 930 kB)
- Zieldefinition-77-02 (PDF, 541 kB)
- Beschreibung zum Aufruf (PDF, 687 kB)
Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung sowie Stärkung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte in Oberösterreich - Einreichfrist: 01.02.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Land Oberösterreich bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Lokale Märkte/Absatzförderung” eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung “Lokale Märkte/Absatzförderung” knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 “Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen” der LE 14-20 an. Es besteht aber keine Bindung mehr an eine spezifische Definition bzw. Festlegung für den “lokalen Markt” oder die “kurze Versorgungskette”.
Frühestmöglicher Projektbeginn: 01. Jänner 2024
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 3 Jahre
Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 01.Jänner 2024 bis 31.Dezember 2026
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 49 kB)
- 01 Merkblatt 77-02_Version1.pdf (PDF, 930 kB)
- 02 Leitfaden-Kooperationsvertrag.pdf (PDF, 623 kB)
- 03_Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_v1.pdf (PDF, 363 kB)
- 04 Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023.pdf (PDF, 1019 kB)
- 05 Fragen zu Auswahlkriterien 77-02_Version1.docx (DOCX, 54 kB)
- 06 Zieldefinition 77-02.docx (DOCX, 49 kB)
Stärkung der Wertschöpfungskette für landwirtschaftliche Produkte durch die Kooperation von Erzeugergemeinschaften / Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und sonstigen Wirtschaftspartnern - Einreichfrist: 18.08.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Erzeugergemeinschaften” eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung “Erzeugergemeinschaften” geht dabei über EU bzw. nach dem Marktordnungsgesetz (MOG) anerkannte Erzeugerorganisationen / Erzeugergemeinschaften hinaus und schließt Kooperationspartner ein, deren Ziel es ist, die Position der Landwirt:innen in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Die Rechtsform der Kooperationspartner reicht dabei von der Genossenschaft, bis zum Verein und sonstigen juristischen (gegebenenfalls auch natürlichen) Personen.
Dieser Aufruf stellt im Fokus auf nachfolgende Branchen ab:
- Schafe und Ziege
- Pferde
- Obst und Gemüse
- Blumen/Gartenbau
Sonstige Branchen (im Speziellen Milch, Rinder, Schweine) können als integrierte Sparten eingebunden werden.
Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten (Arbeitspaketen):
- Digitale Vernetzung und technologischen Innovation (z.B. Zusammenschau/-führung bestehender EDV-Systeme, Datenbank- und Websiteverwaltung, App-Entwicklung, Verwendung von Social Media, Einsatz künstlicher Intelligenz, …)
- Weiterentwicklung der Vermarktungsinfrastruktur z.B. Optimierung von Logistikprozessen, Erhöhung der Konzentration des Angebotes der Landwirt:innen, …)
- Maßnahmen zur Optimierung des landwirtschaftlichen Produktangebotes (z.B. im Hinblick auf Produktqualität, Qualitäts- und Herkunftssicherung, Qualitätskontrolle, Qualitätsüberprüfungen am Point of Sale, Ausrichtung der Produktentwicklung auf Nachhaltigkeit, Regionalität und BIO, …)
- Verbesserung der Kommunikation und Vernetzung (z.B. zentrale Aufgaben des LEAD-Partners in der Öffentlichkeitsarbeit und Steuerung des Projektfortschrittes, Einrichtung von Dialogplattformen, Austauschtreffen unter den Kooperationspartnern, koordinierte Außenauftritte, Informationsabende, Weiterbildungen, Exkursionen, Schulungen, Erstellung von Videos und Fotomaterial, …)
- Erhöhung der Markttransparenz (z.B. regelmäßige Preiserhebung und Preisberichterstattung, …)
- Öffentlichkeitsarbeit und PR-Maßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen, spezifische Absatzförderungsmaßnahmen (z.B. Absatzveranstaltungen in tierischen Sektor, absatzfördernde Maßnahmen für saisonale und regionale Produkte, Produktverkostungen bei Messen, …).
Im vorliegenden Projekt dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Ausrichtung generiert.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Dieser Aufruf trägt zu folgenden Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2015 bei: Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 64 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (PDF, 590 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- Zieldefinition 77-02 (PDF, 539 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
Zusammenarbeit hinsichtlich der Schaffung und Entwicklung von sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft - Einreichfrist: 14.04.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich „Zusammenarbeit hinsichtlich der Schaffung und Entwicklung von sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft“ eingereicht werden können.
Laut GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 bestehen im ländlichen Raum nach wie vor Ungleichheiten im Sinne von Gleichstellung oder gesellschaftlicher Teilhabe für unterschiedliche benachteiligte Personengruppen. Personengruppen wie ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigen die passende Infrastruktur, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Auch für Frauen ist die Gleichstellung oftmals eine Herausforderung, da mangelnde Betreuungsangebote, einhergehend mit einer traditionellen Aufteilung von Betreuungs- und Erwerbsarbeit, eine nachteilige horizontale Arbeitssegregation begünstigen und damit zu sozialer Benachteiligung beitragen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen ist es notwendig, ergänzend zu anderen Angeboten mit dezentralen Betreuungsangeboten, auch Angebote sozialer Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft für verschiedenste Personengruppen zu schaffen.
Dementsprechend steht im Zentrum dieser Maßnahme die Zusammenarbeit zur Entwicklung und des Aufbaus sozialer Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft. Diese sozialen Dienstleistungen sollen gesundheitsfördernde, pädagogische oder soziale Ziele verfolgen, wobei die Aktivitäten und Interaktionen zwischen Mensch, Tier und Natur im Vordergrund stehen.
Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:
- der Aufbau und die laufende Zusammenarbeit der Kooperationsstruktur zum Bereich soziale Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft,
- bewusstseinsbildende, weiterbildende Maßnahmen und Spezialberatungen,
- die Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten und die aktive Einbindung der Zielgruppen
- die Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zum Angebot der sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft
- die Entwicklung von integrierten Handlungsansätzen für spezielle Zielgruppen und benachteiligte Personengruppen
Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden:
- GAP-Strategieplan 2023-2027
- Ziele und Handlungsoptionen des Regierungsprogramms 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“
- Strategie des Bundesministers „Meine Region – unser Weg“ – insbesondere Themenbereich 2 „Lebensräume attraktiv gestalten – regionale Daseinsvorsorge“, Handlungsfeld „Dienstleistungen“
Ziel ist es, die sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft in Österreich zu stärken und somit neue Erwerbsmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte zu etablieren, mit einer einhergehenden Erhöhung der Lebensqualität und der Verbesserung der Chancengleichheit für die unterschiedlichen Personengruppen in den ländlichen Gebieten. Durch die Kooperation sollen innovative, dezentrale und qualitative Ergänzungen zum bestehenden Angebot im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich geschaffen werden und damit auch ein Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Engagements für die Gemeinschaft geleistet werden.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a und h der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
Stärkung der Wertschöpfungskette für landwirtschaftliche Produkte durch die Kooperation von Erzeugergemeinschaften / Erzeugerorganisation, Genossenschaften und sonstigen Wirtschaftspartnern - Einreichfrist: 13.02.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Erzeugerorganisationen“ eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung „Erzeugerorganisationen“ geht dabei über EU bzw. nach dem Marktordnungsgesetz (MOG) anerkannte Erzeugerorganisationen / Erzeugergemeinschaften hinaus und schließt Kooperationspartner ein, deren Ziel es ist, die Position der Landwirt:innen in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Die Rechtsform der Kooperationspartner reicht dabei von der Genossenschaft, bis zum Verein und sonstigen juristischen (gegebenenfalls auch natürlichen) Personen.
Dieser Aufruf stellt im Fokus auf nachfolgende Sektoren bzw. Kooperationen von Sektoren ab:
- Rindfleischsektor: gesamte Wertschöpfungskette unter Einbindung des Schweinesektors
- Zuchtrindersektor in Kooperation mit verschiedenen Sektoren des Verarbeitungs- und Vermarktungsbereiches
- Blumen/Gartenbau
Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten (Arbeitspaketen):
- Steigerung der Zuchtrindervermarktung vor allem auf Drittlandsmärkte im Zusammenwirken mit den Verarbeitungssektoren (Milchwirtschaft, Futtermittelsektor, …).
- Schaffung neuer Märkte (Drittlandsmärkte) für den Zuchtrinderabsatz durch spezifische Absatzfördermaßnahmen (Marktanalysen, Präsentationen vor Ort, …).
- Sicherstellung der marktkonformen Produktion und Versorgung durch die Zusammenarbeit mit den Urproduzenten von Lebend- und Schlachtrind/kalb sowie des eingebundenen Schweinesektors.
- Erhöhung der Nachfrage nach Qualitätsrind-, -kalb- sowie –schweinefleisch durch Maßnahmen zur Sensibilisierung und Information der Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe, des Lebensmitteleinzel- und Gastronomiegroßhandels, der lokalen Gastronomie, Branchenvertretern, Medien, Multiplikatoren und Konsument:innen.
- Steigerung des Absatzes von Blumen- und Grünpflanzen über den Blumengroßhandel, Floristen und Gartengestalter sowie Gärtner durch Weiterbildungsmaßnahmen, spezifische Absatzförderungsmaßnahmen und einen professionellen Web-Auftritt.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
“Dieser Aufruf trägt zu folgenden Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2015 bei: Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette.”
- Liste anerkannte Erzeugergemeinschaften_Stand 28.07.2022 (DOCX, 29 kB)
- Zieldefinition_77-02 (DOCX, 56 kB)
- Merkblatt_77-02_Version1 (PDF, 930 kB)
- Leitfaden_Kooperationsvertrag (PDF, 623 kB)
- Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_v1 (PDF, 363 kB)
- Fragen_zu_Auswahlkriterien_77-02_Version1 (DOCX, 60 kB)
- Merkblatt_EO_Allgemein_v02_ab_2022_08 (PDF, 496 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 77 kB)
Zusammenarbeit hinsichtlich der Schaffung und Entwicklung von sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Forstwirtschaft - Einreichfrist: 22.02.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich “Zusammenarbeit hinsichtlich der Schaffung und Entwicklung von sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Forstwirtschaft” eingereicht werden können.
Laut GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 bestehen im ländlichen Raum nach wie vor Ungleichheiten im Sinne von Gleichstellung oder gesellschaftlicher Teilhabe für unterschiedliche benachteiligte Personengruppen wie ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigen die passende Infrastruktur, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Auch für Frauen ist die Gleichstellung oftmals eine Herausforderung, da mangelnde Betreuungsangebote, einhergehend mit einer traditionellen Aufteilung von Betreuungs- und Erwerbsarbeit, eine nachteilige horizontale Arbeitssegregation begünstigen und damit zu sozialer Benachteiligung beitragen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen ist es notwendig, ergänzend zu anderen Angeboten mit dezentralen Betreuungsangeboten, auch Angebote sozialer Dienstleistungen mit Bezug zur Forstwirtschaft für verschiedenste Personengruppen zu schaffen.
Dementsprechend steht im Zentrum dieser Maßnahme die Zusammenarbeit zur Entwicklung und des Aufbaus sozialer Dienstleistungen mit Bezug zur Forstwirtschaft. Diese sozialen Dienstleistungen sollen gesundheitsfördernde, pädagogische oder soziale Ziele verfolgen, wobei die Aktivitäten und Interaktionen zwischen Mensch, Wald und Umwelt im Vordergrund stehen.
Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:
- der Aufbau und die laufende Zusammenarbeit der Kooperationsstruktur zum Bereich soziale Dienstleistungen mit Bezug zur Forstwirtschaft,
- bewusstseinsbildende, weiterbildende Maßnahmen und Spezialberatungen,
- die Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten und die aktive Einbindung der Zielgruppen
- die Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zum Angebot der sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Forstwirtschaft
- die Entwicklung von integrierten Handlungsansätzen für spezielle Zielgruppen und benachteiligte Personengruppen
- GAP-Strategieplan 2023-2027
- Ziele und Handlungsoptionen des Regierungsprogramms 2020-2024 “Aus Verantwortung für Österreich”
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. d und h der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 59 kB)
- Auswahlkriterien-Projektmaßnahmen-GSP_Version-1-1-IV-77-02 (PDF, 112 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (PDF, 93 kB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 363 kB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 623 kB)
- Merkblatt-77-02_Version1 (PDF, 930 kB)
- Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
Professionalisierung der Milch- und Fleischerzeugung von Kühen, Schafen und Ziegen durch Umsetzung von Qualitätsprogrammen, Digitalisierung und Datenvernetzung - Einreichfrist: 19.03.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
In einer österreichweiten Zusammenarbeit sollen anerkannte Qualitätsprogramme zur Erzeugung von Kuh-, Schaf- und Ziegenmilch sowie für Zuchtrinder für die Fleischerzeugung und für die Aufzucht von Zuchtkalbinnen im Hinblick auf das Tierwohl, die Tiergesundheit sowie die Produktqualität umgesetzt werden. Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass ein Förderungsantrag zur Umsetzung dieser Inhalte im Rahmen der Intervention 77-02 eingereicht werden kann.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Inhalte:
Bundesweite Zusammenarbeit zur einheitlichen Umsetzung der anerkannten Lebensmittelqualitätsregelungen Qplus Kuh sowie Qplus Schaf und Ziege im Rahmen des AMA-Gütesiegels in der jeweils gültigen Fassung.
Bereitstellung von EDV-Tools und Apps zur Effizienzsteigerung der Datenerhebung, Datennutzung und Programmdurchführung.
Entwicklung von EDV-Anwendungen und digitalen Services im Bereich Herdenmanagement und Tiergesundheit.
Erhebung einzelbetrieblicher Daten betreffend Tierhaltungssysteme, betriebliches Management oder biologische Leitungen sowie von Daten, die für die jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren von Relevanz sind sowie generell von einzelbetrieblichen Daten mit Bezug zu Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit oder Umweltwirkung.
Kommunikation von Themen mit Bezug zu Tiergesundheit, Tierwohl, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit der Erzeugung von Kuh-, Schaf- und Ziegenmilch an Landwirt:innen, Tierärzt:innen, Verantwortliche entlang der Lebensmittelkette und Konsument:innen. Durchführung von Veranstaltungen, Erstellen von Berichten sowie Erarbeitung oder Beauftragung von einschlägigen Studien.
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zieldefinition-77-02 (2) (DOCX, 49 kB)
- Vorlage_Jahresarbeitsprogramm_2024 (DOCX, 117 kB)
- Auswahlkriterien-Projektmassnahmen-GSP_Version-2-0 (PDF, 2,8 MB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 363 kB)
- Merkblatt_77-02-BML_v01_ab_2023_02 (PDF, 936 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 60 kB)
Professionalisierung der Rindermast und Mutterkuhhaltung durch Umsetzung von Qualitätsprogrammen, Digitalisierung und Datenvernetzung - Einreichfrist: 19.03.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
In einer österreichweiten Zusammenarbeit sollen anerkannte Qualitätsprogramme zur Verbesserung der Rindermast und Mutterkuhhaltung im Hinblick auf das Tierwohl, die Tiergesundheit sowie die Produktqualität umgesetzt werden. Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass ein Förderungsantrag zur Umsetzung dieser Inhalte im Rahmen der Intervention 77-02 eingereicht werden kann.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Bundesweite Zusammenarbeit zur einheitlichen Umsetzung der anerkannten Lebensmittelqualitätsregelung Qplus Rind im Rahmen des AMA-Gütesiegels in der jeweils gültigen Fassung.
- Bereitstellung von EDV-Tools und Apps zur Effizienzsteigerung der Datenerhebung, Datennutzung und Programmdurchführung.
- Erhebung einzelbetrieblicher Daten betreffend Tierhaltungssysteme, betriebliches Management oder biologischer Leistungen sowie von Daten, die für die jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren von Relevanz sind sowie generell von einzelbetrieblichen Daten mit Bezug zu Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit oder Umweltwirkung der Rindermast und Mutterkuhhaltung. Aufbereiten und zur Verfügung stellen dieser Daten für Behörden und Wissenschaft sowie für die Zwecke der jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren.
- Kommunikation von Themen mit Bezug zu Tiergesundheit, Tierwohl, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit der Erzeugung sowie Produktqualität im Rahmen der Rindermast und Mutterkuhhaltung an Landwirt:innen, Tierärt:innen, Verantwortliche entlang der Lebensmittelkette und Konsument:innen. Durchführung von Veranstaltungen, Erstellen von Berichten sowie Erarbeitung oder Beauftragung von einschlägigen Studien.
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
- Auswahlkriterien-Projektmassnahmen-GSP_Version-2-0 (PDF, 2,8 MB)
- Merkblatt_77-02-BML_v01_ab_2023 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1 (PDF, 363 kB)
- Vorlage_Jahresarbeitsprogramm_2024 (DOCX, 117 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 61 kB)
Bundesweite Zusammenarbeit zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen mit Bezug zu EU-Qualitätsregelungen - Einreichfrist: 13.05.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich "Informations- und Absatzförderung" mit Bezug zur EU-Qualitätsregelungen eingereicht werden können.
Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Bekanntmachung folgender EU-Qualitätsregelungen:
Garantiert traditionelle Spezialität g.t.S. gemäß EU-Verordnung Nummer 1151/2012
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, f der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
EU-Qualitätsregelungen sind wichtige Pfeiler der EU-Qualitätspolitik. Qualitätsregelungen der EU heben traditionelle Herstellungsmethoden oder Erzeugnisse hervor, die unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten hergestellt werden. Um die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere von Qualitätsprodukten produziert auf Basis anerkannter EU-Qualitätsregelungen zu stimulieren, die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken, kleinbäuerliche Strukturen zu erhalten und die Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach EU-Qualitätsregelungen produzierten Erzeugnisse zu informieren steht im Zentrum dieses Aufrufs die Informations- und Absatzförderung von garantiert traditionellen Spezialitäten sowie die Stärkung der klein bäuerlichen Strukturen durch eine traditionelle nachhaltige Wirtschaftsweise.
Im Mittelpunkt dieser Maßnahme Zusammenarbeit steht der Aufbau einer Kooperationsstruktur und Vernetzung verschiedener Akteur:innen und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie deren Zusammenarbeit.
In vorliegendem Aufruf dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Ausrichtung generiert.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen.
Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2024 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen
Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich
Die projektantragende förderwerbende Kooperation wird ergänzend ersucht einen individuellen projektspezifischen prozentuellen Bundesländer-Verteilungsschlüssel mit Begründung der bezugnehmenden Grundlage für die Berechnung vorzuschlagen.
- Merkblatt Fördermaßnahme "Zusammenarbeit" (77-02) (PDF, 936 kB)
- Kooperationsvertrag Muster (PDF, 622 kB)
- Zieldefinition Fördermaßnahme (PDF, 539 kB)
- Fragen und Antworten zu den Auswahlkriterien GSP-Maßnahme 77-02 (PDF, 590 kB)
- Informationsblatt zu den Kosten (PDF, 150 kB)
- Informationsblatt zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 (PDF, 1 MB)
- Informationsblatt Begründung der Kosten (Kostenplausibilisierung) (PDF, 158 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 68 kB)
Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung sowie Stärkung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte in Oberösterreich (2. Aufruf) - Einreichfrist: 01.05.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Land Oberösterreich bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich "Lokale Märkte/Absatzförderung" eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung "Lokale Märkte/Absatzförderung" knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 "Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen" der LE 14-20 an. Es besteht aber keine Bindung mehr an eine spezifische Definition bzw. Festlegung für den "lokalen Markt" oder die "kurze Versorgungskette".
- Frühestmöglicher Projektbeginn: 01. März 2024
- Maximal mögliche Projektlaufzeit: 3 Jahre
- Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 01.März 2024 bis 28. Februar 2027
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
- 01 Merkblatt 77-02_Version1 (PDF, 930 kB)
- 02 Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- 03_Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_v1 (PDF, 376 kB)
- 04 Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- 05 Fragen zu Auswahlkriterien 77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- 06 Zieldefinition 77-02 (DOCX, 49 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 50 kB)
Burgenland
Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten für Produkte und Dienstleistungen im Burgenland - Einreichfrist: 21.06.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Land Burgenland bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Lokale Märkte/Absatzförderung” eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung “Lokale Märkte/Absatzförderung” knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 “Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen” der LE 14-20 an.
Es besteht aber keine Bindung mehr an eine spezifische Definition bzw. Festlegung für den “lokalen Markt” oder die “kurze Versorgungskette”.
Frühestmöglicher Projektbeginn: 01. Juli 2024
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum somit: 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Dieser Aufruf trägt zu folgenden Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2015 bei: Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette
- 01_Merkblatt_77-02_V01 (PDF, 936 kB)
- 02_Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_V02 (PDF, 158 kB)
- 03_Informationsblatt_Publizitaet_V02 (PDF, 1 MB)
- 04_Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- 05_Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
- 06_Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 55 kB)
Kärnten
77-02 - Ländlicher Tourismus (1. Aufruf für das Land Kärnten) - Einreichfrist 01.06.2023 - Einreichfrist: 01.06.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf können Förderanträge zum Themenbereich "Ländlicher Tourismus” in der Intervention 77-02 eingereicht werden.
Der Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Kärnten umgesetzt werden.
Es werden Zusammenschlüsse gefördert, die aus zumindest zwei Projektpartnern bestehen. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln.
Das horizontale Ziel der Förderung ist die horizontale und vertikale Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Akteuren und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft und deren Zusammenarbeit. Ein weiteres prioritäres Ziel der Förderung ist die Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten für Produkte und Dienstleistungen wie z.B. die Entwicklung und Einführung von Dienstleistungen (wie Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft und deren Vermarktung).
Frühestmöglicher Projektbeginn: 1.04.2023
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre (wobei lt. Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Pkt. 16.4.14 ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich ist)
Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 1.04.2023 - 31.03.2027
Nachfolgend werden die spezifischen Ziele gemäß Art. 6 der VO (EU) Nr. 2021/2115 aufgelistet, zu denen dieser Aufruf beiträgt:
a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;
b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 120 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zieldefinition 77-02 (DOCX, 49 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet_v1 (PDF, 817 kB)
Niederösterreich
Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung sowie Stärkung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte in NÖ - Einreichfrist: 29.02.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Land NÖ bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Lokale Märkte/Absatzförderung” eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung “Lokale Märkte/Absatzförderung” knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 “Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen” der LE 14-20 an.
Es besteht aber keine Bindung mehr an eine spezifische Definition bzw. Festlegung für den “lokalen Markt” oder die “kurze Versorgungskette”.
Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:
- Stärkung der Zusammenarbeit in der Direktvermarktung
- Weiterentwicklung bestehender Plattformen
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 54 kB)
- Informationsblatt-Kostenplausibilisierung-v1.pdf (PDF, 363 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023.pdf (PDF, 1020 kB)
- Zieldefinition-77-02.pdf (PDF, 541 kB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag.pdf (PDF, 623 kB)
- Merkblatt-77-02_Version1.pdf (PDF, 930 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1.pdf (PDF, 585 kB)
Oberösterreich
Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft in Oberösterreich - Einreichfrist: 31.05.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich “Zusammenarbeit - Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft” eingereicht werden können.
Dieser Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Oberösterreich umgesetzt werden.
Gefördert werden aus mindestens zwei Projektpartner:innen bestehende Zusammenschlüsse. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln, die die innovative und nachhaltige (Weiter-)Entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebotes mit Bezug zur Landwirtschaft, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Innovation, Technologie und Digitalisierung sowie die Entwicklung neuer, innovativer und nachhaltiger Zielgruppenangebote insbesondere durch die Nutzung von Synergien zwischen ländlichem Tourismus und landwirtschaftlichen Betrieben (sowohl im konventionellen als auch im Biobereich) in Oberösterreich zum Ziel haben.
- Frühestmöglicher Projektbeginn: 01. April 2023
- Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
- Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 01.04.2023 bis 31.03.2027
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 235 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (DOCX, 53 kB)
- Zieldefinition 77-02 (DOCX, 50 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 930 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet_v1 (PDF, 837 kB)
Salzburg
Gründung von Wassergenossenschaften im Bundesland Salzburg - Einreichfrist: 30.08.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Erstellung von Gründungsoperaten und Koordination in der rechtlichen Verankerung (Gründung von Wassergenossenschaften zum Schutz bestehender Infrastruktur vor alpinen Naturgefahren) im Bundesland Salzburg.
Wassergenossenschaften werden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gegründet (WRG in der jeweils gültigen Fassung, Abschnitt 9 - Wassergenossenschaften). Es sind mindestens drei Beteiligte erforderlich. Aufsichtsorgane sind die zuständigen Wasserrechtsbehörden bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Wassergenossenschaften werden gegründet, um bedeutsame wasserwirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen (§ 73 WRG - Zweck der Wassergenossenschaften).
Satzungen regeln die Tätigkeit in der Wassergenossenschaft (§ 77 WRG). Bei der Gründungsversammlung werden die Satzungen der Wassergenossenschaft beschlossen, welche von der Wasserrechtsbehörde anerkannt werden müssen.
Zweck des Verfahrens ist die Gründung von Wassergenossenschaften für die Errichtung, das Management und den Betrieb von Schutzmaßnahmen für Naturgefahrenrisiken.
Gegenstand der Kooperation sind alle Vorbereitungsmaßnahmen, die zur Gründung einer Wassergenossenschaft benötigt werden (Gründungsphase). Dazu gehören insbesondere die Aufklärung und Information der betroffenen Begünstigten, die Schaffung geeigneter technischer, organisatorischer und rechtlicher Voraussetzungen, sowie die Erstellung eines Einschätzungsoperates.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgase missionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
77-02 - Ländlicher Tourismus (1. Aufruf für das Bundesland Salzburg) - Einreichfrist: 01.06.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf können Förderanträge zum Themenbereich “Ländlicher Tourismus” in der Intervention 77-02 eingereicht werden.
Der Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Salzburg umgesetzt werden.
Es werden Zusammenschlüsse gefördert, die aus zumindest zwei ProjektpartnerInnen bestehen. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln.
Das horizontale Ziel der Förderung ist die horizontale und vertikale Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Akteur:innen und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft und deren Zusammenarbeit. Ein weiteres prioritäres Ziel der Förderung ist die Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten für Produkte und Dienstleistungen wie z.B die Entwicklung und Einführung von Dienstleistungen (wie
Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft und deren Vermarktung).
Frühestmöglicher Projektbeginn: 1.04.2023
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre (wobei lt. Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Pkt. 16.4.14 ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich ist)
Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 1.04.2023 - 31.03.2027
Nachfolgend werden die spezifischen Ziele gemäß Art. 6 der VO (EU) Nr. 2021/2115 aufgelistet, zu denen dieser Aufruf beiträgt:
a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;
b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 221 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zieldefinition 77-02 (DOCX, 49 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet_v1 (PDF, 817 kB)
Steiermark
77-02 - Ländlicher Tourismus (1. Aufruf für das Bundesland Steiermark) - Einreichfrist: 31.05.2023 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt die Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung bekannt, dass Förderungsanträge zum Themenbereich “Ländlicher Tourismus” in der Intervention 77-02 eingereicht werden können.
Der Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Steiermark umgesetzt werden.
Es werden Zusammenschlüsse gefördert, die aus zumindest zwei Projektpartner:innen bestehen. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln, die die innovative und nachhaltige (Weiter-)Entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebotes mit Bezug zur Landwirtschaft, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Innovation, Technologie und Digitalisierung sowie die Entwicklung neuer, innovativer und nachhaltiger Zielgruppenangebote insbesondere durch die Nutzung von Synergien zwischen ländlichem Tourismus und landwirtschaftlichen Betrieben (sowohl im konventionellen als auch im Biobereich) in der Steiermark zum Ziel haben.
Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.04.2023
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre (wobei lt. Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Pkt. 16.4.14 ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich ist)
Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 01.04.2023 bis 31.03.2027
Nachfolgend werden die spezifischen Ziele gemäß Art. 6 der VO (EU) Nr. 2021/2115 aufgelistet, zu denen dieser Aufruf beiträgt:
a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;
b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 294 kB)
- Leitfaden Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Fragen zu Auswahlkriterien 77-02-Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zieldefinition 77-02 (DOCX, 49 kB)
- Merkblatt 77-02 Version1 (PDF, 936 kB)
- Informationsblatt Kostenplausibilisierung v1 (PDF, 376 kB)
- Informationsblatt_Publizitaet_v1 (PDF, 817 kB)
Tirol
Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung sowie Stärkung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte in Tirol - Einreichfrist: 29.03.2024 (Abgeschlossen)
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Land Tirol bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Lokale Märkte/Absatzförderung” eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung “Lokale Märkte/Absatzförderung” knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 “Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen” der LE 14-20 an.