77-02-BML Zusammenarbeit
Aufrufe & Geblockte Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Burgenland
77-02 - Ländlicher Tourismus (1. Aufruf für das Burgenland) - Einreichfrist: 13.06.2025
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf können Förderanträge zum Themenbereich “Ländlicher Tourismus” in der Intervention 77-02 eingereicht werden.
Dieser Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Burgenland umgesetzt werden.
Gefördert werden aus mindestens zwei Projektpartner:innen bestehende Zusammenschlüsse. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln, die die innovative und nachhaltige (Weiter-)Entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebotes mit Bezug zur Landwirtschaft, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Innovation, Technologie und Digitalisierung sowie die Entwicklung neuer, innovativer und nachhaltiger Zielgruppenangebote insbesondere durch die Nutzung von Synergien zwischen ländlichem Tourismus und landwirtschaftlichen Betrieben (sowohl im konventionellen als auch im Biobereich) im Burgenland zum Ziel haben.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;
b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird
Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausche und Qualifikation zu fördern, ergänzt und mit diesen Querschnittsziel verknüpft.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 52 kB)
- Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02 (DOCX, 54 kB)
- Infoblatt-Publizitaet_Beilage-I_V1 (PDF, 1,4 MB)
- Infoblatt-Publizitaet-GSP-23-27_V3_Nov-2024 (PDF, 1,1 MB)
- Informationsblatt_Kostenplausibilisierung (PDF, 395 kB)
- Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- Merkblatt_77-02-BML (PDF, 936 kB)
- Positivliste_meldepflichtige_Veranstaltungen_77-02-BML_78-03-BML (PDF, 242 kB)
- Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
Salzburg
Aufbau und Betrieb von IT-Infrastruktur und der technischen Ausstattung und Services in Zusammenhang mit der Verwaltung von Wassergenossenschaften im Bundesland Salzburg - Einreichfrist: 18.04.2025
Beschreibung zum Aufruf
Aufbau und Betrieb von IT-Infrastruktur und der technischen Ausstattung und Services in Zusammenhang mit der Verwaltung von Wassergenossenschaften im Bundesland Salzburg.
Wassergenossenschaften werden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gegründet (WRG in der jeweils gültigen Fassung, Abschnitt 9 - Wassergenossenschaften). Es sind mindestens drei Beteiligte erforderlich. Aufsichtsorgane sind die zuständigen Wasserrechtsbehörden bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Wassergenossenschaften werden gegründet, um bedeutsame wasserwirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen (§ 73 WRG - Zweck der Wassergenossenschaften).
Satzungen regeln die Tätigkeit in der Wassergenossenschaft (§ 77 WRG). Bei der Gründungsversammlung werden die Satzungen der Wassergenossenschaft beschlossen, welche von der Wasserrechtsbehörde anerkannt werden müssen.
Zweck des Verfahrens ist die Anschaffung geeigneter IT-Infrastruktur zur Verwaltung von Wassergenossenschaften, welche unmittelbare Wichtigkeit für das Management und den Betrieb von Schutzmaßnahmen für Naturgefahrenrisiken innehaben.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;