77-02-BML Zusammenarbeit

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Umsetzung der Kreislaufwirtschaft - Einreichfrist: 31.03.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderansuchen im Rahmen der Intervention 77-02 (Zusammenarbeit) zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gestellt werden können.
 
Gefördert werden im Rahmen eines Projektes folgende Tätigkeiten:

  1. Zur flächendeckenden Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in österreichischen Gemeinden soll ein nationales Beratungsnetzwerk aufgebaut und etabliert werden.
  2. Begleitend zum Beratungsnetzwerk sollen im Rahmen von unterstützenden Maßnahmen der private und der öffentliche Sektor sowie die breite Öffentlichkeit hinsichtlich der notwendigen Umsetzung der Kreislaufwirtschaft sensibilisiert und informiert werden.
Für den Aufbau und die Etablierung des Netzwerks sowie für die unterstützenden Maßnahmen sind Kooperation und Abstimmung mit relevanten Akteuren essenziell, sowie potenzielle Synergien bestmöglich zu nutzen.
 
Weitere Details zur Durchführung der flächendeckenden Umsetzung der Kreislaufwirtschaft:
  • Berücksichtigung von vorhandenen Instrumenten und Programmen (z.B. Ressourcen-Check, Regionalprogramme des Klima- und Energiefonds, Kreislaufwirtschaft in der Umweltförderung, FTI-Förderungen des Bundes über die FFG, etc.);
  • Eine bundesweite und effiziente Beratung für österreichische Gemeinden muss gewährleitet sein (z.B. sinnvolles Clustering der Gemeinden über Bundesländergrenzen hinweg, Qualitätssicherung der Beratungsdienstleistung, …);
  • Bestehende Strukturen und Plattformen sind zu berücksichtigen (z.B. Bioeconomy Austria, Circular Economy Forum Austria, Innovationsplattform BioBASE, LEADER, KEM, KLAR, Regionalverbände, Gemeindeverband, Abfallwirtschaftsverbände, ClimateLab, ÖROK, e-Genius);
  • Unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Transformationsschwerpunkte der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie mit Orientierung an den 10Rs für den privaten und öffentlichen Sektor sowie die breite Öffentlichkeit, wie zum Beispiel:
    • Durchführung von Webinaren und Workshops zur Vernetzung und Förderung von Kooperationen auf regionaler-kommunaler Ebene
    • Aufbereitung von fachlichen Grundlagen zur Erstellung von Schulungs-, Bildungs- und Trainingsmaterialien (inkl. Qualitätssicherung)
    • Informations- und bewusstseinsbildende Maßnahmen (z.B. regelmäßige Briefings mit aktuellen Informationen zur Kreislaufwirtschaft)
    • Durchführung von zwei Konferenzen zum Thema Kreislaufwirtschaft (z.B. Circular Economy Summit)
Weitere Formalkriterien:
•    Der Durchführungszeitraum beläuft sich auf max. 4 Jahre.
•    Das Dokument "Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" ist vollständig ausgefüllt zu übermitteln.
•    Von der Förderwerbenden Person ist ein begründeter Vorschlag für die Aufteilung der vorgesehenen Kosten und des Förderbetrags auf die Bundesländer (Bundesländerschlüssel) aufgrund der Beteiligung und des Nutzens für die Endbegünstigten dieses Projektes dem Förderantrag vorzulegen.
•    Erstellung einer Steuerungsgruppe mit Beteiligung des Fördergebers zum unterstützenden und regelmäßigen Austausch.
 
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: (d) sowie (h).

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/9 – Internationale Klima-, Umwelt- und Energieangelegenheiten
Stubenbastei 5, 1010 Wien

Salzburg

Aufbau und Betrieb von IT-Infrastruktur und der technischen Ausstattung und Services in Zusammenhang mit der Verwaltung von Wassergenossenschaften im Bundesland Salzburg - Einreichfrist: 18.04.2025

Beschreibung zum Aufruf

Aufbau und Betrieb von IT-Infrastruktur und der technischen Ausstattung und Services in Zusammenhang mit der Verwaltung von Wassergenossenschaften im Bundesland Salzburg.
Wassergenossenschaften werden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gegründet (WRG in der jeweils gültigen Fassung, Abschnitt 9 - Wassergenossenschaften). Es sind mindestens drei Beteiligte erforderlich. Aufsichtsorgane sind die zuständigen Wasserrechtsbehörden bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Wassergenossenschaften werden gegründet, um bedeutsame wasserwirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen (§ 73 WRG - Zweck der Wassergenossenschaften).
Satzungen regeln die Tätigkeit in der Wassergenossenschaft (§ 77 WRG). Bei der Gründungsversammlung werden die Satzungen der Wassergenossenschaft beschlossen, welche von der Wasserrechtsbehörde anerkannt werden müssen.
Zweck des Verfahrens ist die Anschaffung geeigneter IT-Infrastruktur zur Verwaltung von Wassergenossenschaften, welche unmittelbare Wichtigkeit für das Management und den Betrieb von Schutzmaßnahmen für Naturgefahrenrisiken innehaben.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20402
Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals