77-02-BML Zusammenarbeit

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Professionalisierung der Ferkelerzeugung und Schweinemast durch Umsetzung von Qualitätsprogrammen, Digitalisierung und Datenvernetzung - Einreichfrist: 20.03.2025

Beschreibung zum Aufruf

In einer bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit sollen anerkannte Qualitätsprogramme zur Verbesserung der Ferkelerzeugung und Schweinemast im Hinblick auf das Tierwohl, die Tiergesundheit sowie die Produktqualität umgesetzt werden. Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass ein Förderantrag zur Umsetzung dieser Inhalte im Rahmen der Intervention 77-02 eingereicht werden kann.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Bundesländerübergreifende Zusammenarbeit zur einheitlichen Umsetzung der anerkannten Lebensmittelqualitätsregelung Qplus Schwein im Rahmen des AMA-Gütesiegels in der jeweils gültigen Fassung
  • Bereitstellung von EDV-Tools und Apps zur Effizienzsteigerung der Datenerhebung, Datennutzung und Programmdurchführung
  • Erhebung einzelbetrieblicher Daten betreffend Tierhaltungssysteme, betriebliches Management oder biologischer Leistungen sowie von Daten, die für die jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren von Relevanz sind sowie generell von einzelbetrieblichen Daten mit Bezug zu Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit oder Umweltwirkung der Schweinehaltung. Aufbereiten und zur Verfügung stellen dieser Daten für Behörden und Wissenschaft sowie für die Zwecke der jährlichen Treibhausgas- und Luftschadstoff-Inventuren.
  • Nachhaltigkeitsbewertung von schweinehaltenden Betrieben.
  • Zusammenarbeit in der Schweinezucht für eine effizientere Leistungserhebung, Datenverwaltung und Zuchtwertschätzung mit dem Ziel der Verbesserung von Nachhaltigkeit, Produktqualität und Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung unter Berücksichtigung von Tierwohl und Tiergesundheit,
  • Kommunikation von Themen mit Bezug zu Tiergesundheit, Tierwohl, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit der Erzeugung sowie Produktqualität im Rahmen der Schweinehaltung an Landwirt:innen, Tierärzt:innen, Verantwortliche entlang der lebensmittelkette und Konsument:innen. Durchführung von Veranstaltungen, Erstellen von Berichten sowie Erarbeitung oder Beauftragung von einschlägigen Studien.

"Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird“.

Agrarmarkt Austria, Referat 17 - LE
LE Projektförderung
Dresdner Strasse 70, 1200 Wien

Salzburg

Aufbau und Betrieb von IT-Infrastruktur und der technischen Ausstattung und Services in Zusammenhang mit der Gründung und Verwaltung von Wassergenossenschaften im Bundesland Salzburg - Einreichfrist: 03.02.2025

Beschreibung zum Aufruf

Aufbau und Betrieb von IT-Infrastruktur und der technischen Ausstattung und Services in Zusammenhang mit der Gründung und Verwaltung von Wassergenossenschaften und Koordination in der rechtlichen Verankerung (Gründung von Wassergenossenschaften zum Schutz bestehender Infrastruktur vor alpinen Naturgefahren) im Bundesland Salzburg.
Wassergenossenschaften werden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gegründet (WRG in der jeweils gültigen Fassung, Abschnitt 9 - Wassergenossenschaften). Es sind mindestens drei Beteiligte erforderlich. Aufsichtsorgane sind die zuständigen Wasserrechtsbehörden bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Wassergenossenschaften werden gegründet, um bedeutsame wasserwirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen (§ 73 WRG - Zweck der Wassergenossenschaften).
Satzungen regeln die Tätigkeit in der Wassergenossenschaft (§ 77 WRG). Bei der Gründungsversammlung werden die Satzungen der Wassergenossenschaft beschlossen, welche von der Wasserrechtsbehörde anerkannt werden müssen.
Zweck des Verfahrens ist die Anschaffung geeigneter IT-Infrastruktur zur Verwaltung von Wassergenossenschaften, welche unmittelbare Wichtigkeit für das Management und den Betrieb von Schutzmaßnahmen für Naturgefahrenrisiken innehaben.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgase missionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie.

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20402
Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals

Steiermark

Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung, Stärkung kurzer Versorgungsketten und Märkte unter Berücksichtigung von Klimawandelanpassung und Digitalisierung im Bundesland Steiermark - Einreichfrist: 31.01.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf des Landes Steiermark können Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich “Lokale Märkte / Absatzförderung” eingereicht werden. Die inhaltliche Themenbereichszuordnung “Lokale Märkte/Absatzförderung” knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 “Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen” der ausgelaufenen Förderperiode LE 14-20 an.

Gerade landwirtschaftliche Betriebe stehen heute in Produktion und Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen volatilen Märkten sowie den Herausforderungen des sich rasch ändernden Klimas gegenüber. Antworten in Maßnahmen der Klimawandelanpassung und Nutzung innovativer digitaler Instrumente sind das Gebot der Stunde. Aufbauend auf bestehende Netzwerke und Innovationsträger in Betrieben, Organisationen, etc. führen zur Entwicklung und Implementierung moderner, resilienter Märkte und Versorgungketten und leisten somit einen wichtigen Beitrag in der Sicherung der heimischen, regionalen Lebensmittelproduktion.
Die Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette ist dabei aber nicht mehr an eine spezifische Definition und die Festlegung von Bedingungen für den “lokalen Markt” oder die “kurze Versorgungskette” gebunden. Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:

  • Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit und Vernetzung von Aktuer:innen und Unternehmen
  • Innovieren und erweitern bestehender Netze und Plattformen
  • Implementieren digitaler Instrumente zur Markterweiterung sowie der Klimawandelanpassung
  • Maßnahmen der Klimawandelanpassung zur Sicherung der Produktionsketten
 
Die maximal mögliche Projektlaufzeit beträgt: 3 Jahr
Zum zielgerichteten, optimierten Einsatz der verfügbaren Fördermittel wird eine maximale Kostenobergrenze von € 250.000,- (netto)  je Projektantrag festgesetzt. Damit wird gleichzeitig eine möglichst hohe Zielerreichung der Intervention 77-02 “Lokale Märkte / Absatzförderung” sichergestellt.
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit a, b, c und d) der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz