78-03-STMK Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufruf Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Steiermark

Bewusstseinsbildung zum Thema Biotopverbund in der Steiermark - Einreichfrist: 29.03.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte ging die Biodiversität in der Steiermark vielerorts zurück. Faktoren, die diesen Rückgang begünstigen sind der fortschreitende Verbrauch und die Versiegelung von Flächen, die Auswirkungen der Klimakrise und die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Ein weiterer wichtiger Faktor ist aber auch der Rückgang  der Ausstattung der Landschaft mit einem Netzwerk unterschiedlicher und miteinander verbundener Biotope (Biotopverbund).
Der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt heimischer Kulturlandschaft ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Die Förderung des Biotopverbundes soll in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt in der Naturschutzarbeit des Landes Steiermark bilden. Denn ein funktionierender Biotopverbund leistet nicht nur einen wesentlichen Beitrag zum Schutz  der Biodiversität, sondern schützt auch die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft. 
Neben den Maßnahmen, die in der Landschaft gesetzt werden sollen um den Biotopverbund in der Steiermark zu verbessern, sind auch bewusstseinsbildende Maßnahmen wichtig, um in der Bevölkerung ein Bewusstsein für dieses wichtige Thema zu schaffen. Denn  erst ein geschaffenes Bewusstsein für die bestehenden Herausforderungen, ermöglich es den Menschen  im eigenen Umfeld aktiv Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes zu setzten. 
Im Rahmen dieses Aufrufes sollen daher Projekte gefördert werden, die durch unterschiedliche bewusstseinsbildende Maßnahmen Menschen verschiedenster Zielgruppen für das Thema  “Biotopverbund” sensibilisiert.
Dieser Aufruf trägt zum  spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 bei.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

(Bewusstseins)bildung zu den Themen Naturschutz, Natura 2000, Biodiversität und Kulturlandschaft in der Steiermark - Einreichfrist: 15.08.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Aufrufverfahren für Projekte zur Entwicklung und Umsetzung, sowie für die Bewerbung von Naturvermittlungsangeboten (Seminare, Exkursionen und Webinare) in der Steiermark sowie Weiterbildung für die Steiermärkische Berg- und Naturwacht im Leistungszeitraum 2. Halbjahr 2023 bis inkl. 1. Halbjahr 2025.

Ziel der Projekte soll die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie von Stakeholdern für Naturschutz, Natura 2000, Biodiversität und Kulturlandschaft sein.

Außerdem sollen sowohl jene Personen, die sich für eine Mitarbeit bei der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht interessieren als auch die Mitglieder der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht eine entsprechende Weiterbildung erhalten um die Aufgaben dieser Körperschaft öffentlichen Rechts bestmöglich durchführen zu können.

Dieser Aufruf trägt zum spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 bei.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

Erstellung von Pflege- und Erhaltungskonzepten für ökologisch wertvolle Flächen - Einreichfrist: 14.08.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Der Schutz der Lebensräume und Arten ist zur Erhaltung der Biodiversität in Österreich von hoher Bedeutung. Eines der wichtigsten Instrumente hierfür ist der Vertragsnaturschutz, bei dem für die entsprechenden Biotope maßgeschneiderte Pflegekonzepte entwickelt werden, entsprechend derer die Bewirtschafter*innen in weiterer Folge ihre Flächen bewirtschaften und so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur Biotopvernetzung leisten.

Im Zuge dieses Aufrufs werden Projekte unterstützt, die 

  • die Erstellung möglichst praxisnaher und dem jeweiligen Lebensraumtyp entsprechenden Pflege- und Erhaltungskonzepte für ökologisch hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen beinhalten
  • deren Zielgruppe in erster Linie Landwirt*innen sind
  • die durch die Betriebsbesuche einen Beitrag zur Naturschutz-Bewusstseinsbildung bei den Landwirt*innen leisten, indem der/die Landwirt*in sich zusammen mit dem/der Naturschutzfachexpert*in mit der ökologischen Situation Landschaft und dem Naturhaushaltes am Hof auseinandersetzt.

Es wird dem spezifischen Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 Rechnung getragen.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne in steirischen Europaschutzgebieten - Einreichfrist: 30.06.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Im Zuge des Aufrufs “Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne in steirischen Europaschutzgebieten” werden Projekte im Bundesland Steiermark unterstützt, die sich der Umsetzung der in den vorliegenden Managementplänen vorgeschlagenen  Maßnahmen für EU-Schutzgüter in europarechtlich geschützten Gebieten gem. § 9 StNSchG  2017 widmen. 

Dieser Aufruf beschränkt sich auf jene Europaschutzgebiete, für die ein Managementplan erarbeitet wurde. 

Außerdem wird nur die Umsetzung jener Maßnahmen unterstützt, die die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung jener EU-Schutzgüter, die auch in der jeweiligen Europaschutzgebietsverordnung gelistet sind, zum Ziel haben.

Die geplante Umsetzungsmaßnahme muss weiters im entsprechenden Managementplan vorgeschlagen sein.

Dieser Aufruf trägt zum spezifischen Ziel 4.1.1 (Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die schützenswerte Lebensraumtypen oder Arten aufweisen, wobei ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der FFH-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (….) geleistet werden soll) gem. Richtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU/Land-finanzierten Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 bei. 

Weiters wird dem spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 Rechnung getragen.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

Erstellung von Managementplänen in den steirischen Naturparken - Einreichfrist: 30.06.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Ein Naturpark bekommt aufgrund seiner besonderen Natur- und Kulturlandschaft das Prädikat „Naturpark“ verliehen. Um diese wertvolle Landschaft zu erhalten bzw. zu entwickeln, fokussieren die Aktivitäten im Management nicht nur auf den Schutz der Natur, sondern werden auch von den drei Säulen Regionalentwicklung, Erholung und Bildung getragen. Ein interdisziplinäres Management ist daher notwendig, um die Vielzahl an Zielen und Ansprüchen der verschiedenen Stakeholdergruppen in einem Naturpark zu harmonisieren und zusammenzuführen. Insbesondere der „dynamische, integrative Naturschutz“, auf den von den steirischen Naturparken besonderes Augenmerk gelegt wird, beinhaltet, dass es nicht um die hoheitliche Vorschreibung von Pflichten geht, sondern um gemeinschaftliche Ansätze für den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft. Für den zielorientierten Einsatz der vorhandenen Ressourcen ist es wichtig, eine fachlich fundierte Grundlage zu haben, um die nötigen Schritte setzen zu können. 

Der Managementplan muss

  • den Mehrwert des Naturparks für eine Region, seine Rolle im Gesamtgefüge sowie sein Leitbild herausarbeiten. 
  • die fachlichen Grundlagen verständlich darstellen, die den Naturpark in seiner Gesamtheit sowie in den vier Säulen auszeichnen.
  • spezifische Handlungsfelder des Naturparks identifizieren und basierend auf der jeweiligen Ausgangssituation (Status Quo, Bedrohungen, Trends) konkrete Ziele festlegen.
  • Maßnahmen für jedes Handlungsfeld definieren und mit genauen Angaben zu Prioritäten, Akteur*innen und Zeitrahmen einen klaren Umsetzungsbezug herstellen. 
  • Kommunikation und Koordination des Naturparkmanagements erleichtern und Argumentationshilfen für die Umsetzung von Maßnahmen sowie bei Zielkonflikten bieten. 
  • Kontinuität in Ausrichtung und Qualität des Naturpark-Managements auch bei wechselndem Personal ermöglichen. 
  • eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Einsatz von Budgetmitteln sowie das Ansuchen von Fördergeldern darstellen. 
  • durch einen partizipativen Erarbeitungsprozess zu einem gemeinsamen Werk werden, das von der gesamten Naturparkregion mitgetragen wird

Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2021 ein Leitfaden für die Erstellung solcher Managementpläne in den steirischen Naturparken erarbeitet.

Im Zuge des Aufrufs “Erstellung von Managementplänen in den steirischen Naturparken” werden Projekte unterstützt, die sich der Erarbeitung eines Managementplans für einen steirischen Naturpark widmen. 

Es wird nur die Erarbeitung jener Naturpark-Managementpläne unterstützt, die anhand des vorgegebenen Leitfades erarbeitet werden (siehe dazu auch nachfolgenden Punkt “weiterführende Dokumente”).

Es wird dem spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 Rechnung getragen.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

Naturschutzrelevante Grundlagenerhebungen und Monitoring - Einreichfrist: 20.03.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Der Schutz der Lebensräume und Arten ist zur Erhaltung der Biodiversität in Österreich von hoher Bedeutung. Um zielgerichtete Maßnahmen setzen zu können, braucht es wissenschaftlich fundierte Aussagen zum Zustand der Arten und Lebensraume als Grundlage. 

Es können Studien und Erhebungen mit Schwerpunkt Lebensraumtypen und Arten der beiden EU-Naturschutzrichtlinien (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie)  eingereicht werden. Das Ziel der Studien ist, eine genaue Kenntnis zum Zustand der Lebensräume und Arten zu erlangen. Die Methodenwahl muss dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entsprechen, z.B. Konzepten zum Monitoring nach Art. 11 FFH-Richtlinie.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz

Biotopverbund in den steirischen Naturparken - Einreichfrist: 29.12.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Gegenstand des Aufrufs ist die Förderung dreijähriger Projekte zum Thema “Biotopverbund in den steirischen Naturparken”. Es werden Projekte in den steirischen Naturparken unterstützt, die sich der Umsetzung von Maßnahmen sowie der Vernetzungsarbeit zum Thema “Biotopverbund” widmen.

Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte ging die Biodiversität in der Steiermark vielerorts zurück. Faktoren, die diesen Rückgang begünstigen sind der fortschreitende Verbrauch und die Versiegelung von Flächen, die Auswirkungen der Klimakrise und die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Ein weiterer wichtiger Faktor ist aber auch der Rückgang der Ausstattung der Landschaft mit einem Netzwerk unterschiedlicher und miteinander verbundener Biotope (Biotopverbund).

Der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt heimischer Kulturlandschaft ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Die Förderung des Biotopverbundes soll in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt in der Naturschutzarbeit des Landes Steiermark bilden. Denn ein funktionierender Biotopver bund leistet nicht nur einen wesentlichen Beitrag zum Schutz  der Biodiversität, sondern schützt auch die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft . Die steirischen Naturparke eignen sich sehr gut als Partner für die Umsetzung dieses Schwerpunktthemas, da sie als Vorreiter im Bereich Kulturlandschaftsschutz fungieren und daher bereits über viel Erfahrung in diesem Bereich verfügen.

Des Weiteren findet in den steirischen Naturparken derzeit die Erarbeitung von Managementplänen statt, die als Arbeitsgrundlage für die Naturparkarbeit dienen soll und eine Maßnahmenplanung für den jeweiligen Naturpark enthält. Für die fachliche Begleitung bzw. die Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne ist naturschutzfachliches KnowHow in den Naturparkmanagements erforderlich.

Gefördert werden sollen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Netzwerkarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema Biotopverbund
  • Pilothafte Umsetzung von Biotopverbundstrukturen auf der Fläche
  • Fachliche Begleitung bei der Erstellung der Managementpläne
  • Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen nach Vorliegen der Managementpläne

Dieser Aufruf trägt zum spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 bei.

 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz