78-03-BML Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Bewusstseinsbildung und Fort und Weiterbildung an Forstlichen Ausbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen - Einreichfrist: 10.04.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 78-03 zum Themenbereich “Bewusstseinsbildung (gem. Pkt. 24.2.4) und Fort und Weiterbildung (gem. Pkt. 24.2.5) an Forstlichen Ausbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen” eingereicht werden können. Der Schwerpunkt liegt auf gesellschaftlichen Themen wie Waldpädagogik, Forst & Kultur, Wald und Gesundheit, sowie auf forstlichen Themen für die nichtforstliche Öffentlichkeit.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle des BML
Stubenring 1, 1010 Wien

Bewusstseinsbildung in Form eines "hochwertigen Sachbuches in Wort und Bild" zum Thema Wald in Österreich - Einreichfrist: 24.04.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 78-03 zum Themenbereich “Bewusstseinsbildung” (gem. Pkt. 24.2.4) - konkret in Form eines “hochwertigen Sachbuches in Wort und Bild” zum Thema Wald in Österreich, eingereicht werden können.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: “h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."
Das Buch soll u.a. folgende Themenbereiche beleuchten:
Wald und Biodiversität, Wald und seine Funktionen in ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension, Forstgeschichte, Jagd, Zukunft des österr. Waldes, Wald im Klimawandel, etc. …
1.500 Stück sollen in Deutscher Sprache und 500 Stück in Englischer Sprache produziert werden. Der Umfang des Buches soll rund 150 bis 200 Seiten umfassen.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle des BML
Stubenring 1, 1010 Wien

Monitoring "Wildeinfluss und Klimawandel" - Welchen Einfluss hat das Wild auf den Wald der Zukunft? - Einreichfrist: 28.04.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 78-03 zu den Themenbereichen "Monitoring, Fallstudien, Konzepte, angewandte Studien oder Grundlagenerhebungen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung komplexer Projekte (gem. Pkt. 24.2.3) und der dazugehörigen “Bewusstseinsbildung“ (z.B. Informationsmaßnahmen gem. Pkt. 24.2.4) eingereicht werden können.

In einem maximal dreijährigen österreichweiten Monitoringprojekt unter Bezugnahme auf etablierte Erhebungsmethoden und verfügbare Daten / Datengrundlagen (z.B. Dynamische Waldtypisierung – FORSITE) sollen diese weiterentwickelt und vermehrt Daten gesammelt sowie ausgewertet werden. Weiters soll der "Klimawandel“ in der Ergebnisinterpretation zum Thema "Welchen Einfluss hat das Wild auf den Wald der Zukunft?“ beleuchtet werden. Gleichzeitig müssen die Daten und Ergebnisse in einer "zeitgemäßen Form“ (z.B. Internetauftritt, Informationsbroschüren, etc.) praxistauglich aufbereitet werden. Es soll mit dem Projekt auch die Grundlage für eine zukunftsorientierte Betrachtungsweise des Wildeinflusses auf die Verjüngungsmöglichkeiten und Diversität im österreichischen Wald geschaffen werden.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle des BML
Stubenring 1, 1010 Wien

Abwicklung von Waldpädagogik- und Forst & Kultur Ausgängen (Bewusstseinsbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen - forstpädagogische Maßnahmen) - Einreichfrist: 28.04.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 78-03 zum Themenbereich “Bewusstseinsbildung (gem. Pkt. 24.2.4) in Verbindung mit dem Ziel 24.1.6 "Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit und von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die regionale Versorgungssicherheit sowie die multifunktionalen Leistungen der Land und Forstwirtschaft /z.B. forstpädagogische Maßnahmen)“ eingereicht werden können.

Der Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung und Organisation von Waldpädagogischen Ausgängen sowie untergeordnet von Forst & Kultur Aktivitäten vom 01. April 2025 bis 31. März 2028 bezogen auf die durchgeführten Ausgänge.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

Mit dem Projekt wird die Vermittlung von Wissen und praktischen Erfahrungen/ Erlebnissen bzgl. Wald und ökologischer Vorgänge durch Waldausgänge gefördert. Zusätzlich trägt das Projekt zur Motivation, Förderung und Unterstützung der Waldpädagogen und Forst & Kulturabsolventen:Innen bei, damit diese Waldausgänge sowie Forst & Kulturaktivitäten durchführen.

Als konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten sind geplant:

  1. Österreichweiten Durchführung von waldpädagogischen Ausgängen
  2. Österreichweiten Durchführung von Forst- & Kultur-Aktivitäten
  3. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich zur Bewerbung der waldpädagogischen Ausgänge und Inhalte

Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst:
  • Eine Info-Homepage, Vorträge und Präsentationen

Diesbezüglich soll nach Möglichkeit angestrebt werden, 19.000 Waldausgänge sowie Forst & Kultur- Aktivitäten durchzuführen und abzuwickeln. Die Erstellung und der Versand von Rundschreiben, die Erstellung und Verteilung von Informationsmaterialien (Datenbank) und die Homepage www.wald-gang.at sollen zur weiteren Zielerreichung des Projekts aus dem Vorprojekt des Klima.Schutz.Wald-Vereins genutzt werden.

Das Handbuch (downloadbar unter www.wald-gang.at) dient als Grundlage für die Ausgänge, bzw. Aktivitäten. Ebenso die Formblätter. Die Unterlagen sind in Abstimmung mit dem Fördergeber zu modifizieren. So handelt es sich bei der Förderung der Ausgänge aufgrund des „hohen öffentlichen Interesses“ gemäß SRL 24.7.1.3 um eine 100% Förderung des „Bildungsteils“. Zusätzliche Einnahmen der Waldpädagogen und Waldpädagoginnen für Ausgänge sind nur dann zulässig, wenn sie begründbar sind. Anerkennbare Gründe wären z.B. zusätzliche Reisekosten, div. Materialien, Ausrüstung, etc. …

Für Waldpädagogische Ausgänge können Standardkosten (Analog zur Schule am Bauernhof Euro 35,- pro Unterrichtseinheit) in der Höhe von Euro 140,- pro Ausgang (Minimum 3 UE) und für eine Doppelführung (Minimum 6 UE mit einer Stunde Pause) Euro 280,- inklusive Vor- und Nachbereitung verrechnet werden.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle des BML
Stubenring 1, 1010 Wien