78-03-BML Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Kärnten

Agrarpädagogische Maßnahmen - Einreichfrist: 31.07.2024

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Kärntner Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahme 78-03 erfolgt im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027.

Das Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Das soll mit allen Sinnen möglichst lebensnah aus dem praktischen Alltag heraus sowie pädagogisch aufbereitet geschehen. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht in Schulen darstellen. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen (Definition siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027) direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

In Bezug auf die Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

  • Agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben
  • Agrarpädagogischen Aktivitäten in Schulen (und Kindergärten)
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten entwickelten agrarpädagogischen Maßnahmen
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- und Bundesarbeitsgruppentreffen
  • Management und Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu lfw. Themen

Nicht förderfähig sind Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für Pädagog:innen sowie die in der og. Sonderrichtline sowie Merkblatt und Handbüchern der betreffenden Maßnahme gelisteten Kosten.

Die unterschiedlichen Fördersätze sind im Bereich “Art und Ausmaß” erläutert.

Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf ausschließlich die allgemeinen Auswahlkriterien herangezogen. Die spezifischen Auswahlkriterien sind nicht anwendbar.

Durchführungszeitraum: 15.05.2024 – 01.07.2027 (Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre)

Fördervoraussetzungen:
Abweichend von den Punkten 24.4.1. und 24.4.2. der SRL LE-Projektförderungen ist im Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027 festgeschrieben, dass förderwerbende Personen oder beauftragte externe Einrichtungen aufgrund der sensiblen Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) den Qualitätsnachweis eines gültigen Ö-Cert oder eines in der Ö-Cert Liste angeführten gültigen Qualitätsmanagementsystems für Erwachsenenbildungsorganisationen erfüllen müssen.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.
 

Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee