78-03-BML Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Agrarpädagogische Maßnahmen 2025/2026 - Einreichfrist: 20.01.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich "Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“ unter dem Titel "Agrarpädagogische Maßnahmen 2025/26“ eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahme 78-03 erfolgt im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027.
Das Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft authentisch zu vermitteln. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land-/forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Bildungseinrichtungen durchgeführt. Alle erforderlichen Informationen zu förderfähigen Inhalten, Abstimmungsbedarfe, Qualitätsstandards und speziellen Anforderungen finden sich im "Handbuch für Agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027“.
In Bezug auf beide förderfähigen Zielgruppen "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene” sowie "Pädagog:innen“ können Projekte eingereicht werden:
 

  • bundesweite Koordination aller Maßnahmen inkl. erforderlicher Evaluierungen; Planung, Koordination und Durchführung von Bundesarbeitsgruppen (BAGs); einem jährlichen Arbeitstreffen für Projektverantwortliche; projektübergreifenden Abstimmungssitzungen zur gemeinsamen, bundesweiten Weiterentwicklung aller geförderten agrarpädagogischen Maßnahmen)
  • Entwicklung oder Adaptierung von bundesweiten Marketing-/Bewerbungsmaßnahmen für alle relevanten Zielgruppen (Kinder & Jugendliche, Bildungseinrichtungen, Pädagog:innen, durchführende Personen) im Rahmen einer BAG;
  • Entwicklung oder Adaptierung von (neuen) Inhalten, Formaten, Methoden inkl. Erstellung dafür erforderlicher Lehr- und Hilfsmittel für Trainer:innen im Rahmen einer BAG;
  • Konzeption von Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen bzw. Pädagog:innen sowie von Trainer:innen im Rahmen einer BAG.

In Bezug auf die Zielgruppe “Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene” sind zusätzlich folgende Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:
 
  • bundesweiter, jährlicher Aktionstag an Volksschulen zu einem Schwerpunktthema laut Handbuch;
  • Entwicklung eines Konzepts für eine bundesweite, digitale Infrastruktur zur Maßnahmenabwicklung und -auswertung.

Im vorliegenden Aufruf dürfen nur Projekte eingereicht werden, deren Inhalte eine bundesweite Auswirkung generieren beziehungsweise müssen diese von zumindest drei Bundesländern mitgetragen werden.
Die förderwerbende Person hat das Dokument "Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente).
Durchführungszeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026
Fördervoraussetzungen:
Abweichend von den Punkten 24.4.1. und 24.4.2. der SRL LE-Projektförderungen ist im Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027 festgeschrieben, dass förderwerbende Personen oder beauftragte externe Einrichtungen aufgrund der sensiblen Zielgruppe den Qualitätsnachweis eines gültigen Ö-Cert oder eines in der Ö-Cert Liste angeführten gültigen Qualitätsmanagementsystems für Erwachsenenbildungsorganisationen erfüllen müssen.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.



 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

Niederösterreich

Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Niederösterreich - Einreichfrist: 31.01.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der NÖ Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.

Das Ziel ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht darstellen (Details siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“). Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

Folgende agrarpädagogische Maßnahmen sind Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie
  • agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
 
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und –-mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

Fördersatz 100 %:
 
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen in NÖ,
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungsmaßnahmen in NÖ

Fördersatz 66 %:
 
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen,
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Bewerbungsmaßnahmen in NÖ,

Durchführungszeitraum: 01.01.2025 – 31.8.2025

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3
Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten