78-03-BML Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufruf Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Agrarpädagogische Maßnahmen 2025/2026 - Einreichfrist: 20.01.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich "Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“ unter dem Titel "Agrarpädagogische Maßnahmen 2025/26“ eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahme 78-03 erfolgt im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027.
Das Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft authentisch zu vermitteln. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land-/forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Bildungseinrichtungen durchgeführt. Alle erforderlichen Informationen zu förderfähigen Inhalten, Abstimmungsbedarfe, Qualitätsstandards und speziellen Anforderungen finden sich im "Handbuch für Agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027“.
In Bezug auf beide förderfähigen Zielgruppen "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene” sowie "Pädagog:innen“ können Projekte eingereicht werden:
 

  • bundesweite Koordination aller Maßnahmen inkl. erforderlicher Evaluierungen; Planung, Koordination und Durchführung von Bundesarbeitsgruppen (BAGs); einem jährlichen Arbeitstreffen für Projektverantwortliche; projektübergreifenden Abstimmungssitzungen zur gemeinsamen, bundesweiten Weiterentwicklung aller geförderten agrarpädagogischen Maßnahmen)
  • Entwicklung oder Adaptierung von bundesweiten Marketing-/Bewerbungsmaßnahmen für alle relevanten Zielgruppen (Kinder & Jugendliche, Bildungseinrichtungen, Pädagog:innen, durchführende Personen) im Rahmen einer BAG;
  • Entwicklung oder Adaptierung von (neuen) Inhalten, Formaten, Methoden inkl. Erstellung dafür erforderlicher Lehr- und Hilfsmittel für Trainer:innen im Rahmen einer BAG;
  • Konzeption von Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen bzw. Pädagog:innen sowie von Trainer:innen im Rahmen einer BAG.

In Bezug auf die Zielgruppe “Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene” sind zusätzlich folgende Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:
 
  • bundesweiter, jährlicher Aktionstag an Volksschulen zu einem Schwerpunktthema laut Handbuch;
  • Entwicklung eines Konzepts für eine bundesweite, digitale Infrastruktur zur Maßnahmenabwicklung und -auswertung.

Im vorliegenden Aufruf dürfen nur Projekte eingereicht werden, deren Inhalte eine bundesweite Auswirkung generieren beziehungsweise müssen diese von zumindest drei Bundesländern mitgetragen werden.
Die förderwerbende Person hat das Dokument "Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente).
Durchführungszeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2026
Fördervoraussetzungen:
Abweichend von den Punkten 24.4.1. und 24.4.2. der SRL LE-Projektförderungen ist im Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027 festgeschrieben, dass förderwerbende Personen oder beauftragte externe Einrichtungen aufgrund der sensiblen Zielgruppe den Qualitätsnachweis eines gültigen Ö-Cert oder eines in der Ö-Cert Liste angeführten gültigen Qualitätsmanagementsystems für Erwachsenenbildungsorganisationen erfüllen müssen.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.



 

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/9 – Internationale Klima-, Umwelt- und Energieangelegenheiten
Stubenbastei 5, 1010 Wien

Weiterbildung von Managements im regionalen Kontext - Einreichfrist: 30.06.2023 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 78-03 zum Themenbereich „Weiterbildung Management in Regionen“ eingereicht werden können.
Dieser Aufruf bezieht sich auf die Konzeption und mehrmalige Durchführung von einem modularen und institutionen-übergreifenden berufsbegleitenden Weiterbildungsangebot mit maximal 10 ECTS für Regionalentwickler:innen. Die Einbindung von erfahrenen Akteur:innen aus und für dieses Berufsfeld ist vorzusehen. Erster Lehrgangsstart soll bis spätestens 2024 erfolgen, die Aktivitäten sollen für im regionalen Kontext tätige Managements österreichweit umgesetzt/angeboten werden.
Laut GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 unterstützt die Intervention 78-03  die berufsbegleitende Weiterbildung von Managerinnen und Managern, die  in einem lokalen oder regionalen Kontext tätig sind und trägt damit bei, die Vernetzung und den Austausch der Akteur:innen in diesem Kontext zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen folgende Personen: Managerinnen und Manager in einem regionalen Kontext oder Personen, die künftig in diesem Aufgabengebiet tätig sein wollen.
Dieses berufsbegleitende Weiterbildungsangebot soll modular und praxisorientiert als Hilfestellung im Arbeitsalltag, insbesondere für Einsteiger:innen, aufgebaut sein. 
Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden: 

  • GAP-Strategieplan 2023-2027
  • Strategie des Bundesministers „Meine Region – unser Weg“ – insbesondere Themenbereich 2 „Lebensräume attraktiv gestalten – regionale Daseinsvorsorge“, Handlungsfeld „Dienstleistungen“  und Themenbereich 3: Lebensräume leistungsfähig gestalten – regionale Wirtschaft und Innovationsfähigkeit stärken
Ziel ist die Forcierung der Weiterbildung und Beratung von Managements, die im lokalen und regionalen Kontext tätig sind. Es soll auf bestehende Bildungsangebote aufgebaut werden, neue Erfahrungen gewonnen und neue Synergien genutzt werden sowie das professionelle Begleiten der Entwicklung von innovativen Lösungsansätzen zu komplexen Frage- und Problemstellungen in den Regionen vermittelt werden. Durch den Besuch dieses Fortbildungslehrgangs sowie den breiten Erfahrungsaustausch der Teilnehmer:innen sollen innovative dezentrale und qualitative Ergänzungen zu bestehenden Angeboten geschaffen werden und damit auch ein Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Engagements (bottom-up) zu den Zukunftsfragen in den ländlichen Regionen z.B. Wirtschaft, Raum, Soziales, Wertschöpfung, Klima, Arbeit, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie geleistet werden.
Folgende Lerninhalte sollten Berücksichtigung finden:  
  • fachlicher Überblick über die für die Zielgruppe relevante EU-Förderlandschaft, regionale Institutionen und Gemeindestrukturen 
  • Erwerb von methodischen Kompetenzen im Bereich Arbeiten mit Gruppen, Steuerung von Regionen und Mitarbeiter:innenführung 
  • Skills für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Grundsätze der systemischen Beratung
  • Projektentwicklung und -begleitung
Dieser Aufruf trägt zum spezifischen Ziel h) bzw. 8 und zum Querschnittsziel  j) bzw. 10 gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/9 – Internationale Klima-, Umwelt- und Energieangelegenheiten
Stubenbastei 5, 1010 Wien

Dialog mit der Gesellschaft – Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung 2024/26 - Einreichfrist: 08.04.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03 zum Themenbereich „Dialog mit der Gesellschaft – Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“ eingereicht werden können.

Gefördert wird die Konzeption und Durchführung (inkl. Organisation, Vor-, Nachbereitung und Bewerbung) von bewusstseinsbildenden Maßnahmen (z.B. Informationsmaßnahmen, Exkursionen) für die Zielgruppe der breiten Öffentlichkeit zu den allgemeinen Themen: 

  • Landwirtschaft
  • Umwelt
  • Ernährung

sowie zu den Schwerpunktthemen unter dem Titel: „Wahrnehmung und Wertschätzung der österreichischen Landwirtschaft“:

  • Effiziente Ressourcennutzung im Rahmen von Kreislaufwirtschaft 
  • Tierwohl in der Nutztierhaltung
  • Vermeidung von Lebensmittelverschwendung – Nachhaltigkeitsaspekte bei Lebensmitteleinkauf und – Lagerung.

Gegenstand des Aufrufs sind bewusstseinsbildende Maßnahmen, mit dem Ziel die breite Öffentlichkeit hinsichtlich der multifunktionalen Leistungen und Wirkungen der heimischen Landwirtschaft zu sensibilisieren und zu informieren. Dazu zählen insbesondere:

  • Informationen zu den Produktionsfaktoren und zum verantwortungs¬vollen Umgang mit Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, sowie zu deren Zusammenspiel und Stellenwert für die österreichische Landwirtschaft. 
  • Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung im Zusammenhang mit den vielfältigen Leistungen und der Bedeutung der Landwirtschaft hinsichtlich Umwelt, Biodiversität und Klima (u.a. Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel).
  • Die transparente und authentische Darstellung der Produktion von Lebensmitteln sowie Verarbeitung und Vermarktung entlang der Wertschöpfungskette durch den Landwirtschaftssektor und die daraus abgeleiteten Aspekte für Konsument:innen (u.a. Regionalität, Saisonalität, Umgang mit Lebensmittel, Ernährung sowie Lebensmittelversorgungssicherheit).
  • Die Darstellung von Zusammenhängen, Chancen und Herausforderungen landwirtschaftlicher Betriebe mit Innovationen und neuen Techniken bzw. Technologien (z.B. Landwirtschaft 4.0, Smart Farming, KI, Drohnen).
  • Die Bewusstseinsbildung betreffend die Beiträge der Landwirtschaft für die ländlichen Regionen und ihre Entwicklung sowie globale Trends und deren Auswirkungen auf die österreichischen Strukturen.

Im vorliegenden Aufruf dürfen nur Projekte eingereicht werden, deren Inhalte eine bundesweite Wirkung generieren, beziehungsweise müssen diese von zumindest drei Bundesländern mitgetragen werden. 

Die förderwerbende Person hat das Dokument „Fragen zu den Auswahlkriterien – Projektbeschreibung“ bei Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokument Fragen zu den AWK 78-03 – Dialog mit der Gesellschaft 24-26).

Durchführungszeitraum: max. 2 Jahre

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung, Lebensmittel, Reduzierung von Lebensmittelabfällen und der Verbesserung des Tierwohls gerecht wird. Sowie zum übergreifenden Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung.
 

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/9 – Internationale Klima-, Umwelt- und Energieangelegenheiten
Stubenbastei 5, 1010 Wien

Agrarpädagogische Maßnahmen - Einreichfrist: 08.04.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Bundesaufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahme 78-03 erfolgt im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027. 

Das Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Das soll mit allen Sinnen möglichst lebensnah aus dem praktischen Alltag heraus sowie pädagogisch aufbereitet geschehen. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen eine authentische Ergänzung zur elementarpädagogischen Arbeit in Kindergärten bzw. zum Regelunterricht in Schulen darstellen. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

In Bezug auf die Zielgruppe “Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene” sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

  • die bundesweite Koordination von Aktivitäten auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, 
  • bundesweite Marketing- und Bewerbungsmaßnahmen zu Aktivitäten auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,
  • die Entwicklung eines Qualitätsstandards zum Kinderschutz im Rahmen der agrarpädagogischen Maßnahmen, 
  • die Evaluierung von agrarpädagogischen Maßnahmen,
  • die Planung, Koordination, Durchführung eines bundesweiten Vernetzungs- und Arbeitstreffens für Expert:innen zu Aktivitäten auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

Weiters wird auch die Entwicklung und bundesweite Umsetzung von bewusstseinsbildenden und Informationsmaßnahmen zu priorisierten Themen der Land- und Forstwirtschaft für die Zielgruppe „Pädagog:innen“ in Ergänzung zu agrarpädagogischen Maßnahmen gefördert. Themenliste siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027“.
Im vorliegenden Aufruf dürfen nur Projekte eingereicht werden, deren Inhalte eine bundesweite Auswirkung generieren, beziehungsweise müssen diese von zumindest drei Bundesländern mitgetragen werden.
Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Bundesaufruf ausschließlich die allgemeinen Auswahlkriterien herangezogen. Die spezifischen Auswahlkriterien sind nicht auf Projekte mit bundesweiter Wirkung zugeschnitten und können daher nicht angewandt werden.

Durchführungszeitraum: 22.01. - 31.12.2024

Fördervoraussetzungen:
Abweichend von den Punkten 24.4.1. und 24.4.2. der SRL LE-Projektförderungen ist im Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen  2023 – 2027 festgeschrieben, dass förderwerbende Personen oder beauftragte externe Einrichtungen aufgrund der sensiblen Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) den Qualitätsnachweis eines gültigen Ö-Cert oder eines in der Ö-Cert Liste angeführten gültigen Qualitätsmanagementsystems für Erwachsenenbildungsorganisationen erfüllen müssen. 
Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung VI/9 – Internationale Klima-, Umwelt- und Energieangelegenheiten
Stubenbastei 5, 1010 Wien

Burgenland

Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Burgenland - Einreichfrist: 28.02.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Burgenländischen Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.

Das Ziel ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht darstellen (Details siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“). Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

Folgende agrarpädagogische Maßnahmen sind Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie
  • agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
 
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und –mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

Fördersatz 100 %:
 
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen im Burgenland,
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungsmaßnahmen im Burgenland

Fördersatz 66 %:
 
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen,
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Bewerbungsmaßnahmen im Burgenland


Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

 

Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Kärnten

Agrarpädagogische Maßnahmen - Einreichfrist: 31.07.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Kärntner Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahme 78-03 erfolgt im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027.

Das Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Das soll mit allen Sinnen möglichst lebensnah aus dem praktischen Alltag heraus sowie pädagogisch aufbereitet geschehen. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht in Schulen darstellen. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen (Definition siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027) direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

In Bezug auf die Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

  • Agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben
  • Agrarpädagogischen Aktivitäten in Schulen (und Kindergärten)
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten entwickelten agrarpädagogischen Maßnahmen
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- und Bundesarbeitsgruppentreffen
  • Management und Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu lfw. Themen

Nicht förderfähig sind Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für Pädagog:innen sowie die in der og. Sonderrichtline sowie Merkblatt und Handbüchern der betreffenden Maßnahme gelisteten Kosten. Die unterschiedlichen Fördersätze sind im Bereich “Art und Ausmaß” erläutert. Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf ausschließlich die allgemeinen Auswahlkriterien herangezogen. Die spezifischen Auswahlkriterien sind nicht anwendbar.
Durchführungszeitraum: 15.05.2024 – 01.07.2027 (Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre)

Fördervoraussetzungen:
Abweichend von den Punkten 24.4.1. und 24.4.2. der SRL LE-Projektförderungen ist im Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027 festgeschrieben, dass förderwerbende Personen oder beauftragte externe Einrichtungen aufgrund der sensiblen Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) den Qualitätsnachweis eines gültigen Ö-Cert oder eines in der Ö-Cert Liste angeführten gültigen Qualitätsmanagementsystems für Erwachsenenbildungsorganisationen erfüllen müssen.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.
 

Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Niederösterreich

Waldpädagogische Maßnahmen – Umsetzung im Bundesland Niederösterreich - Einreichfrist: 31.01.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der NÖ Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich "Wissenstransfer – Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit und von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die multifunktionalen Leistungen der Forstwirtschaft“ eingereicht werden können.
Das Ziel ist es, für den Bereich Waldpädagogik die Fort- (Ausbildung) und Weiterbildung in Niederösterreich sicherzustellen. Die waldpädagogischen Bildungsangebote, welche die Öffentlichkeit adressieren oder Themen beinhalten, die für die Teilnehmenden keinen wirtschaftlichen Nutzen für land-. und forstwirtschaftliche Betriebe erwarten lassen, aber gesellschaftlich relevant sind, werden über diesen Aufruf angesprochen.
Im Rahmen dieses Aufrufes geht es um die Umsetzung der vom BML anerkannten Zertifikatslehrgänge ("Waldpädagogik“, "Aufbaulehrgang Jagdpädagogik“ und "Forst & Kultur“). Ebenso können "Weiterbildungsmodule“ (bei Waldpädagogik z.B. Modul D) zu diesen Lehrgängen berücksichtigt werden. Es ist möglich Projekte, die diese Fort- und Weiterbildung zum Inhalt haben und sich auf Teilnehmer aus Niederösterreich fokussieren, einzureichen.

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3
Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Niederösterreich - Einreichfrist: 31.01.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der NÖ Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.

Das Ziel ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht darstellen (Details siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“). Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

Folgende agrarpädagogische Maßnahmen sind Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie
  • agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
 
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und –-mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

Fördersatz 100 %:
 
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen in NÖ,
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungsmaßnahmen in NÖ

Fördersatz 66 %:
 
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen,
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Bewerbungsmaßnahmen in NÖ,

Durchführungszeitraum: 01.01.2025 – 31.8.2025

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3
Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Oberösterreich

Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Oberösterreich - Einreichfrist: 30.09.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03 des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 - 2027, Themenbereich "Wissenstransfer - Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung", unter dem Titel "Agrarpädagogische Maßnahmen" eingereicht werden können.

Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene" zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft als Ergänzung zum Regelunterricht durch speziell ausgebildete Personen (Definition siehe "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027") auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen zu vermitteln.

Gefördert wird auch die Entwicklung und Umsetzung von bewusstseinsbildenden und Informationsmaßnahmen zu priorisierten Themen der Land- und Forstwirtschaft (s. Themenliste im "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 - 2027") für die Zielgruppe "Pädagog:innen", wenn diese den Zweck der agrarpädagogischen Maßnahmen unterstützen. In Bezug auf die Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene" zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen
Fördersatz 66 %:
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen
  • Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und - mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.
In Bezug auf die Zielgruppe "Pädagog:innen",  sind folgende Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen im Bundesland, Aktionstage an päd. Hochschulen zu spezifischem Fachthema

Fördersatz 66 %:
Entwicklung und Ausrollung von im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden bundeslandspezifischen Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen

Nicht förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die nicht den Bestimmungen des Handbuches für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027 entsprechen, Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für Pädagog:innen, sowie Kosten, die in der Sonderrichtlinie LE -Projektförderungen und im Merkblatt der Maßnahme als nicht förderbar angeführt sind.  Die unterschiedlichen Fördersätze sind im Bereich “Art und Ausmaß” erläutert. Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei der Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf die bundesweit für die gegenständliche Fördermaßnahme festgelegten Auswahlkriterien herangezogen.

Durchführungszeitraum: 01.09.2024 - 31.08.2025 (Maximale Projektlaufzeit: 1 Jahr)

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung".
 

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG3)
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Salzburg

1. Aufruf (78-03-BML) Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder - Einreichfrist: 21.10.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

  •   (100) Pädagogik Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung
  •   (110) Dialog mit der Gesellschaft Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung        
  •   (120) Waldbezogene Pläne, Natur- und Gesellschaftsthemen
  •   (130) Weiterbildung Management in Regionen

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung bekannt, dass
Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03 des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 –
2027, Themenbereich "Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt,
Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.
Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der
heimischen Landwirtschaft als Ergänzung zum Regelunterricht durch speziell ausgebildete
Personen (Definition siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“) auf einem
aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen zu vermitteln.
Gefördert wird auch die Entwicklung und Umsetzung von bewusstseinsbildenden und
Informationsmaßnahmen zu priorisierten Themen der Land- und Forstwirtschaft (s. Themenliste
im "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027“) für die Zielgruppe
"Pädagog:innen“, wenn diese den Zweck der agrarpädagogischen Maßnahmen unterstützen.
In Bezug auf die Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren
sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen
  • Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen
  • Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen vonProjektleiter:innen und –-mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

In Bezug auf die Zielgruppe "Pädagog:innen“, sind folgende Maßnahmen Gegenstand dieses
Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen
entwickelten Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu
priorisierten lfw. Themen im Bundesland, Aktionstage an päd. Hochschulen zu spezifischem
Fachthema

Fördersatz 66 %:
Entwicklung und Ausrollung von im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen
stehenden bundeslandspezifischen Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und
Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen

Nicht förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die nicht den Bestimmungen des Handbuches für
agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027 entsprechen, Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für
Pädagog:innen, sowie Kosten, die in der Sonderrichtlinie LE -Projektförderungen und im Merkblatt
der Maßnahme als nicht förderbar angeführt sind. Die unterschiedlichen Fördersätze sind im
Bereich “Art und Ausmaß” erläutert.

Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien -
Projektbeschreibung" bei der Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die
Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf die bundesweit
für die gegenständliche Fördermaßnahme festgelegten Auswahlkriterien herangezogen.

Durchführungszeitraum: 01.09.2024 – 31.08.2025 (Maximale Projektlaufzeit: 1 Jahr)

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
"Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und
Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren
Verbreitung“.

 

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals

Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Bereich Forstwirtschaft im Bundesland Salzburg - Einreichfrist: 30.09.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Das Ziel der waldpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Forstwirtschaft zu vermitteln. Das soll mit allen Sinnen möglichst lebensnah aus dem praktischen Alltag heraus sowie pädagogisch aufbereitet geschehen. Die waldpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht in Schulen darstellen. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.
In Bezug auf die Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende waldpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

  • Waldpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben
  • Waldpädagogische Aktivitäten in Schulen (und Kindergärten)
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

 

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20402
Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals

Steiermark

Agrarpädagogische Maßnahmen im Bundesland Steiermark - Einreichfrist: 28.02.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Steiermärkischen Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahme 78-03 erfolgt im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027.
Ziel der agrarpäd. Maßnahmen ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft - insbesondere die Lebensmittelkompetenz zu vermitteln - mit allen Sinnen möglichst lebensnah aus dem praktischen Alltag heraus sowie päd. aufbereitet. Agrarpäd. Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht in Schulen darstellen. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt. Alle erforderlichen Informationen zu förderfähigen Inhalten, Abstimmungsbedarfe, Qualitätsstandards, speziellen Anforderungen finden sich im "Handbuch für agrarpäd. Maßnahmen 23-27.
In Bezug auf die Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende agrarpäd. Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100%

  • alle direkt mit agrarpäd. Lehrausgänge/Einsätzen in Bildungseinrichtungen in Zusammenhang stehende Kosten
  • Teilnahme an Bundesarbeitsgruppen (BAG) - Umsetzung von entwickelten Maßnahmen
  • Teilnahme an Trainer:innen-/Multiplikator:innen-Schulungen, Vernetzungs-/Arbeitstreffen
  • Umsetzung von Aktionstagen der Bäuer:innen für Kinder der 1. u. 2. Volkschulklassen

Fördersatz 66%
  • Landesprojektkoordination
  • Bundeslandspez. Entwicklung, Adaptierung, Umsetzung von Maßnahmen
  • Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen/Teilnahme für Projektverantwortliche
  • Bundeslandspez. Evaluierung

In Bezug auf die Zielgruppe “Pädagog:innen”, sind folgende Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %
  • Teilnahme an einer BAG
  • Umsetzung von in BAG entwickelten Maßnahmen - Durchführung von Aktionstagen an Päd. Hochschulen in engem Kontext zu agrarpäd. Maßnahmen
  • Teilnahme an Trainer:innen Schulungen auf bundesweit entwickelten Maßnahmen für Pädagog:innen

Fördersatz 66%:
  • Bundeslandspez. Entwicklung, Adaptierung, Umsetzung von Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen -Durchführung von Aktionstagen an Päd. Hochschulen in engem Kontext zu agrarpäd. Maßnahmen
  • Schulungs-, Informations-, Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für Pädagog:innen - Teilnahme für Projektverantwortliche
  • Bundeslandspezifische Evaluierung
Nicht förderfähig sind Kosten für Maßnahmen die nicht den Bestimmungen des Handbuches für agrarpäd. Maßnahmen 23-27 entsprechen - Kosten, die in der SRL LE-Projektförderungen und im Merkblatt der Maßnahme als nicht förderbar angeführt sind. Förderungssätze sind im Bereich “Art und Ausmaß” erläutert.
Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung” bei der Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln. Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderungsanträge werden in diesem Aufruf die bundesweit für die 78-03 festgelegten Auswahlkriterien herangezogen.
Durchführungszeitraum: 01.01.2025 - 31.12.2027 (maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre)

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.
 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz

Tirol

1. Aufruf - Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Tirol - Einreichfrist: 05.02.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf


Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Tiroler Landesregierung bekannt, dass zweijährige Förderanträge (Leistungsjahre 2025-2026) in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich "Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel "Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.
Das Ziel ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren sowie Pädagogen und Pädagoginnen (inkl. in Ausbildung) die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht darstellen (Details siehe "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“). Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

Der Förderantrag, die Projektdurchführung und die Projektabrechnung erfolgen lt. aktuellem Merkblatt "Fördermaßnahme Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) (78-03) des GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027 auf Basis der Sonderrichtlinie LEProjektförderungen des BML”.
Lt. Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027 Version 2.0 (Nov. 2024) sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:
Agrarpädagogische Maßnahmen
2 Agrarpädagogische Kernmaßnahmen

  • 2.1 Agrarpädagogische Lehrausgänge auf lw/fw Betriebe - Förderfähige Projektinhalte lt. Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 - 2027 für Länder-Aufrufe 100 %  und Länder-Aufrufe 66 %
  • 2.2 Agrarpädagogische Themenvermittlung in Bildungseinrichtungen - Förderfähige Projektinhalte lt. Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 - 2027 für Länder-Aufrufe 100 % und Länder-Aufrufe 66 %

3 Agrarpädagogische Maßnahmen im erweiterten Sinn
  • 3.2 Agrarpädagogische Maßnahmen für Pädagogen und Pädagoginnen - Förderfähige Projektinhalte lt. Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 - 2027 für Länder-Aufrufe 100 % und Länder-Aufrufe 66 %
  • 3.1 Aktionstage der Bauern und Bäuerinnen -  Förderfähige Projektinhalte lt. Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 - 2027 für Länder-Aufrufe 100 %

Leistungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2026
Durchführungszeitraum: 01.01.2025 bis 30.03.2027


Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 bei:

i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.

h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;

d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;

c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;



 

Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarwirtschaft
Abteilung Agrarwirtschaft
Innrain 1, 6020 Innsbruck

Vorarlberg

STORNIERT: 1. Aufruf - Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Vorarlberg - Einreichfrist: 31.01.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

ACHTUNG: Dieser Aufruf wurde storniert, Keine Antragstellung möglich!!!!

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Vorarlberger Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich "Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.

Das Ziel ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht darstellen (Details siehe "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“). Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

Folgende agrarpädagogische Maßnahmen sind Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie
  • agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
 
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und –-mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

Fördersatz 100 %:
 
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen in Vorarlberg,
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungsmaßnahmen in Vorarlberg

Fördersatz 66 %:
 
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen,
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Bewerbungsmaßnahmen in Vorarlberg,

Durchführungszeitraum: 01.01.2025 – 31.8.2025

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Va
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

1. Aufruf - Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Vorarlberg - Einreichfrist: 31.01.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Vorarlberger Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.

Das Ziel ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht darstellen (Details siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“). Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

Folgende agrarpädagogische Maßnahmen sind Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie
  • agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
 
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und –-mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

Fördersatz 100 %:
 
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen in Vorarlberg,
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungsmaßnahmen in Vorarlberg

Fördersatz 66 %:
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen,
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Bewerbungsmaßnahmen in Vorarlberg,
 
Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Va
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

Wien

Schule am Bauernhof - Agrarpädagogische Maßnahmen - Einreichfrist: 17.02.2025 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt die Agrarmarkt Austria bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen “ eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahme 78-03 erfolgt im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027.

Das Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft authentisch zu vermitteln. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land-/forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Bildungseinrichtungen durchgeführt. Alle erforderlichen Informationen zu förderfähigen Inhalten, Abstimmungsbedarfen, Qualitätsstandards und speziellen Anforderungen finden sich im „Handbuch für Agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027“.

In Bezug auf die Zielgruppen „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Pädagog:innen“ können Projekte eingereicht werden:

Fördersatz 100 %:

  • alle direkt mit agrarpäd. Lehrausgänge/Einsätzen in Bildungseinrichtungen in Zusammenhang stehende Kosten
  • Teilnahme an Bundesarbeitsgruppen (BAG) - Umsetzung von entwickelten Maßnahmen
  • Teilnahme an Trainer:innen-/Multiplikator:innen-Schulungen, Vernetzungs-/Arbeitstreffen

Fördersatz 66%:
  • Landesprojektkoordination
  • Bundeslandspez. Entwicklung, Adaptierung, Umsetzung von Maßnahmen
  • Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen sowie Teilnahme für Projektverantwortliche
  • Bundeslandspez. Evaluierung

                                                       Durchführungszeitraum ist das Jahr 2025.

Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente).

Fördervoraussetzungen:

Abweichend von den Punkten 24.4.1. und 24.4.2. der SRL LE-Projektförderungen ist im Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027 festgeschrieben, dass förderwerbende Personen oder beauftragte externe Einrichtungen aufgrund der sensiblen Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) den Qualitätsnachweis eines gültigen Ö-Cert oder eines in der Ö-Cert Liste angeführten gültigen Qualitätsmanagementsystems für Erwachsenenbildungsorganisationen erfüllen müssen.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.
 

Agrarmarkt Austria, Referat 17 - LE
LE Projektförderung
Dresdner Strasse 70, 1200 Wien